tstorm
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2008
- Beiträge
- 1.897
Hallo,
ich habe am 08.07.2016 bei Ebay Kleinanzeigen einen Käufer für einen von mir angebotenen Artikel im Wert von 200€ gefunden. Am 09.07.2016 hat mir der Käufer des Artikels einen Screenshot (nur einen Teilausschnitt und sehr unscharf, hätte ich vielleicht misstrauischer sein sollen) mit der Überweisung aus seinem Onlinebanking Portal zukommen lassen.
Da Onlineüberweisungen nur einen Bankarbeitstag zur Gutschrift benötigen habe ich am 11.07.2016 (Montag) die Ware bereits verschickt ohne auf den wirklichen Geldeingang zu warten. Am 13.07.2016 ist die Ware vom Käufer persönlich angenommen worden.
Da noch kein Geldeingang zu verzeichnen war bat ich den Käufer am 14.07.2016 um Kontaktaufnahme und Prüfung, warum die Überweisung nicht geklappt hat (alle Daten zu meinem Konto waren auf seinem Screenshot korrekt, so dass ein Tippfehler auszuschließen ist).
Am 15.07.2016 (morgens) bat ich erneut um Rückmeldung. Abends äußerte ich dann in einer weiteren Nachricht erstmals meine Vermutung, dass er den Screenshot möglicherweise gefälscht hat um mich bewusst zu betrügen und teilte ihm mit, dass ich kein Problem damit hätte, ihn mal persönlich zu besuchen, dafür fahre ich dann eben auch mal die 300km und die korrekte Adresse habe ich ja.
30 Minuten später meldete er sich dann endlich (nachdem er vorher generell nicht reagierte) und teilte mir mit, dass er im Urlaub sei und erst am 19.07.2016 Informationen bei seiner Bank einholen könne.
Am 19.07.2016 teilte er mir (auf meine Nachfrage hin) mit, dass seine TAN Liste wohl ungültig gewesen sei und er erst überweisen könne, wenn die neue Liste zugestellt wird. Ich wies ihn darauf hin, dass man auch in der Filiale überweisen kann.
Am 21.07.2016 schrieb ich ihm folgende Nachricht:
"Sehr geehrter Herr XXX,
bisher ist auf meinem Bankkonto kein Zahlungseingang für XXX erfolgt.
Ich fordere Sie auf, den offenen Betrag von 200,00€ bis spätestens zum 29.07.2016 auf mein Konto bei der XXX mit der IBAN XXX und der BIC XXX zu überweisen.
Sollte die Zahlung auch dann ausbleiben behalte ich mir weitere Schritte vor und werde Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mahnung bis spätestens zum 24.07.2016 da ich Ihnen diese ansonsten per Einschreiben mit Rückschein zustellen lasse und Ihnen dafür dann ebenfalls die Kosten in Rechnung stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX"
Er bestätigte mir den Erhalt der Nachricht umgehend und teilte mit, dass er bis zum 29.07 wohl zahlen könne.
So, heute ist der 28.07.16 und ich bin davon überzeugt, dass auch morgen kein Geld eingehen wird. Daher möchte ich morgen Abend online Anzeige wegen Betruges erstatten und desweiteren am Montag einen Anwalt beauftragen (habe RS ohne SB), 200€ sind nicht die Welt, aber es geht auch ums Prinzip!
Ich könnte ihm auch einen Besuch abstatten, doch denke ich nicht, dass ich dann Geld erhalten würde. Meine Vermutung ist, dass er einfach blank ist und in Wahrheit auf seinen Gehaltseingang warten muss oder aber gar nicht vor hat, jemals zu bezahlen.
Ich möchte von euch eigentlich nur wissen, ob ich möglicherweise Formfehler begangen habe oder ob von meiner Seite aus alles schlüssig ist und ob ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen habt. Die Fristen sollten ausreichend gewesen sein oder?
Wie schätzt ihr persönlich die Aussicht auf Erfolg ein? Wenn ich mein Geld nicht bekommen sollte wäre es auch ein Erfolg ihm möglichst viel Ärger auf rechtlichem Wege zu machen und ihm auch durch Kosten in der Briefbörse richtig weh zu tun, denn (mutmaßliche) Betrüger gehören definitiv gestraft und er soll sich die Masche gar nicht erst angewöhnen.
Gruß, Sven
ich habe am 08.07.2016 bei Ebay Kleinanzeigen einen Käufer für einen von mir angebotenen Artikel im Wert von 200€ gefunden. Am 09.07.2016 hat mir der Käufer des Artikels einen Screenshot (nur einen Teilausschnitt und sehr unscharf, hätte ich vielleicht misstrauischer sein sollen) mit der Überweisung aus seinem Onlinebanking Portal zukommen lassen.
Da Onlineüberweisungen nur einen Bankarbeitstag zur Gutschrift benötigen habe ich am 11.07.2016 (Montag) die Ware bereits verschickt ohne auf den wirklichen Geldeingang zu warten. Am 13.07.2016 ist die Ware vom Käufer persönlich angenommen worden.
Da noch kein Geldeingang zu verzeichnen war bat ich den Käufer am 14.07.2016 um Kontaktaufnahme und Prüfung, warum die Überweisung nicht geklappt hat (alle Daten zu meinem Konto waren auf seinem Screenshot korrekt, so dass ein Tippfehler auszuschließen ist).
Am 15.07.2016 (morgens) bat ich erneut um Rückmeldung. Abends äußerte ich dann in einer weiteren Nachricht erstmals meine Vermutung, dass er den Screenshot möglicherweise gefälscht hat um mich bewusst zu betrügen und teilte ihm mit, dass ich kein Problem damit hätte, ihn mal persönlich zu besuchen, dafür fahre ich dann eben auch mal die 300km und die korrekte Adresse habe ich ja.
30 Minuten später meldete er sich dann endlich (nachdem er vorher generell nicht reagierte) und teilte mir mit, dass er im Urlaub sei und erst am 19.07.2016 Informationen bei seiner Bank einholen könne.
Am 19.07.2016 teilte er mir (auf meine Nachfrage hin) mit, dass seine TAN Liste wohl ungültig gewesen sei und er erst überweisen könne, wenn die neue Liste zugestellt wird. Ich wies ihn darauf hin, dass man auch in der Filiale überweisen kann.
Am 21.07.2016 schrieb ich ihm folgende Nachricht:
"Sehr geehrter Herr XXX,
bisher ist auf meinem Bankkonto kein Zahlungseingang für XXX erfolgt.
Ich fordere Sie auf, den offenen Betrag von 200,00€ bis spätestens zum 29.07.2016 auf mein Konto bei der XXX mit der IBAN XXX und der BIC XXX zu überweisen.
Sollte die Zahlung auch dann ausbleiben behalte ich mir weitere Schritte vor und werde Ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Mahnung bis spätestens zum 24.07.2016 da ich Ihnen diese ansonsten per Einschreiben mit Rückschein zustellen lasse und Ihnen dafür dann ebenfalls die Kosten in Rechnung stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX"
Er bestätigte mir den Erhalt der Nachricht umgehend und teilte mit, dass er bis zum 29.07 wohl zahlen könne.
So, heute ist der 28.07.16 und ich bin davon überzeugt, dass auch morgen kein Geld eingehen wird. Daher möchte ich morgen Abend online Anzeige wegen Betruges erstatten und desweiteren am Montag einen Anwalt beauftragen (habe RS ohne SB), 200€ sind nicht die Welt, aber es geht auch ums Prinzip!
Ich könnte ihm auch einen Besuch abstatten, doch denke ich nicht, dass ich dann Geld erhalten würde. Meine Vermutung ist, dass er einfach blank ist und in Wahrheit auf seinen Gehaltseingang warten muss oder aber gar nicht vor hat, jemals zu bezahlen.
Ich möchte von euch eigentlich nur wissen, ob ich möglicherweise Formfehler begangen habe oder ob von meiner Seite aus alles schlüssig ist und ob ihr noch Tipps zum weiteren Vorgehen habt. Die Fristen sollten ausreichend gewesen sein oder?
Wie schätzt ihr persönlich die Aussicht auf Erfolg ein? Wenn ich mein Geld nicht bekommen sollte wäre es auch ein Erfolg ihm möglichst viel Ärger auf rechtlichem Wege zu machen und ihm auch durch Kosten in der Briefbörse richtig weh zu tun, denn (mutmaßliche) Betrüger gehören definitiv gestraft und er soll sich die Masche gar nicht erst angewöhnen.
Gruß, Sven
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