Erdung der Sat-Anlage

L3M0M

Ensign
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Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Mir würde es für die Sat-Anlage bei meinem Neubau um die Erdung und Potentialausgleich gehen.

Mein Plan war folgender:

Schüssel Auf Antennenmast
Von da die Coax in eine F-Erdungsbrücke
Dann In den Überspannungsschutz und
Von dort zu den Dosen

Erdung vom Mast in die Erdungsbrücke und von dort zur Potischiene im Technikraum

Oder Visuell:

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Wäre jetzt noch Interessant ob der Überspannungsschutz Vor oder Hinter die Erdungsbrücke muss und ob die Brücke bis in den Dachboden gelegt werden kann/darf oder ob diese auf den Dachsparren montiert werden soll/muss.

Kann man das nach diesem Schema so machen?

Danke.
 
Ist schon länger her... der äußere Blitzschutz fehlt komplett, das war früher nicht zulässig, wie es heute ist weiß ich nicht.. Wo sitzt der Multischalter? Wenn im Keller dann braucht man noch einen zweiten Potentialausgleich davor.
 
Habe keinen Multischalter. Ist ein Multiswitch LNB für 4 Teilnehmer. Haben im Haus aber nur 3 Sat Dosen. Daher kein Multischalter nötig.

Einen Äußeren Blitzschutz hat unser Haus nicht. Ist lediglich eine Potischiene im Technikraum. Ich denke die geht in die Bodenplatte zum Fundamenterder welcher zum Ringerder weiterläuft. Oder so ähnlich
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann nicht großartig zu der Frage beitragen, aber eine Frage: Wir wohnen seit 2 1/2 Jahren in einem neu gebauten Haus - macht man noch SAT Anlagen? Hier ist alles IP ...
 
Natülich macht man noch Sat-Anlagen, wenn man will.
 
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Ich würde dir dringend empfehlen einen Fachmann zu kontaktieren. Immerhin geht es da um die VDE und auch um den Brandschutz.
Ob da eine Frage im Forum zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.

Lass dir ein paar Angebote erstellen und frag dabei einfach nach was alles wie gemacht werden soll.
Dann kannst du immer noch entscheiden ob du es machen lässt oder selber machst.

Wobei ich sehr empfehle, wenn man davon keine Ahnung hat sollte man auch die Finger davon lassen. Ist im Worst Case Fall deine Gesundheit/Leben/Geld das dann weg ist.
 
Sehe ich jetzt nicht so eng. Ich muss lediglich wissen wo an der Antenne das Erdungskabel ran muss. Es ist ja bereits im Dachboden vorhanden und im Technikraum an der Potischiene angeschlossen. Die Vorgegebenen 16 Quadrat hat das Kabel ebenfalls. Und da kein Multischalter in der Anlage hängt gibt es eig. Nur noch die Erdungsbrücke um die Coax Kabel in den Potentialausgleich mit einzubinden.

Für mich wäre jetzt nur interessant. Muss das Coax unbedingt mit in den Potiausgleich rein? Und reicht am Mast eine Schelle an der das Erdungskabel daran anzuklemmen?
 
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Wie du willst, es ist dein Haus...

Zu den Vorgaben kann ich leider nichts sagen, da ich Österreicher bin. Keine Ahnung was da in Deutschland vorgeschrieben ist.
 
Vorgabe in DE ist das Dachanlagen immer geerdet werden müssen.
Alles was inkl. Kabel 2 Meter unterhalb der Regenrinne liegt muss nicht mehr geerdet werden.

In meinem Fall ist der Mast relativ nah am Dachfirst aber noch unterhalb des Schornsteins. Ist also nicht der höchste Punkt auf dem Dach.

Und da mein Haus einen Ring und Fundamenterder hat fällt dir äußere Erdung weg und es muss alles was geerdet werden muss in den Potiausgleich zur Schiene eingebunden werden.

Das Heist meine Sat-Antenne muss geerdet werden. Dafür ist die Verkabelung im Dachboden ja auch bereits vorhanden. Ich muss nur wissen:

WO an der Antenne kommt das Erdungskabel ran? Sparrenhalter? Mast? Antenne selbst?
Sind allerdings alles leitende Teile somit müsste (für meine Logik) die Erdung am Masthalter die gesamte Anlage erden. Quasi so:
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Von dort aus geht es hier hin:

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Hier natürlich noch einen Überspannungsschutz eingebunden.
Eines der Erdungskabel kommt vom Sparrenhalten. Das andere führt zur Hauspotischiene im Technikraum.

Die Frage war lediglich. Richtig oder falsch? 😅
Und wenn falsch, was fehlt.
 
Hi...

Also, technisch betrachtet ist das so ausreichend - allerdings wäre ein Erdungsanschluß sicherlich "so hoch als möglich" (bspw. an der Verschraubung der Schüsselhalterung am Mast) angebracht durchaus förderlicher für eine frühestmögliche Ableitung.
Dennoch sollte auch einkalkuliert werden, dass ein Einschlag vermutlich trotz Überspannungsschutz wohl das Quad-LNB "zerbröseln" wird - dafür gibt's halt einfach keinen Schutz. 🤷‍♂️​
Aber wie oft mag sowas wohl auch schon vorkommen? 🤔
 
Weil hier die Frage nach den Vorschriften in Deutschland aufkam.
internet schrieb:
Generell ist ein Blitzschutz für private Wohnhäuser keine Pflicht. Einige Gebäude, die über ein erhöhtes Risiko für Blitzeinschläge verfügen, müssen jedoch mit einer entsprechenden Blitzschutzanlage ausgestattet sein und regelmäßig die Wartung der Blitzschutzanlagen durchführen. Dazu zählen:

Häuser und Hochhäuser mit mehr als 20 Metern Höhe
Türme und hohe Schornsteine
freistehende Gebäude wie zum Beispiel Kirchtürme
alte Häuser, die mit Fachwerk gebaut sind oder über Stroh und Holzdächer verfügen
öffentliche Gebäudekomplexe
Anlagen, mit erhöhter Gefahr für Explosionen und Brände
kultur- und denkmalgeschützte Anlagen
In der Praxis ist es daher imho egal, wo wie welche Erdungsschiene verbaut wird. Wenn der Blitz in irgendein Teil der Sat-Anlage einschlägt, fliegen sowieso überall die Sat-Anschlussdosen raus inkl. Schäden an den angeschlossenen Geräten. Wenn nicht durch das Antennenkabel, dann über die 230V-Schiene.
Erhöhter Aufwand lohnt sich imho nur dort, wo bereits vorbildlicher Dach-Blitzschutz vorhanden ist.
Ich verzichte aber auf die 2-jährliche Überprüfung, weil das dauerhaft echt ins Geld geht.
 
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Joker_AUT schrieb:
Zu den Vorgaben kann ich leider nichts sagen, da ich Österreicher bin. Keine Ahnung was da in Deutschland vorgeschrieben ist.
Die für Antennensicherheit primär maßgebliche internationale IEC 60728-11 ist mit Ausnahme der nationalen Vorworte als deutschsprachige Übersetzung als DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) und ÖVE EN 60728-11 identisch. Mit Ausnahme strengerer ÖVE-Anforderungen zu Abmessungen von Erdern des Typs A, die hier nicht zur Diskussion stehen, gibt es keine Unterschiede.

ThomasK_7 schrieb:
Weil hier die Frage nach den Vorschriften in Deutschland aufkam.
In der Praxis ist es daher imho egal, wo wie welche Erdungsschiene verbaut wird. Wenn der Blitz in irgendein Teil der Sat-Anlage einschlägt, fliegen sowieso überall die Sat-Anschlussdosen raus inkl. Schäden an den angeschlossenen Geräten.
Das ist ein von Blitzschutzfachkunde losgelöstes Szenario. Blitz ist nicht gleich Blitz,

Bei diesem Youtube-Video in der Nachbarschaft der Charité wurde die LMK-Peitsche aufgeschmolzen, die Schäden im Gebäude blieben überschaubar. Da der Ersteller das exakte Datum des Blitzschlags nicht mehr ermitteln konnte, war die Blitzstromstärke bei SIEMENS-Blids nicht zu ermitteln.

Medianblitze mit in D um 25 kA und in A mit nicht einmal der Hälfte können abhängig von der Güte suboptimaler Antennendirekterdungen und ob Überspannungsschutz installiert wurde, vor allem noch empfindliche Elektronik mit nur 1,5 kV Spannungsfestigkeit zerstören.

ThomasK_7 schrieb:
Wenn nicht durch das Antennenkabel, dann über die 230V-Schiene.
Erhöhter Aufwand lohnt sich imho nur dort, wo bereits vorbildlicher Dach-Blitzschutz vorhanden ist.
Ich verzichte aber auf die 2-jährliche Überprüfung, weil das dauerhaft echt ins Geld geht.
Blitzschutzsysteme haben kein ewiges Leben und ein konventioneller Äußerer Blitzschutz ist einem getrennten Blitzschutz weit unterlegen. Ein LPS zu installieren und dann nicht regelmäßig zu warten nenne ich inkonsequent.

Bislang ist kein einziger User zu erkennen, der die maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) intus hat und die vergleichbar einfache Frage nach der richtigen Reihung von Erdungswinkel und Erdblock kompetent beantworten kann. Von einem Aufschrei wegen des Erdungswinkels als Verbinder für den 16 mm² Erdungsleiter keine Spur.

Als Multiposter hat der TE dort nur eine Außenansicht aber weder den Erdungswinkel noch den Erdungsleiteranschluss am Dachsparrenhalter eingestellt. Die nach IEC 60728-11 geforderte Blitzstromtragfähigkeit von 100 kA gemäß Prüfnorm für Verbinder ist weder am überdurchschnittlich guten Durline Herkules gegeben und selbstredend sind die Klemmen des Erdungswinkels nur für nicht blitzstrombeaufschlagten Schutzpotentialausgleich ausgelegt und NICHT nach Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert.

Mit einem durch die beiden nicht zertifizierten Klemmen ungeschnitten durchführten 16 mm² Cu wäre der Fehler ganz einfach vermeidbar gewesen. Da ich keinen Bock habe zwischen zwei Foren mit unterschiedlichem Informationsstand "STEREO" hin und her zu pendeln und doppelt zu posten, belasse ich es mit diesem Beitrag.
 
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Hast Du vielleicht in #3 überlesen, das der TE gar keinen äußeren Blitzschutz hat?
 
@Dipol
Ich glaub dir mal was du geschrieben hast, da ich wie gesagt die Normen keinesfalls so genau im Kopf habe.

Deswegen ja mein Rat einen Fachmann zu kontaktieren. Da dies vom TE nicht gewünscht ist, halte ich mich da auch raus.
Im Forum kann halt jeder alles behaupten, aber das muss eh der TE entscheiden.
 
Nachträge zu Userkommentaren:
User007 schrieb:
Also, technisch betrachtet ist das so ausreichend - allerdings wäre ein Erdungsanschluß sicherlich "so hoch als möglich" (bspw. an der Verschraubung der Schüsselhalterung am Mast) angebracht durchaus förderlicher für eine frühestmögliche Ableitung.
Fein ausgedacht aber blitzschutztechnisch ohne Vorteil, denn ein Stahlrohr mit 40 mm Durchmesser und 2 mm Wandstärke ist mit einem Leiterquerschnitt von über 450 mm² deutlich blitzstromtragfähiger als ein 16 mm² Cu, der vorbehaltlich dafür ausgelegter Klemmen selbst seltene Blitzmonster von 200 kA und mehr gegen Erde ableiten könnte.

Ab wann die verhältnismäßig stabile Winkelklemme des Herkules überfordert wird ist mangels Prüfnachweis offen. Die M5-Schrauben der Klemmen von Erdungswinkeln sind vorhersehbar mit der Elektrodynamik von weitaus ladungsschwächen LEMPs überfordert, zumal der Erdungsleiter nicht geradlinig geführt wurde. Welche Auswirkungen das bei einem Blitz mit 100 kA haben kann, siehe Bilder von BET:

BS-Erdung-PA[Fo09].jpg BS-Erdung-PA[Fo10].jpg
User007 schrieb:
Dennoch sollte auch einkalkuliert werden, dass ein Einschlag vermutlich trotz Überspannungsschutz wohl das Quad-LNB "zerbröseln" wird - dafür gibt's halt einfach keinen Schutz. 🤷‍♂️
Aber wie oft mag sowas wohl auch schon vorkommen? 🤔
Direkte Blitzeinschläge sind objektiv selten und es gibt keine Statistik zu LNB, welche durch galvanische Blitzeinkopplung zerstört wurden. Ich hatte als Antennenprofi auch Blitzschäden saniert, bei denen die LMK-Rute völlig zerstört aber der LNB noch intakt war.

ThomasK_7 schrieb:
Hast Du vielleicht in #3 überlesen, das der TE gar keinen äußeren Blitzschutz hat?
Falls ich gemeint bin: Äußerer Blitzschutz ist baurechtlich nur für bestimmte Gebäude gefordert. Alter Normenspruch: Wegen einer erdungspflichtigen Antenne ist kein LPS für das Gebäude gefordert und umgekehrt ersetzt eine Antennenerdung kein Blitzschutzsystem, umgangssprachlich immer noch Blitzableiter genannt.

Niemand verweist häufiger als ich auf NAV § 13. Gemessen daran, wie viele Elektriker nicht erden, weil es die Kollegen auch nicht machen, und man sonst zu teuer wäre, fällt der Hinweis nicht leicht.
 
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Dipol schrieb:
[...] aber blitzschutztechnisch ohne Vorteil, [...]
Das mag ja in der Theorie anhand der rechentechnischen Maßgebungen sicherlich plausibel, bspw. auch für Prüfverordnungen und dergl., schlüssig sein, aber mein logischer Gedanke dazu ist einen mglw. im Halterohr (als vermutl. höchstendenden Punkt) eintreffenden Blitz möglichst frühzeitig abzuleiten und nicht über die gesamte Rohrfläche und Halterung auch zur Schüssel gelangen zu lassen, um zumind. so einer mögl. Beschädigung des LNB präventiv entgegen zu wirken.
Mag sein, dass das nicht zutreffend gedacht ist, aber ansonsten wäre wohl auch nur eine praktisch (fast) unmöglich umsetzbare Trennung zwischen Schüssel und Halterung mittels isolierendem Kunststoff in einer Dicke, die einen Blitz mit entsprechender Ladung und auch einen daraus mglw. entstehbaren Lichtbogen, überstehen bzw. abfangen könnte, nötig - und wenn's tatsächlich doch in die Schüssel einschlägt, ist eh alles hinüber.
Letztlich bleibt das alles Theorie, weil, und da wiederhole ich mich gern, wie oft mag das in einem Leben eintreten und genau nach den vom Menschen gedachten Vorstellungen ablaufen?
Jeder Blitz ist eben ein Unikat - und da sind eben auch alle Vorschriften und Verordnungen dann nur mehr graue Theorie. 🤷‍♂️​
 
User007 schrieb:
Das mag ja in der Theorie anhand der rechentechnischen Maßgebungen sicherlich plausibel, bspw. auch für Prüfverordnungen und dergl., schlüssig sein, aber mein logischer Gedanke dazu ist einen mglw. im Halterohr (als vermutl. höchstendenden Punkt) eintreffenden Blitz möglichst frühzeitig abzuleiten und nicht über die gesamte Rohrfläche und Halterung auch zur Schüssel gelangen zu lassen, um zumind. so einer mögl. Beschädigung des LNB präventiv entgegen zu wirken.​
Das ist Voodoo statt Blitzschutzphysik! ;)

Ob ein Erdungsleiter nahe der Dachhaut oder höher an der Antennenhalterung oder noch weiter oben angeschlossen wird, ändert doch nichts daran, dass bei einem Direkteinschlag das Rohr und auch die Sat.-Antenne Blitzstrompotential hat, welches in die LNB-Leitungen überspringen wird. :rolleyes:

16 mm² Kupferdrähte, die auch den Schutz gegen den elektrischen Schlag erfüllen müssen, sollte man zudem möglichst korrosionsgeschützt unter der Dachhaut an den Antennenträger anklemmen.

Mag sein, dass das nicht zutreffend gedacht ist, aber ansonsten wäre wohl auch nur eine praktisch (fast) unmöglich umsetzbare Trennung zwischen Schüssel und Halterung mittels isolierendem Kunststoff in einer Dicke, die einen Blitz mit entsprechender Ladung und auch einen daraus mglw. entstehbaren Lichtbogen, überstehen bzw. abfangen könnte, nötig - und wenn's tatsächlich doch in die Schüssel einschlägt, ist eh alles hinüber.
Dachaufbauten wie u. a. Antennen sind mit getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik bestmöglich gegen Direkteinschläge zu wappnen. Auch dann verbleibt aber ein geringes Restrisiko wegen durch Sturm verwehter Plasmakanäle und stromschwacher Blitze mit kleinem Blitzkugelradius. Gegen induktive Blitzstromeinkopplungen sind zusätzlich SPD 2 Überspannungsableiter nötig.

Blitze die es von den Wolken kilometerweit durch Luft (km = 1) geschafft haben, lassen sich von 1 mm PVC (km = 20) von Kabelmänteln nicht von einem Lichtbogenüberschlag abhalten. Auch bei längeren Antennenmasten, welche Einschläge wie Fangstangen abfangen, können LNB über die Koaxkabel eingekoppelte Blitzströme zerstört werden. Dagegen wirkt ein möglichst "mastnaher" PA der Kabelschirme.

Anstelle von GFK-Abstandshaltern (km = 0,7) mit nach IEC 62305-3 zu berechnender Länge kann man auch hochspannungsfeste Ableitungen aus hochvernetzten PE (km = 60) verwenden.

User007 schrieb:
Letztlich bleibt das alles Theorie, weil, und da wiederhole ich mich gern, wie oft mag das in einem Leben eintreten und genau nach den vom Menschen gedachten Vorstellungen ablaufen?

Jeder Blitz ist eben ein Unikat - und da sind eben auch alle Vorschriften und Verordnungen dann nur mehr graue Theorie. 🤷‍♂️​
Das sind typische Einlassungen blitzschutztechnischer Laien, die sich noch nie wirklich mit Blitzschutzphysik befasst haben. Ich kenne als RFT und BSFK kein naturwissenschaftliches Phänomen, das trotz noch offener Fragen zur Blitzauslösung so intensiv untersucht wurde.

Antennendirekterdungen sind nun mal reine Brandschutzmaßnahmen und wer nur das macht, nimmt damit Schäden durch Teilblitzströme hin.

MIt dem Statik-Gebastel einer vom Mast isoliert angebrachten Satellitenantenne würde ein irreal schauderhaftes Beispielbild der DIN VDE 0185-3:2002-11 mit einer VHF-Antenne noch getoppt.

DIN VDE 0185-1_3_2002.jpg
 
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Dipol schrieb:
Auch dann verbleibt aber ein geringes Restrisiko [...]
[...]
Blitze die es von den Wolken kilometerweit durch Luft (km = 1) geschafft haben, [...]
Ja, aber nichts anderes hab' ich doch nur anders formuliert auch ausgedrückt. 🤷‍♂️

Dipol schrieb:
Das sind typische Einlassungen blitzschutztechnischer Laien, [...]
Ja, mag alles so sein und ich hab' auch weder für mich in Anspruch genommen ein "Blitzschutz-Experte" zu sein, noch das postuliert. Darf jeder selbst entscheiden für wie vertrauenswürdig fundiert und sinnhaft meine Beiträge zu bewerten sein mögen.
Ansonsten möchte ich (hier in D) eine einzige Immobilie sehen, die 100% alle (heutig bekannten und gültigen) gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben/Richtlinien erfüllen würde - gibt's einfach nicht, weil dann einfach die Erstellung einer Immobilie praktisch nicht mehr umsetzbar wäre bzw. wahrscheinlich 10-fache Kosten verursachen würde. Will niemand (weder Politik noch Wirtschaft) und würd' auch keiner machen. 😉

Btw.:
Was ich von dem unsinnigen Streben nach absolutem Ausschluß sämtlicher Unsicherheitsfaktoren denke, lässt sich in meiner Signatur erlesen.​
 
User007 schrieb:
Ja, mag alles so sein und ich hab' auch weder für mich in Anspruch genommen ein "Blitzschutz-Experte" zu sein, noch das postuliert.
Wenn du inzwischen erkannt hast, dass sich das Blitzpotential auf einem Antennenträger nicht in Wohlgefallen auflöst wenn man den Erdungsleiter weiter oben anklemmt und du als NIcht-BSKF keine weiteren untauglichen Patentrezepte mehr ausbaldowerst, ist doch alles okay. ;)

In deinem Kernbereich weißt du mehr als ich, drum halte ich mich da einfach zurück.
 
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