Schinzie schrieb:
i glaub i spinn... die software gehört euch nicht, also habt ihr nicht das recht sie zu nutzen, auch nicht zum ausprobieren.
Willste mal was interessantes wissen? Wenn du dir die Software kaufst, gehört sie dir auch nicht. Geil was? Alles was du erworben hast, ist die Erlaubnis, dass du die Software nutzen darfst.
Schinzie schrieb:
wenn du einmal ferarri fahren willste, klauste denn dann au,
Wenn ich jemandem einen Ferrari klaue, dann hat der seinen Ferrari nicht mehr. Ihm ist also ein bezifferbarer Schaden entstanden. Wenn ich z.B. Photoshop kopiere, hat der, der es gekauft hat immer noch seine legale Version. Ich hab also kein Eigentum entwendet. Ergo ist es auch kein Diebstahl.
Vor Gericht wird das übrigens genauso gehandhabt, denn wenn kopieren gleich Diebstahl wäre, könnten wir uns ja das komplette Urheberrechtsgesetz sparen, da man einfach nach StGb urteilen könnte. Darüber schon mal nachgedacht?
pcpanik schrieb:
Ich sehe keinerlei Gründe, warum man sich eine Software illegal, gecrackt oder einen Keygen "zum Anschauen" herunterladen sollte, wenn es Demoversionen gibt.
_OEM_ Vista, und XP, laufen alle 30 Tage ohne Aktivierung, Recoverys 30 Tage auf fremder Hardware.
Ach und wo kriegste die "Testversion" von Windows her, mit der du 30 Tage lang arbeiten kannst, Einstein? Schon mal im MM DVDs mit Windows zum testen gesehen? Du kannst nur die Vollversion kaufen. In dem Moment in dem du die Packung aufmachst, ist die Rückgabe ausgeschlossen. (Trotzdem sehe ich das BS immer noch als das Stück Software an, das man auf keinen fall kopieren sollte. Da hat man als Nutzer ganz einfach zu viel Ärger.)
pcpanik schrieb:
Was also könnte eine Gerechtfertigter Grund sein illegal Software zu nutzen, außer das man es wissentlich tut.
Ich behaupt jetzt einfach mal dreist, dass jede Nutzung wissentlich ist. Was willst du also damit beweisen?
pcpanik schrieb:
Finde es jeder der hier tönt das wäre ja normal, wohl auch normal beim MM oder Saturn hinein zu spazieren und mit der Office Karton in der Hand ohne zu bezahlen wieder heraus zu gehen?
Wenn ich den Office Karton aus dem MM stehle, wird aus der Urheberrechtsverletzung aber ein ganz normaler Diebstahl. Schließlich hat der MM für diese Version schon bezahlt und damit verletze ich dessen Eigentum. Befasst euch doch erst mal mit der Rechtslage, bevor ihr hier mit euren halbwarmen Vergleichen um euch werft.
Gelbsucht schrieb:
Wenn ein Anwender ein Programm nutzt, welches er sich von einem fremden original kopiert hat, aber keine kaufabsichten vorhanden sind.... was sagt uns das? Das der Anwender das Programm benutzen will! Will ers also nutzen, hat er es zu kaufen!
Mit der Absicht der Nutzung eines nur käuflich erwerbbaren Programms besteht ein Kaufgrund! Weiterhin sind "Sicherheitskopien" eben nicht weiter zu reichen an Dritte laut Gesetz.
Sag mal gehts nocht? Wer hat dir denn Wirtschaft (und auch Recht erklärt). Nach deiner Argumentation müsste ich, nur weil ich grad Hunger auf ne 12€ Pizza vom Italiener habe, diese auch gleich kaufen, weil ich durch meinen Hunger ja einen Kaufgrund entstehen lasse und damit zum Konsum
gezwungen bin.
Was hirnrissigeres hab ich ja wohl noch nie gehört. Die Sache wird wohl eher so aussehen. Ich überlege ob mir die Pizza 12€ wert ist. Wenn sie das ist, gehe ich zum Italiener und esse sie. Wenn sie das nicht ist, gehe ich eben zum Aldi und hol mir eine billigere aus dem Gefrierschrank. Oder ich entscheide mich dafür, dass ich gar kein Geld ausgeben will und esse eben keine Pizza oder seh mich mal im Kühlschrank um, was da noch so rumliegt. Wenn ich aber jetzt kostenlos eine 12€ Pizza bekommen kann, weil z.B. ein neuer Pizzabäcker in der Stadt aufmacht und der als Werbeaktion große Freiverkostung macht, dann geh ich wohl da hin. (Falls du's nicht kapiert hast, die Freiverkostung stellt das Kopieren da, da man aus ner Pizza nicht einfach ne neue kopieren kann.Und ja ich weiß, dass die Freiverkostung legal ist, das kopieren aber nicht. Mir gehts ja nur darum aufzuzeigen, dass ich, wenn es mir das Geld nicht wert ist, eben auf keinen Fall zu der 12€ Pizza greife, ganz egal was passiert)
d-Raven-b schrieb:
Evtl. erinnern sich noch einige: Früher musste man für DVD-Player, MP3-Jukboxes, Virenscanner und ja sogar Internet-Browser bezahlen?!?!
Also ich bezahl für meinen Virenscanner immer noch, da alle kostenlosen, die ich bisher getestet habe imo der letzte Schrott waren und das System in einen Zustand versetzt haben, in dem ich sonst gleich immer neu aufsetze.
Mister79 schrieb:
Download der Software ist und bleibt Diebstahl.
Nein ist es nicht. Mach dich über die Rechtslage schlau, bevor du hier groß rumtönst. Genauso sind Raubkopierer keine Verbrecher, wie hier von der Propaganda der Contentmafia gerne behauptet wird. Ein Verbrechen ist nämlich ein Gesetzesbruch, der mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr Freiheistsstrafe geahndet wird. Das ist beim Urheberrechtsgesetz nicht der Fall. Hierbei handelt es sich dann nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen.
Mister79 schrieb:
Ich kann ja auch nicht in einen Laden gehen und sagen, das Auto ist mir zu teuer ich nehm es einfach so mit und wenn es gefällt, dann bezahle ich das oder auch nicht.
Bis auf das "oder auch nicht" beschreibt das mMn ziemlich genau das Prinzip der Probefahrt. Wusste nicht, dass die illegal sind.
Mister79 schrieb:
Philcrack23
Ja das glaube ich Dir gerne, ich könnte wetten wenn ich deinen Rechner sehe liegen da mindestens 25 Jahre Haftstrafe für Diebstahl in mehreren Fällen.
Noch mal. mach dich über die Gesetzeslage und wie deutsches Recht funktioniert schlau. Vor allem über
üble Nachrede und
Verleumdung respektive
§186 und
§187 StGb. Dein Beitrag ist da nämlich schon mehr als grenzwertig.
Außerdem würdest du, wenn du dich ein bisschen schlau gemacht hättest auch wissen, dass zum einen die maximale Haftstrafe in Deutschland 20 Jahre beträgt, auch bekannt als lebenslang und vorbehalten für Mörder mit besonderer Schwere der Schuld. Zum anderen hättest du gewusst, dass im deutschen Recht Strafen nicht aufaddiert werden. Die maximale Strafe für Diebstahl beträgt in Deutschland 5 Jahre. Und ganz nebenbei ist es kein Diebstahl wie schon mehrfach erwähnt
Mister79 schrieb:
Im privaten ist es doch nicht anders. Die einen bauen sich eine Alarmanlage ins Haus, die anderen schützen ihren PC durch 128 Bit Verschlüsselung und mehr davor, dass die im Vergleich lächerlichen Urlaubsfotos nicht im Netz verbreitet werden weil jemand es geschafft hat den Rechner zu hacken. Selbst dann würde der sofort zur Polizei gehen und dies melden. Ist ja Diebstahl gewesen von Fotos die im Vergleich zu einem BS oder Spiel oder Photoshop wirklich lächerlich sind.
Wenn sich jemand auf einen Privatcomputer hackt, wir das in Deutschland wie eine Form des Einbruchs behandelt (Unverletzlichkeit der Wohnung und so). Wenn er sich die Bilder vom Rechner zieht, stellt das aber nicht zwingend eine Form des Diebstahls dar. Der Wohnungsbesitzer ist ja immer noch im Besitz seiner Fotos,denn die liegen schließlich immer noch auf der Festplatte. Nur wenn der Hacker die Fotos löscht, könnte man darüber diskutieren, ob es sich um einen Diebstahl handelt, wobei es da auch fragwürdig ist, ob es nun Diebstahl oder doch eher die Zerstörung von Eigentum ist.