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ebay- Käufer will sein Geld zurück - gerechtfertigt?

supersotir

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hallo,

ich habe vor ein paar Tagen ein Mainboard verkauft bei ebay , auf dem steht ASUS und die Modellbezeichnung. Habe es auch so in die Beschreibung geschrieben. Doch jetzt schreibt der Verkäufer:


Ich habe heute festgestellt das das Board ja ein Medion ist das hätten
sie schon mit beschreiben können.Das wollte ich nicht gerade haben
Was können wir machen Geld zurück ich schicke es auf ihre Kosten
zurück.Oder anderen Vorschlag?
Mfg.


hätte er sich denn nicht besser erkundigen müssen? Ich wusste selber nicht dass es aus nem Aldi PC stammt aber hab doch alles in die Beschreibung aufgenommen so wie es auf dem Board steht.

Ich sehe es nicht ein auf meine Kosten das Paket zurückschicken zu lassen und ihm das Geld zurückerstatten da das Board funktioniert und die genaue Boardbezeichnung auch in der Beschreibung zu finden war. Fakt ist auf dem Mainboard steht ASUS.

Was meint ihr? Was würdet ihr jetzt machen?
 
Es wäre ganz nett, zu wissen um welches Board es sich genau handelt?
 
Ich würde mich etwas schämen und das nächste mal meine Verkaufsware ehrlicher beschreiben und nicht auf Dummenfang gehen!
 
Wenn es ein richtiges Mainboard und kein Medion OEM ist, wenn die Produktbeschreibung sonst stimmt würde ich antworten:

Was können wir machen Geld zurück ich schicke es auf ihre Kosten
zurück.Oder anderen Vorschlag?
Funktioniert es nicht?
Wenn doch war ja alles in Ordnung - wer das Mainboard neu verbaut hat, hat keinen Einfluss auf das Produkt!
 
Wenn die Modellbezeichnung korrekt angegeben war, sehe ich auch keinen Grund das Board zurückzunehmen. Schon gar nicht auf eigene Kosten.
Wenn es Ihm nicht gefällt, kann er es ja selbst zum Weiterverkauf auf Ebay reinstellen.
 
Für mich sieht das alles gut aus. Weis nicht wo das Problem sein soll. Und was hat Medion damit zu tun?
 
Da Du anscheinend die Angaben zum Board gefunden hattest, must Du auch gefunden haben, dass es sich um ein OEM-Board von ALDI handelt, welches nicht von Asus supportet wird.
Diese Information hast Du aber wohlweislich für Dich behalten.

Du bist noch neu auf ebay. Lerne aus diesem Fall und sei in Zukunft ehrlicher=umfassender bei der Warenbeschreibung. Das wird Dir zukünftig weiteren Ärger ersparen.
 
Bestimmt sieht man im Bios das Medion-Logo. Sowas muss man aber sicherlich nicht erwähnen.

@ThomasK_7
Ja, wenn der Verkäufer sich gut auskennt, sollte man das erwähnen. Trotzdem würde/sollte ich als Käufer vorher schauen was für ein Mainbord da gekauft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicherlich hat man auch noch die üblichen starken Einschränkungen eines Medion-Bios, welches sich leider nicht wechseln lässt.

Er muss/soll ja nicht rückabwickeln, aber das nächste mal einfach umfassender beschreiben. Der TE kennt sich doch offensichtlich sehr gut mit hardware aus (Verkauf eines XEON, MSI Board). Da muss man nicht bewusst etwas wichtiges weglassen, um einen besseren Preis zu erzielen.
 
Immer diese Unterstellungen, dass man so etwas bewußt macht.

Ich habe ja auch schon einiges an Hardware in den Händen gehabt und verkauft. Und wenn da Model X draufsteht, dann wäre ich jetzt auch nicht auf die Idee gekommen, dass das in Kombination mit Rechner Y weniger Funktionen hat.
 
Wenn die Modellbezeichnung vollständig und korrekt ist, gibt es keinen Grund zur Anfechtung. Ein ASUS P5K31-VM/3CH ist eben kein ASUS P5K, sondern eine OEM Version davon, was sich leicht ergoogln lässt.
 
Sind das dieselben Leute die sich für 120€ eine yPhone kaufen und sich dann noch wundern, warum im AppStore alles chinesisch angezeigt wird?
Eindeutig ein Fehler des Käufers.

mfg,
Max
 
Man muss natürlich niemandem irgendwie etwas Böses unterstellen; es gibt ganz einfach so etwas wie verdeckte Mängel. Dafür hat man als Verkäufer natürlich einzustehen (ob ein solcher hier vorliegt, könnt ihr als Fachleute besser einschätzen^^). Es genügt auch nicht zu sagen, dass der Käufer sich besser hätte informieren sollen - so ist etwa für die Artikelbeschreibung erst mal der Verkäufer verantwortlich; er steht dessen Anfertigung wohl erkennbar näher.
 
Da die Produktnummer offenbar korrekt für das OEM Board angegeben wurde, sehe ich keinen verdeckten Mangel. Google gibt schon auf der ersten Seite klare Ergebnisse aus denen jeder erkennen kann, dass es sich um die OEM Asuführung des ASUS P5K handelt und natürlich erscheinen auch Ergebnisse zum ASUS P5K, da google einem User ja bei der Suche immer unterstellt, er könnte sich vertippt und nach dem gesucht haben, vornach die meisten gesucht haben oder wofür die meiste Werbekohle abgedrückt wurde oder was auch immer. Aufmerksamkeit kann auch bei der Suche mit google daher nie schaden und ist eine Bringschuld des Suchenden.
 
Sry, ich übersah den wohl wichtigen Hinweis, dass der Käufer einen Irrtum plausibel machen können dürfte, der ihn zur Anfechtung berechtigt. Im Streit darüber, inwiefern ein verdeckter Mangel (oder auch ein versteckter Einigungsmangel) vllt wirklich (nicht) vorliegt, ist es vllt wirklich das beste, notfalls einen Kompromiss zu suchen.

Im Fall der Irrtumsanfechtung hätte der Käufer den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstand, dass der Verkäufer auf die Gültigkeit des Vertrags vertraute, also etwa die aufkommenden Versandkosten.

Nur eins will ich noch mal aufgreifen^^: "Bringschuld des Suchenden" und daher "Schuld" des Käufers würdigt einfach die Umstände nicht angemessen. Sogar der Verkäufer selbst, der immerhin eine gewisse Zeit Eigentümer der Kaufsache war, will nichts davon gewusst haben, dass es solche Medionboards gibt - obwohl seins doch ein solches gar ist!
 
Er hat doch das Korrekte Oem Board angegeben ... ?

Wenn der Käufer zu blöde is das zu unterscheiden ist doch sein Problem.
Ein i7 2600 ist auch kein i7 2600K ... muss man da noch dazu schreiben das der ohne K kein freien Multi hat :confused_alt:
 
Naya; angenommen der Käufer wäre wirklich zu blöde. Dann erlag er trotzdem einem Irrtum, den die Rechtsordnung dergestalt anerkennt, dass der Irrende nicht am Vertrag festzuhalten ist. Wie wenn jemand sich verspricht. Er haftet dann lediglich auf den Vertrauensschaden - ganz unfair ist das doch auch nicht, oder?
 
Welches Bios Installiert ist, hat auf die Grundlegende Funktion erstmal keinen Einfluss.
Wegen solch einer Nichtigkeit kann sich der Käufer doch nicht auf einen Irrtum berufen.

Die Modellbezeichnung sagt ganz klar: "Ich bin nicht Standard"
Wenn sich der Käufer nicht Informiert, Pech gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nen irrtum bei sofortkauf klicken? Da waren die glotzen größer als das hirn und zack entäuschung groß und man will es doch ne haben.

Wenn man nach der bezeichnung googelt ... der rest ist geschichte.


Bei xeons muss ich auch immer auf die intel seite glotzen um zu sehn obs nu einer mit ht ist oder doch nicht^^
 
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