News Ein Jahr danach: Mega startet durch

@Halema: Ist das derzeit anders?
Ich kann eine Datei ja auch 2012-06-10-Kroatien.mkv nennen und es hochladen und meinem Freund schicken, mit dem Text, dass es sich um ein Urlaubsvideo handelt. Dabei ist es der neuste auf BR erschienene Film. Das sieht er aber auch erst wenn der Film schon fertig runtergeladen ist. Somit braucht es gar keine Verschlüsselung.
 
@Fipsi16: Da hast du Recht, aber hier hätte ja Megaupload dies wissen können, da nicht verschlüsselt. Nun will Mega sicher gehen, aber gilt nicht immer noch das System: Upload strafbar, Download nicht? Gerade bei Torrent, Edonkey, Napster etc. hat man ja auch hochgeladen. Oder gibt es schon Fälle, wo Downloader bestraft wurden?
 
Er ist nun nicht unbedingt mein Held, aber er hat Steherqualitäten!
 
Die Mailserver sind bestimmt total überlastet. Ich bekomme keine Bestätigungsmail.
 
Doch Bestätigungsmail war sofort da, aber hochladen kann man nichts.
 
bei welchem mail anbieter seid ihr denn?
gmx scheint wohl zu failen

Edit:

12 accounts? xDD
für was denn das??
 
Ich werde mal bis morgen warten. Kim schreibt auf Twitter, das seine Leute an der Stabilität arbeiten.
 
Ich werde es mir sicherlich mal anschauen, ist eine gute Alternative zu Rapidshare und Co. :)

Geht bei euch die Seite? Ich bekomm ne Fehlermeldung.. ://
 
Haha wenn du wüsstest, wer alles deine IP speichert...
 
Halema schrieb:
@Fipsi16: Da hast du Recht, aber hier hätte ja Megaupload dies wissen können, da nicht verschlüsselt. Nun will Mega sicher gehen, aber gilt nicht immer noch das System: Upload strafbar, Download nicht? Gerade bei Torrent, Edonkey, Napster etc. hat man ja auch hochgeladen. Oder gibt es schon Fälle, wo Downloader bestraft wurden?
Gut, dass du fragst. Ich zitiere dir den Abschnitt aus dem Gesetz, dann siehst du es selber ein:

Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar
Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage
verwendet wird.
Mit anderen Worten: Ist die Vorlage bereits illegal oder widerrechtlich veröffentlicht worden, ist auch der Download (die Vervielfältigung) dieser illegal. Man möchte jetzt auf dem Wort "offensichtlich" rumreiten, aber die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein Richter hier in der Regel sehr streng ist. Also auch, wenn du eine Datei Namens Ulaubsbilder.jpeg erhälst, musst du höchstwahrscheinlich blechen, wenn es denn überhaupt zu einem Verfahren kommen sollte.

Das gilt soweit für jedes urheberrechtlich geschütztes Werk außer Software. Für diese gibt es weitere, teilweise strengere Regelungen.
 
Ich glaube die Nutzer brauchen das nicht, es ist für die Copyright Industrie interessant ^^
 
web.de und gmx gehören zur gleichen Firma - insofern nicht verwunderlich.
 

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