nedim89
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
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Hallo,
ein Bekannter hat ein Haftpflichtschaden bei mir verursacht. Sein Versicherer hat mir im Jahr 2010 eine Summe von 230,- überwiesen. Dies habe ich in der ESt vom 2010 nicht eingetragen. Muss ich Einspruch gegen die ESt 2010 einlegen und das entsprechend korrigieren oder einfach dem Finanzamt mittelen?
MfG
ein Bekannter hat ein Haftpflichtschaden bei mir verursacht. Sein Versicherer hat mir im Jahr 2010 eine Summe von 230,- überwiesen. Dies habe ich in der ESt vom 2010 nicht eingetragen. Muss ich Einspruch gegen die ESt 2010 einlegen und das entsprechend korrigieren oder einfach dem Finanzamt mittelen?
MfG