Ebay Ware anderweitig verkaufen

Sabr

Captain
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März 2010
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4.031
Hallo,
kurz und knapp, wenn ich in Ebay was reinstelle und mich jemand anschreibt ob er die Ware sofort kaufen kann, darf ich dann die Ware abbrechen und an ihm sofort verkaufen ?


gruss
 
Geht schon, würde ich mir aber zweimal überlegen. Kommt natürlich auf die Rahmenbedingungen an, aber Du kannst dann natürlich nicht bewerten und wenn er Dir nicht genügend Kontaktdaten gibt (oder die falschen), läufst Du nachher Deiner Kohle schön lange hinterher.

Vielleicht sagst Du uns mal, worum es geht, dann lässt es sich besser einschätzen.
 
@ddm
ich bin der Verkäufer, solange kein Geld überwiesen wurde, werde ich auch nichts verschicken.
Ich verkaufe eine Fritzbox 7270 in Ebay, es hat schon einer Geboten und eben schrieb mich einer an und hat nach einem Sofortkauf gefragt. Die Laufzeit beträgt noch 5 Tage.
 
Rein rechtlich wurde ein verbindliches Angebot abgegeben, welches ohne weiteres nicht einfach zurückgenommen werden kann.

Ein (potentieller) Bieter könnte hier also durchaus auf Erfüllung oder wenigstens Schadensersatz klagen.
 
Lies dich doch einfach bei ebay ein und befolge deren Rules.
"Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?"

Konkret bittest du den/die Bieter, ihre Angebote zurückzuziehen.
Es ist gleichgültig, ob du ein verbindliches Angebot abgegeben hast, wenn es keiner annimmt.

Die feine Art ist das nicht, aber um die geht es bei ebay ohnehin schon lange nicht mehr.
 
Wenn die bisherigen Bieter mitspielen, klappt das natürlich, nur warum sollte der Durchschnittsbieter das freiwillig tun?
 
Nach meinem Kenntnisstand hat der Bieter (wenn ein Gebot abgegeben wurde und du verkaufst das zum sofort Kauf an jemand anderes) ein Recht auf Schadensersatz und zwar wird er so gestellt als wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre, demnach hast du ihm als Schadensersatz den WERT der Fritz box zu zahlen. Ob sich das lohnt das Risiko einzugehen weiß ich nicht ;) evtl kannst du den Bieter anschreiben und ihn drum bitten dass du die Frotz Box rausnehmen kannst weil du es doch nicht verkaufen möchtest oder so :P obs klappt keine ahnung ;)
 
Soweit stimmen die Beiträge oben ja erstmal.
Wenn du allerdings doch den Artikel ohne Auktion verkaufen möchtest, dann gibt es durchaus einen sicheren Weg.
Du musst nur dem (Sofort-)Käufer sagen, dass er Höchstbietender sein muss.
Damit wird kein dritter durch die Absprache des Sofortverkaufs "geschädigt".

Das habe ich selbst (allerdings als Käufer) auch schon gemacht.
Damals brauchte ich den Artikel sofort und konnte nicht bis zum Auktionsende warten.
Also alles abgesprochen, Höchstgebot abgegeben und der Anbieter hat den Artikel rausgenommen.
-> Alles Banane.

Ob eBay das allerdings lustig findet oder nicht, das kann ich nicht sagen.
Immerhin entgehen denen dadurch ja Provisionen...
Dazu müsste man mal die AGB genau durchsehen, was dort steht.

Grüße vom:
Jokener
 
@Doc Foster:
Weil die Alternative ist, die Gebote streichen zu lassen.

Der TE wird sich schon etwas einfallen alssen, wenn es für ihn günstig genug ist.
Die Anleitung dazu steht schließlich bei ebay. ;)

Ansonsten hat Jokener eine nette Variante beschrieben, die rechtlich problemlos möglich ist.
Schließlich lebt unser "Rechtsstaat" von den Umgehungen.
 
Weil die Alternative ist, die Gebote streichen zu lassen.

Und genau das ist rechtlich m.E. nicht zulässig. Inwieweit die AGB von ebay (soweit sie diesen Fall für den potentiellen Bieter überhaupt regeln) eine von den §§ 145 BGB abweichende Regelung ermöglichen, ist m.W. bisher noch nicht gerichtlich überprüft worden.

Auch die beschriebene Variante mit dem Höchstbietenden ist rechtlich aus denselben Gründen unsauber, denn das Angebot, welches ein Anbieter erstellt steht unter der Bedingung, der Annahme durch den Höchstbietenden zum vorher bestimmten Endzeitpunkt der Auktion.

Der Verkäufer macht sich also auch in diesem Fall mglw. schadensersatzpflichtig aus c.i.c..
 
Soweit ich informiert bin ist das zumindest noch nicht abschließend rechtlich geklärt.
Und in Ausnahmefällen ist das für mich (!!!) durchaus moralisch zu vertreten.
Sollte natürlich nicht zum Standard-Verhalten werden...

Grüße vom:
Jokener

P.S.: Bevor jetzt jemand damit kommt, dass meine moralischen Werte uninteressant wären.
Das hat mir ein Team von Anwälten eines internationalen Mineralölkonzerns auch schon mal gesagt.
Am Ende haben die ziemlich dumm aus der Wäsche geguckt, als der ganze Spaß vorbei war.
 
Soweit ich informiert bin ist das zumindest noch nicht abschließend rechtlich geklärt.

Für den Höchstbietenden hat sich explizit das OLG Koblenz mit dieser Frage befasst und eindeutig geklärt, dass ein Abbruch der Auktion grds. zu Lasten des Verkäufers geht (03.06.09 - Az.: 5 U 429/09).

Etwas anderes gilt nur, wenn einschlägige Beendigungsgründe tatsächlich vorliegen (BGH 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10 für den nachgewiesenen Diebstahl der Kaufsache).
 
@Doc Foster:

Dann prüfe die c.i.c. einfach mal durch - außerhalb der Theorie wird das in der rechtspraktischen Durchsetzung nicht so einfach, wenn die Regularien von ebay eingehalten wurden.

Vor allem, weil der Streitwert der in Rede stehenden AVM Fritz!Box so unsagbar hoch ist, dass sich der Rechtsstreit nicht über das AG hinaus entwickelt.

Und, wer meint, auf Ebene des AG werde auch nur näherungsweise so etwas wie Recht gesprochen, der lasse sich bitte sein theoretisches Lehrgeld zurück zahlen.
 
Dann prüfe die c.i.c. einfach mal durch - außerhalb der Theorie wird das in der rechtspraktischen Durchsetzung nicht so einfach, wenn die Regularien von ebay eingehalten wurden.

Ich habe doch im letzten Beitrag explizit geschrieben, dass der BGH bei einem in den ebay-AGB geregelten Beendigungsgrund grds. wohl keine Ansprüche Dritter anerkennt.

Vor allem, weil der Streitwert der in Rede stehenden AVM Fritz!Box so unsagbar hoch ist, dass sich der Rechtsstreit nicht über das AG hinaus entwickelt.

Kommt auf die Rechtsfrage an, vgl. § 511 II Nr. 2 und IV ZPO.

Und, wer meint, auf Ebene des AG werde auch nur näherungsweise so etwas wie Recht gesprochen, der lasse sich bitte sein theoretisches Lehrgeld zurück zahlen.

Auch wenn du dich in meinen Augen mit dieser Aussage disqualifiziert hast, stelle ich mal die Frage, was da sonst außer Recht gesprochen wird?
 
Ach so, wenn bei dir Im Namen des Volkes darüber steht, dann wird inhaltlich bereits Recht gesprochen?

Gut, dann brauchen wir uns nicht mehr zu unterhalten.

Bereits zahlenmäßig kommen diese Fälle in praxi selten vor.

Im Übrigen interessiert es mich herzlich wenig, ob ich mich in deinen Augen disqualifiziere.
Das ist im Gegenteil weitaus eher eine Ehre.

Sei weiter deiner theoretischen Meinungen, mir geht es seit Jahrzehnten um die Praxis.
 
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