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DuckDuckStop
Gast
Das spielt keine Rolle und doch, auch dabei muss die Schuldfrage ordentlich geprüft werden.
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DuckDuckStop schrieb:Tut mir leid aber das ist falsch.
1. Wenn der TE etwas an der Quote ändern will wird er klagen müssen, ob dann hinterher 100% oder 80/20 oder 70/30 rauskommt ist ja erstmal unerheblich.
2. Du musst die Rechtsanwaltsgebühren nie übernehmen, auch nicht zu Hälfte, egal was dabei rumkommt. Die Rechtsanwaltsgebühren werden aus der regulieren schadensumme berechnet und wenn die wegen einer Quote niedriger ist, bekommt der Rechtsanwalt einfach weniger Geld.
Ganz genau so ist es eben nicht! Wenn eines sicher ist, dann dass der Anwalt bezahlt werden möchte. In diesem Fall dann eben von seinem - vermutlich ziemlich unzufriedenem - Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung.DuckDuckStop schrieb:Ganz genau so ist, in dem von dir geschilderten Fall hat der Rechtsanwalt für umme gearbeitet und darf dir nichts in Rechnung stellen.
Borderland555 schrieb:Wenn man den Eingangsthread liest und dann darauf so einen Tipp gibt, hat man sich schon mal geoutet, dass man von der Sache keine wirkliche Ahnung hat.
Die Versicherungen selber sind sehr wohl in der Lage, eine Schuldfrage zu beurteilen.
Wenn die auf 50/50 kommen, dann heißt das grundsätzlich auch mal, dass jeder seine eigenen Kosten zu 50% selber bezahlt. Auch den eigenen Rechtsanwalt.
Wenn man also nicht Rechtsschutzversichert ist, dann muss man sich also sehr gut überlegen, ob man die Kosten noch weiter in die Höhe treiben will.
Denn eine 100% Haftung für den Unfallgegner wird auch der Anwalt nicht erreichen.
Wenn du vor Gericht zu 100% verlierst, trägst duBorderland555 schrieb:Also wenn ich das jetzt richtig verstehe.
Ich beauftrage nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt.
Der Schaden an meinem Auto ist 10.000 Euro.
Diese will ich vom Unfallgegner einklagen.
Es wird also um 10.000 Euro gestitten.
Mein Unfallgegner bekommt recht. Ich habe zu 100% Schuld an dem Unfall und bekomme gar nichts. Es gibt keine Entschädigungsleistung für mich.
Dann muss ich also auch nicht den Rechtsanwalt bezahlen?
Denn der berechnet mir ja seine Gebühr von 0 Euro Entschädigungsleistung?
Einfach nochmal darüber nachdenken, von welcher Grundlage sich die Gebühr vom RA berechnet
MECD schrieb:Wie hoch das ist lernt jeder Rechtswanwalt im Referendariat selbst berechnen.
Idon schrieb:Bereits überlegt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen? Kosten zahlen in aller Regel die Versicherungen bzw. die Versicherung, die unterliegt.
Borderland555 schrieb:Es steht Aussage gegen Aussage