Gaspedal schrieb:
BTW: Bevor wieder Jemand sinnlos zitiert: u.a = unter anderem = man zahlt (neben ebay) unter anderem auch an das Finanzamt wenn bestimmte Voraussetungen erfüllt sind.
Nein, du hast es immer noch nicht verstanden, ich versuche es noch ein letztes Mal.
Wenn ich ein Notebook für 3000 Euro Neu gekauft habe und es für 2000 Euro auf eBay verkauft habe, zahle ich nirgends etwas, sorry aber einfacher kann ich es nicht beschreiben, schon der dritte Anlauf. Januar 2023 würde ich noch viel eBay Gebühren bezahlen, bäh nicht schön. Ab Heute, Hura keine Gebühren zu bezahlen. Auch das Finanzamt bekommt nichts von uns, ebenso kein anderer auch, das u.a. ist somit >>> nope, nada, einfach fehl am Platz.
Solltest du z.B. ich will dir nichts unterstellen, könnte auch ein anderer sein. Gewinnorientiert auf eBay ständig Sachen verkaufen und dafür keine Steuern zahlen, kommt uns das Steuerzahler zu Gute.
Wir alle sollten ab Heute nur zusehen, sofern wir Gebrauchtwaren auf ebay Kl. oder sonst wo was kaufen, es uns quittieren lassen, damit wir ggf. es dem Finanzamt vorzeigen können. Aber selbst wenn du mal am Ende des Jahres 500 Gewinn gemacht haben solltest, zahlst du auch nichts, keine Steuern, keine eBay Gebühren und nichts, also u.a. ist hier komplett fehl am Platz. es gibt rein keine Institution die von dir die Gebühren verlangen wird, weil eBay es nicht mehr tut.