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Notiz Einkauf mit Gemüsewaage: 19-Jähriger zahlt nur 9 Euro für PlayStation 4

_#TIM#_ schrieb:
Oder was eine Gemüsewaage überhaupt ist?

Eine waage kenne ich, dass ist das Gerät, das jeden Monat mehr von irgendetwas anzeigt, wenn ich mich darauf stelle.
Was zum Teufel ist dieses Gemüse? Und gibt es da eine Korrelation zu der Sache mit der Waage? :volllol:
lanse schrieb:

Top.:daumen:

Solche Aussagen höre ich in unserer "Kleinstaatereizeit" zu wenig. Wir sollten alle welche sein. Weltbürger würde mir noch besser gefallen, aber das ist erst möglich, wenn es unendliche Energie und Nahrung für alle gibt (Star Trek).
Vorher hassen wir uns halt alle weiter. Ist ja produktiv.
 
aNi_11 schrieb:
In Estland ist es z.B. so dass du alle gescannte Ware links neben dem Scanner auf die Ablage (Waage) packen musst. Du kannst z.B. nicht zwei Sachen hintereinander scannen, ohne das erste Teil auf die Ablage zu legen.

Die Kasse kennt von jedem Artikel im Geschäft das spezifische Gewicht. Egal wie klein oder gross. Wie günstig oder wie teuer.
Bei bei unserem Kaufland genauso.
 
Taxxor schrieb:
Okay also schaut wirklich konstant einer zu, dass alles gescannt wird, kenne ich wie gesagt nur von IKEA und da ist es nicht gerade auffällig, wenn man 10 Artikel auf dem Wagen hat und nur 9 einscannt.


Und woher sollte man bei den Ü-Videos wissen, welche Person nun diejenige ist, welche die PS4 falsch eingescannt hat? Die werden kaum so hochauflösend sein, dass man da im CSI Miami Style auf das Display ranzoomen und erkennen kann, dass Obst eingescannt wurde.



Es gibt bei uns z. B. auch bei Famila solche SB-Kassen und man kann dort auch mit Bargeld zahlen.

Überwachungskameras haben in der Regel einen Timecode, damit die Aufnahmen nach Tageszeiten durchsucht werden können. Und bei den Kassen ist die Uhrzeit mit registriert. Sollte also nicht zu schwierig werden, den genauen Vorgang herauszufinden, wenn man weiß, wonach man sucht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
@Ernie75 Ja gut, du weißt aber doch nicht wonach du suchst.

Wenn dir auffällt, dass eine PS4 fehlt, dann gehst du doch nicht hin und suchst automatisch nach einem Zeitpunkt, wo jemand 3,6kg Obst gekauft hat.
 
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Anscheinend war die erste PS4 defekt oder kaputt.
Wieso hätte er sie sonst stehlen sollen? ;)
Das nächste Mal doch lieber eine Xbox oder Switch :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Moep89 schrieb:
Ich frage mich gerade welchen Straftatbestand man damit erfüllt? Diebstahl ist es ja eher nicht. :confused_alt:
Warum sollte es kein Diebstahl sein? Man hat sich ja fremdes Eigentum rechtswidrig angeeignet; dass dabei ein kleiner Betrag von 9 € bezahlt wurde als Alibi, um durch die Kasse zu kommen ohne aufzufallen ist doch irrelevant.
 
Das Niveau bei CB war auch schon mal höher.

So ein Artikel hat hier echt nichts verloren.
 
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@Taxxor Ja klar, das ist halt der andere Teil der Aufgabe. Ich hatte nur die Frage so verstanden, daß es um das herausfinden des falschen Scannvorganges ging. Bänder des Tages im Schnellvorlauf die Playsenkassiermomente finden, dann Timecode ablesen und mit Zeiten der Kassenvorgänge vergleichen. Da sollte schnell auffallen, daß da in dem Augenblick Obst oder was anderes an der Kasse gescannt wurde.

In vielen Supermärkten stehen mittlerweile solche Artikel allerdings hinter Glas. Genau wie teurere Spirituosen. Wie das Frankreich ist, habe ich allerdings keine Ahnung.
 
M@tze schrieb:
Ich bin mir nicht mal sicher, ob "unsere Jugend" noch fehlerfrei eine Gemüsewaage bedienen könnte. :(
Solang das Ding ein Touchscreen hat könnte das vielleicht noch klappen :p
 
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mischaef schrieb:
Einkauf mit Gemüsewaage

Besonders kreativ im Erwerb ...
... der einfallsreiche Käufer ...

Die Aktion hätte für ihn keine weiteren Folgen gehabt –
Was 'lerne' ich aus der Meldung ?
-- Der Diebstahl eines Warenwertes von mehr als 300 EUR ist ein 'Einkauf'
-- Der Täter war 'kreativ' und 'einfallsreich'
-- 'Folgen' für den Täter muß diese 'Aktion' nicht haben

Diese Bewertungen und Verdrehungen stehen nicht im französischen Originalartikel und auch nicht in den dpa-Adaptionen der deutschen (Online-)Zeitungen.

Seriöse Überschriften findet man z.B. hier:
(morgenpost.de) ... - dreiste Masche von Teenager
(welt.de) Wie ein Dieb ... ergaunerte

In der französischen Zeitung ist auch die Kommentarfunktion unter dem Artikel deaktiviert.

Ich erfahre also, was der Autor in der Rubrik COMPUTERBASE > GAMES über die Handlungen dieses Kleinkriminellen denkt -- und die Beschönigungen/Folgenausblendung der Straftat in einer realen Welt erscheinen mir bedenklich.
 
Zanmatou schrieb:
Mich schockiert eher, dass er mit der PS4 nur 100€ gemacht haben soll.
Er wird die Konsole OVP, ggf. offen aber mit Hinweis auf neuwertigen Zustand versucht haben zu verkaufen, höchstwahrscheinlich ohne Kassenbeleg. Da dürfte wohl jedem klar gewesen sein, dass die Ware heiß ist.
 
Ernie75 schrieb:
Es gibt bei uns z. B. auch bei Famila solche DB-Kassen und man kann dort auch mit Bargeld zahlen.

Überwachungskameras haben in der Regel einen Timecode, damit die Aufnahmen nach Tageszeiten durchsucht werden können. Und bei den Kassen ist die Uhrzeit mit registriert. Sollte also nicht zu schwierig werden, den genauen Vorgang herauszufinden, wenn man weiß, wonach man sucht.

Ja aber du weist du gar nicht wann es passiert ist, du müsstest JEDEN Verkauf durchsuchen wenn dir auffällt es fehlt eine. Die ist durch die SB Kasse gegangen als anderer Artikel, selbst wenn sie alle Aufnahmen noch hätten, ist es unmöglich diese noch zu finden. Hätte er nach dem einen Mal einfach nichts mehr gemacht, wäre das niemals aufgefallen. Ich sage sogar das es unmöglich ist die Person zu finden wenn man es nur auf eine Woche eingrenzt, ebenso wäre das Personal dafür viel zu teuer um so viel Material zu sichten .... wobei in Frankreich ist alles möglich.

Das er nur nen 100er bekommt ist klar, die muss Weg zu einem der keine Fragen stellt.... eine neue PS4 ohne Rechnung wirft IMMER fragen auf.
 
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Da fällt mir spontan Johann König ein:

mit einem Kassenbon einer bereits gekauften Ware in den entsprechenden Laden gehen, den selben Artikel nochmal nehmen, dann zur Kasse gehen und das Ding „zurückgeben“.
Man hat das Geld wieder und den Artikel bereits zu Hause ;)
 
@Freejack35 Das ist mir soweit klar, ich bezog mich allerdings, wie ich auch erwähnte, auf die Frage, wie man denn einen Kassiervorgang dem Video zuordnen könnte weil ja wahrscheinlich in der Kamera das Display der Kasse nicht lesbar sei.
Das der Aufwand groß ist, die Bänder durchzusehen, stimmt. Und wie im Artikel gesagt wurde, wäre wohl das ganze unentdeckt geblieben, wenn nicht der zweite Versuch stattgefunden hätte.
 
Zuletzt bearbeitet: (Typo)
Den Kassenbeleg hatte er doch. "Melone" oder was auch immer ... ;) Aber dreist/dumm ist dann, das am gleichen Tag nochmal zu versuchen.
 
mischaef schrieb:
Betrug nicht, denn er hat keine person betrogen. Würde mich aber nicht wundern, wenn das unter Computerbetrug (§ 263a StGB) fällt.

Sorry, falls das schon beantwortet wurde. ^^



Nervermind war sowieso in Frankreich
 
Ladendiebe werden in der Regel nie beim Rauslaufen erwischt sondern immer beim Einstecken. Das "dürfen wir ihre Tasche kontrollieren" ist nur Show. Von daher ist es nicht sehr sinnvoll. Da hätte er sie gleich einstecken können es sei denn sie hat eine elektronische Diebstahlsicherung aber dann würde ich der Kassa einmal eine Sicherheitslücke unterstellen wenn diese deaktiviert wird wenn man eine Melone scannt.
 
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