Borderland555 schrieb:Das ist einfach vollkommen falsch und gerade wenn aktueller Stand eine 50/50 Quotelung ist ein absolut laienhafter Tipp.
Wer so eine Aussage trifft, hat keine Ahnung von der Materie und wäre gut beraten, einfach nur mit zu lesen, anstatt zu schreiben.
Natürlich werden in einem Internetforen Aussagen getroffen, die der Meinung des Verfassers entsprechen.
Ich bin der Meinung, dass es nicht schadet, etwaige Kostenfragen direkt bei einem Anwalt zu stellen. Der wird dann schon eine richtige und belastbare Aussage treffen.
Bei einer 50-50-Quotelung, die der TE aber anzweifelt, unterliegt regelmäßig keine Versicherung. Das ergibt sich aus dem Wortlaut. Aber auch diese Abklärung lässt sich für den TE verbindlich hier nicht erfragen.
Und, Überraschung, der Anwalt hätte ihm vermutlich vom Sachverständigen abgeraten bzw., direkt zu Anfang, alles Richtige selbst in die Wege geleitet und anderes gelassen.
DU kannst das für unnötig erachten. Für den Laien ist ein Anwalt in einer unbekannten, überraschenden, unbeherrschbaren Situation sinnvoll. Und ja, sogar dann, wenn er Geld kostet.
Ob sich ein Rabattschutz lohnt, kommt immer darauf an, wie durchgreifend dieser ist. Wer so gut wie jedes Jahr seine Versicherung wechselt, was sicher der bessere Rat in Bezug auf Ersparnis ist, muss den dann durchgeführten Rabattschutz eben auch "mitnehmen" können.
Wer natürlich immer brav bei seiner Hausversicherung bleibt, idealerweise vermittelt durch einen gebundenen Versicherungsvertreter (oft auch Familienmitglied oder "Buddy", der immer hilfsbereit und doch leicht schmierig wirkt), der steckt so tief in den mafiösen Versicherungsstrukturen drin, dass er selbstverständlich den Rabattschutz und jeden anderen Zusatzscheiß gebucht hat. Dann kann er womöglich auch über die extrem kompetente und stets an seinem Wohl interessierte Versicherung regulieren lassen.