ESt 2010 Privat und Haftpflichtschaden

nedim89

Lt. Commander
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Hallo,

ein Bekannter hat ein Haftpflichtschaden bei mir verursacht. Sein Versicherer hat mir im Jahr 2010 eine Summe von 230,- überwiesen. Dies habe ich in der ESt vom 2010 nicht eingetragen. Muss ich Einspruch gegen die ESt 2010 einlegen und das entsprechend korrigieren oder einfach dem Finanzamt mittelen?

MfG
 
Das ist nicht steuerpflichtig, da Schadensersatz. Musst also nix machen.

Ergnzung: Bei Änderungen zu Ungunsten muss man auch keinen Einspruch einlegen, einfache Mitteilung an das FA reicht.
 
Vielen Dank für deine Antwort.

Noch ne Frage: Wie schaut es aus, wenn man sich 2011 eine Brille für 300,- EUR gekauft und 200 EUR davon die Zusatzversicherung beglichen hat. Kann man die restlichen 100,- EUR steuerlich ansetzen? Und wie schaut es von gezahlten Leistungen vom Arbeitsamt wie bspw. Fahrtkostenerstattung aus?

MfG
 
Ok bei mir trifft 6% zu. Von was die 6%?

edit: also ich habe in meinem Steuerprogramm das Ganze gefunden; hat sich somit erledigt, Danke!
 
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