Ebay Kleinanzeigen Käufer antwortet nicht mehr

Doch, siehe Post #7

Was normale Menschen hier annehmen und was vor Gericht Bestand hat ist nunmal minunter voneinander abweichend. :freak:
Ich würde einfach ins Gesetz (welches auch immer das sein müsste) 4 Werktage gleich Postlaufzeit schreiben und fertig.
 
Nö, in Post #7 heißt es "sollte" - nicht 'muss' !
 
Wo ist der Unterschied?
ich wüsste auch nicht dass die Frist laut Gesetz zwingend 2 Wochen betragen muss, sondern nur eine "angemessene" Frist gesetzt werden muss.

Das ist ja das bescheuerte an der (deutschen) Gesetzgebung, da wo man konkret werden sollte steht nichts konkretes und da wo man gleitende Vorgaben haben sollte steht es konkret ohne Härtefallregelungen o.ä..
 
Der Unterschied ist eben schlicht und einfach, dass "soll" nicht "muss" bedeutet !

Und Gesetze können immer nur gewisse Rahmen setzen; im vorliegenden Fall wären 4 Tage sicher angemessen; für viele andere Geschäfte mag eine solche kurze Frist nicht paktikabel sein. Und das ist ja auch gut so, dass uns unser Gesetzgeber nicht in jeglicher Hinsicht ein unverrückbares Korsett schnürt, sondern breiten Raum auch für dispositive Bestimmungen zulässt.

Es kann nicht immer alles bis zum letzten Atemzug geregelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vier Tage halte ich für zu kurz, aber dann tritt ja automatisch eine angemessene Frist in an diese Stelle.

Zwei Wochen ist eben der juristische Standard. Damit liegt man nur in derartigen Extremfällen daneben, wie sie in diesen Foren nicht besprochen werden.

Dass Gesetze eine Vielzahl möglicher Fälle abbilden sollen und das auch tun ist sinnvoll. Gesetzgebung kann nicht für den Laien eine 1:1-Anleitung darstellen, da es zu viele mögliche Fälle gibt.


Zuletzt sind E-Mail und SMS/WhatsApp regelmäßig nicht rechtsverbindlich...
 
Nacho_Man schrieb:
Das ist ja das bescheuerte an der (deutschen) Gesetzgebung, da wo man konkret werden sollte steht nichts konkretes
Nö, das ist grade das gute.
"Eine Angemessene Frist" erschlägt einfach alles. Kurz und einprägsam.

Oder welche Frist ist angemessen, wenn mein neuer Airbus A380 nicht zum 30.08.2019 geliefert wird?
Und welche Frist ist bei einem Auto angemessen? welche bei einem Fahrradhelm?
welche Frist setzt man, wenn SKY nicht funktioniert?

Bei dir wird das ein seeeeeeeeeehr langes Gesetz.
oder man schreibt "angemessen"......
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag wiederhergestellt)
Finde ich im Gegenteil eigentlich die schlechteste Lösung.
Natürlich kann man nun mit Fällen kommen in denen auf eBay Kleinanzeigen Grossraumflugzeuge vertickt werden und der Betrag als Ganzes überweisen werden soll. Kann man machen, klingt halt polemisch.

Bei den Kleinanzeigen ersetzt der Kaufbutton nunmal einen unterschriebenen und ausformulierten Vertrag, bei anderen Verträgen bei denen der Verkäufer einen richtigen Kaufvertrag will ist das nicht so.
Oder willst du mir erzählen beim Kauf eines Airbus beruft man sich gleich auf das BGB und nicht zuerst auf den ausführlichen Kaufvertrag inkl. Konventionalstrafe? :rolleyes:

Gerade in echten Kaufvertragen steht eben nichts von angemessener Lieferzeit, dort steht ganz genau die vereinbarte Frist, anders als im unzureichenden Gesetz.
 
Der TE fragte was sache ist wenn der Käufer nicht reagiert. Die ersten antworten waren: "ach, völlig egal, Ebay Kleinanzeigen ist ein Rechtsfreier Raum". Und das ist eine sehr gefährliche Antwort.

Zu diesem Zeitpunkt wussten wir nicht, ob es sich um ein Lego-Set oder einen Gebrauchter Audi A8 handelt. Hat man dann Idon als Käufer und tut das, was hier zuerst empfohlen wurde.... Naja Idon freut sich, der hat dann seinen Spaß. Und der Verkäufer ist dann (jeh nach Auto) mehrere Tausend Euro leichter.



Idons beispiel mit der Maximalgeschwindigkeit passt perfekt.
Man muss die Konsequenzen seines Handelns kennen.
Nur dann kann man das Risiko richtig abschätzen.
Und dann kann man selbstständig (!) entscheiden wie man weiter vorgeht
 
Zuletzt bearbeitet:
Was kann denn das Gesetz dafür, wenn die Parteien diesen Punkt nun mal nicht im Detail im Vertrag geregelt haben? Was wäre denn eine weniger "schlechte" Lösung? Soll das Gesetz einfach gar nichts tun außer zu sagen: "Ja, hättet ihr mal einen professionellen Vertrag aufgesetzt; so kann ich euch nicht helfen :/"?
 
Die Bankverbindung ist natürlich korrekt. Die hatte ich als erstes geprüft. Und selbst wenn. Dann kann der Käufer ja wohl auf eine meiner mittlerweile 8 Nachrichten antworten. Fakt ist seit einer Woche keine Reaktion und kein Geld. Ich hab den Artikel heute anderweitig verkauft. Ich lass mich nicht verarschen.
Im Übrigen gibt es bei eBay Kleinanzeigen keinen „Kauf Button“. Lediglich ein „ja Kauf ich“ als Text. Und was glaubt ihr wie oft ich den schon bekommen habe und dann kam nix mehr. Oder vereinbarte Abholtetmine wo nie einer kam oder sich mehr gemeldet hat. Ich denke ich bin da schon auf ner recht sicheren Seite.
 
ändert nichts an der gesetzlichen Lage.
Wenn ich hier schreiben würde: "Ich kauf deinen Avatar für 10€ ab", und du sagst "ok"
Dann ist das ein rechtsgültiger Kaufvertrag.

Klar, bei einem Teil <100€ ist das Risiko sehr gering, da kann man auch als Verkäufer Risiken eingehen.
solltest du dein Auto über ebay Kleinanzeigen anbieten, würde ich das aber nicht so handhaben....

Gerade Privatpersonen machen auch mal Urlaub, da können Antworten auch mal 1 Woche dauern.
Daher setzt man ja in der regel eine Frist von 2 Wochen.
 
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florian. schrieb:
ändert nichts an der gesetzlichen Lage.

Sicherlich nicht, aber eine Grundsatzdiskussion über Gesetzlichkeiten war hier auch gar nicht gefragt; der TE wollte wissen, wie er sich in seiner speziellen Situation verhalten soll, und er hat auch gernau das Richtige getan !


florian. schrieb:
Gerade Privatpersonen machen auch mal Urlaub, da können Antworten auch mal 1 Woche dauern.
Daher setzt man ja in der regel eine Frist von 2 Wochen.

Nun ja, das ist ja schon nur noch ganz schräg !

Wenn einer auf Online-Platformen einkauft, dann kann er solcherlei Argumente als Entschuldigung nicht anbringen; heute kann er aus dem tiefsten Urwald seinen Verpflichtungen nachkommen und seine Schuld onbline begleichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann er nicht, nicht immer. Es gibt genug Orte an denen es faktisch kein Netz gibt oder man es schlicht bewusst nicht nutzt.

Nacho_Man schrieb:
Gerade in echten Kaufvertragen steht eben nichts von angemessener Lieferzeit, dort steht ganz genau die vereinbarte Frist, anders als im unzureichenden Gesetz.

Ähm, NEIN! Das steht da nicht immer, sondern nur wenn es eine der Parteien für nötig hält, um im Streitfall nicht erst den Beweiß für einen wie auch immer gearteten Schaden antreten zu müssen. Und sowas kann man auch problemlos in einen Kaufvertrag bei eBay(-Kleinanzeigen) einbringen. Wer das nicht tut, der darf sich auch nicht beschweren. Genau so kann man die Fristen anders setzen oder sich gleich ein unverbindliches Rücktrittsrecht zugestehen, dafür gibts die Vertragsfreiheit.

Und wie du schon sagst, Recht und Praxis. Und im äußersten soll der Käufer doch erst einmal beweisen das er da wirklich mit mir kommuniziert hat, bei Ebay kaufen auch regelmäßig Kinder und Haustiere mit den Accounts ihrer Besitzer ein...
 
Zuletzt bearbeitet:
Außerdem ist es auch nicht soo ein Drama, dabei keine starre Frist zu haben. Einen Schadensersatzanspruch hat man ggf ja schon vorher.
 
Pandora schrieb:
Kann er nicht, nicht immer. Es gibt genug Orte an denen es faktisch kein Netz gibt oder man es schlicht bewusst nicht nutzt.

Das "genug Orte" bleibt aber marginal ! Und wenn man sich an einen solchen Ort tatsächlich begibt oder auch grundsätzlich, muss man halt vorher entsprechend Vorsorge tragen, dass die eingegangenen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden können !
 
Wir bereden hier "echte Kaufverträge". eBay-Kleinanzeigen ist kein Spiel oder so. Der vom TE geschlossene Kaufvertrag ist genauso gültig und "echt" wie beispielsweise der Vertrag, den ich letzte Woche auf 31 Seiten paraphiert und mit zwei weiteren Führungskräften unterschrieben habe.
 
Ja klar, und dennoch vergleichst dU Äppel mit Fallobst !
 
Doch, weil bei Deinem 31-Seiten-Vertrag die Beteiligten aller Wahrscheinlichkeit nach sich (zur Freude der Rechtsanwälte) Prozessschlachten liefern werden, wenn die Vertragspartner den Vertrag brächen, während bei einer Verletzung des Kaufvertrages aus einem Ebay-Kleinanzeigenkauf mit äußerst geringem Streitwert wohl kaum ein Hahn (und erst recht kein Rechtsanwalt) danach krähte !
 
Es wäre doch bei Kleinanzeigen weniger ein Problem, wenn man sich da wie eigenlich gedacht nur auf Barzahlung bei Abholung einlassen würde.

Dann würde man sich vieles ersparen.
 
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