eBay Kleinanzeigen - Käufer will Schadensersatz, da an Höherbietenden verkauft

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Gangolf

Captain
Registriert
Mai 2012
Beiträge
3.506
Hey,

bräuchte bitte Hilfe mit folgendem Fall.

Ein Interessent in den Kleinanzeigen hat mir 310€ für ein Notebook geboten, welches ich für 330 eingestellt hatte. Habe ihm dann auch zugesagt (und meine Adresse zur Abholung gegeben), dass er es am nächsten Tag abholen kann, im Laufe des Tages aber jemand anderen gefunden, der mir meine vollen 330 gezahlt hat.

Nun droht mir der andere, mich bei der Polizei anzuzeigen und auf Schadensersatz zu verklagen. Was kann ich tun ? Ich habe ihm zwar für 310 zugesagt, aber im Grunde darf ich meine Sachen doch verkaufen an wen ich will, oder nicht ?

Alternativ: könnte ich ihn heute auch kommen lassen und wenn er da ist, ihm sagen, dass ich an ihn aus dem und dem Grund nicht verkaufen möchte ? Weil so, wie er sich verhält (''Du bist aber ein Spinner, echt'') und sein aggresives Verhalten machen wirklich keinen guten Eindruck.

Danke für eure Mithilfe,

Gruß
 
Von der Polizei droht erst mal kein Ärger, dass ist eine zivilrechtliche Sache.

Der nichtberücksichtigte Interessent kann durchaus den Standpunkt vertreten, dass ihr beide einen Kaufvertrag geschlossen habt. Zwei eindeutige Willenserklärungen liegen vor (biete 310€ & ok machen wir so). Ich würde mich in seiner Situation auch ärgern.

Einen Kaufvertag kannst du durch Anfechtung auflösen, aber auch hierbei können Schadensersatzansprüche entstehen. Wobei bei deiner kurzen Darstellung würde ich sagen, dass eine Anfechtung wegen Irrtum kaum möglich sein sollte. Das dir sein Gesicht/Ausdrucksweise bzw. das Einforderung möglicher Rechte nicht gefällt, ist leider kein Anfechtungsgrund.

Was fordert er denn an Schadensersatz?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, eine direkte Summe hat er nicht genannt.

Zitat aus der Mail:

du bist doch ein spinner also wirklich!!!!! du hast mir geschrieben es ist ok!!!!! sowas macht man nicht!!!!! Ein wort ist ein wort auch ein rechts bindender vertrag über email ich werde dich anzeigen und auf schadenersatz verklagen!!!! ich weiß wo du wohnst!!!!

Da ich mir wegen meinem Beruf keinen Ärger mit der Polizei leisten darf, bin ich da nun natürlich sehr vorsichtig.

Wenn man ganz kleinkariert wäre, könnte ich ihn nun ebenfalls wegen Beleidigung ''Spinner'' anzeigen, das wäre aber wie im Kindergarten. :rolleyes:
 
2 seitige Willenserklärung die mündlich von statten ging, sprich zwischen euch wurde ein Vertrag geschlossen. Er hat dir ein Angebot gemacht und du hast zugesagt.
 
Aber bei Kleinanzeigen kann sich doch immer mal was ändern, oder? Also da von Kaufvertrag zu sprechen mag juristisch gesehen schon korrekt sein, aber in wie vielen Fällen hat sowas tatsächlich Konsequenzen?

Btw. wars wirklich nicht die feine Englische von dir nach Zusage einfach doch an jem. anders zu verkaufen.

Ich an deiner Stelle würde mich entschuldigen, abwarten und fertig. Denn nix wird mehr passieren. Der Typ is zurecht verärgert, wird das ganze aber sicher bald vergessen wollen und abhacken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wäre an seiner Stelle auch ziemlich angepisst. Dass du dann auch noch mit dem Gedanken spielst, ihn extra für eine weitere Abfuhr zu dir kommen zu lassen schlägt dem Fass den Boden aus. Schonmal was von Selbst-Reflexion gehört? Was würdest du an seiner Stelle denken/fühlen?
 
Mir selbst ist das auch schon recht häufig passiert, dass mir zugesagt wurde und der Verkäufer dann abgesprungen ist, das ist aber keine Rechtfertigung, klar.

Ich habe ihm angeboten, dass er vorbeikommen soll und sich den Laptop anschauen soll, werde mir aber von ihm ein Schriftstück unterschreiben lassen, dass er auf Garantie etc verzichtet.

Mein Problem ist ja nicht, den Fehler einzusehen und ihm as Notebook zu geben, sondern die Art, dass er dermaßen ausfallend wird. Und ich habe keine Lust, dass er nach zwei Wochen kommt und behauptet, ich hätte ihm einen Bluray-Brenner statt DVD-Laufwerk versprochen und deshalb dann Probleme macht.
 
Als Schaden könnte er die Fahrtkosten gelten machen. Diese sind ihm ja entstanden durch dein Verhalten.

Ob sich hierfür eine Klage lohnt -> da sind nachher die Anwaltskosten höher ...
 
Fahrtkosten ? Bisher war er noch gar nicht da. Er wäre heute am Nachmittag vorbeigekommen. So weit ich mich nun informiert habe ist das, was er an Schadensersatz fordern könnte, der Betrag der nötwenig wäre um ein identisches Notebook zu erwerben.

Was ist nun, wenn ich ihm anbiete, es doch nehmen zu können und er mir nicht antwortet ? Kann man das dann als ''Verzicht'' werten ?
 
Da ein Kaufvertrag geschlossen wurde, könnte der Schadensersatz auch höher ausfallen. Wenn ein vergleichbares Notebook 500 € kostet, könnte er die Differenz einfordern. Zuzüglich Anwaltskosten.
Ob er das macht ist ne andere sache.

Strafrechtlich sehe ich da jetzt nichts. Du hast nur einen Vertrag storniert bzw nicht eingehalten.


Aber der Käufer hat ein Eigentor geschossen. Die Beleidigung Spinner ist da wohl weniger tragisch. Aber er droht dir (ich weiß wo du wohnst).
Das ist strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schweigen ist keine Willenserklärung ... abgesehen davon: Was machste denn, wenn er Dein zweites "Angebot" annimmt?
Geht das Spielchen dann mit dem 330€ Interessenten weiter?
 
Also mal was ganz anderes. Wenn ich jemanden mein Wort geben "ok 310€" und auch nur 1 sek später bietet mir einer 20€ mehr, würde ich ihm schreiben das es leider schon verkauft habe. So bin ich halt, mein wort für 20€ verkaufen würde ich nicht.
 
Gut zu wissen.

Ich habe ihm nun folgendes geschrieben:

Also ich biete noch einmal an, mich an geschlossene Vereinbarung zu halten: Abholung für 310€ mit 4GB RAM heute um 15 Uhr bei angegebener Adresse. Wenn bis heute Abend, 17 Uhr, keine Zeitänderung erfolgt oder sonstige Rückmeldung, werte ich das als Verzicht und behalte mir vor, den Laptop anderweitig zu verkaufen. Sämtliche Ansprüche mir gegenüber sind dann ausgeschlossen. Gruß

Ist das als Absicherung nun ausreichend ? Antwort kam immer sofort, auf mein Angebot, dass er ihn nun doch bekommt, reagiert er nun nicht mehr. Was kann ich sonst machen, wenn er weder antwortet noch auf mein Angebot eingeht ? Dann weiß man ja garnicht, woran man ist.
 
Ich weiß nicht ob es da gesetzliche Fristen gibt, aber die nichteinmal 2 Stunden die du ihm da Zeit lässt zum Antworten, könnten im Falle eines Falles zu wenig sein. Ich finde es auf jeden Fall recht knapp.
Stündliches checken seiner Mails kann man auch heute meiner Meinung nach nicht verlangen.

Ansonsten denke ich nicht, dass eine einseitge Antwort (keine Antwort von ihm) das Rechtsgeschäft aufheben kann.
 
Gangolf schrieb:
Antwort kam immer sofort, auf mein Angebot, dass er ihn nun doch bekommt, reagiert er nun nicht mehr. Was kann ich sonst machen, wenn er weder antwortet noch auf mein Angebot eingeht ? Dann weiß man ja garnicht, woran man ist.

Der war gut.
Weiß man bei Dir ja auch nicht.

Ein Interessent in den Kleinanzeigen hat mir 310€ für ein Notebook geboten, welches ich für 330 eingestellt hatte. Habe ihm dann auch zugesagt (und meine Adresse zur Abholung gegeben), dass er es am nächsten Tag abholen kann, im Laufe des Tages aber jemand anderen gefunden, der mir meine vollen 330 gezahlt hat.

Wenn er (der Käufer für 310€) den Schriftverkehr noch hat,könnte sein Rechtsverbieger da evtl. was regeln.
In diesem Fall gönne ich es Dir sogar,denn das was Du da abgezogen hast war Käse vom feinsten.

Und daß er nicht mehr antwortet ist auch kein wunder.
Der fühlt sich total verarscht.

Wie in Beitrag 12 bereits gefragt wurde:

Geht das Spiel dann bei dem anderen Käufer weiter?
Wie kann man sich wegen 20€ so einen Stress einhandeln...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist jetzt halt dumm gelaufen. Festzuhalten ist: Es fand eine beidseitige Willenserklärung statt. Festzuhalten ist aber auch: Wie und was der Typ schreibt lässt mich stark vermuten, da kommt gar nichts. Ich würde mir bei dem Herren mehr Sorgen um mein Auto machen, welches u.U. vor meinem Haus steht.

Daher ist dein Angebot zur Deeskalation das Sinnvollste in diesem Fall, Rechtliches ist doch hier erst mal uninteressant.
 
Da durch eure beiden Willenserklärungen meines Verständnis nach ein Vertrag zustande gekommen ist, bist du auch an die Modalitäten gebunden. Denn nach dem Grundsatz: „pacta sunt servanda" = Verträge sind so zu erfüllen, wie dies beim Abschluss des Vertrags vereinbart worden sind, kann eine (einseitige) Abstandnahme deshalb grundsätzlich nicht mehr erfolgen.
 
Danke für die sachlichen Kommentare, man lernt immer dazu - für mich galt bisher: ein Kaufvertrag ist eine Zusage zum Deal per Mail nicht. Von dem Standpunkt aus hätte ich selbst wohl auch zig Leute um Schadensersatz bitten müssen, abspringen ist bei den Kleinanzeigen mangels Bewertungssystem ja gang und gebe. Jetzt weiß man es besser.

An alle anderen, vor allem die, die sich fragen, warum man sowas wegen lächerlichen 20€ macht: Wenn man als Student ohne Zuschüsse sein Geld zum eh schon tagfüllenden Studium nebenher hart verdienen muss, letzte Woche im HWLuxx um 350€ betrogen wurde (Erspartes) und man nun Sachen verkauft (wie zB den Laptop), um wieder Geld zum Leben über zu haben, dann fallen auch 20€ durchaus ins Gewicht. Das ist im Endeffekt zwar keine Entschuldigung, aber naja. Die 20€ Meckerer heizen damit wohl ihren Ofen, weil sie finanzielle Probleme wohl nicht kennen.
Und es wäre schön, eine sachliche Diskussion führen zu können, anstatt persönlich zu werden.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben