Verständnisfrage zu KFZ Unfall / Haftpflichtschaden und Quote

Borderland555 schrieb:
Das ist einfach vollkommen falsch und gerade wenn aktueller Stand eine 50/50 Quotelung ist ein absolut laienhafter Tipp.

Wer so eine Aussage trifft, hat keine Ahnung von der Materie und wäre gut beraten, einfach nur mit zu lesen, anstatt zu schreiben.

Natürlich werden in einem Internetforen Aussagen getroffen, die der Meinung des Verfassers entsprechen.

Ich bin der Meinung, dass es nicht schadet, etwaige Kostenfragen direkt bei einem Anwalt zu stellen. Der wird dann schon eine richtige und belastbare Aussage treffen.


Bei einer 50-50-Quotelung, die der TE aber anzweifelt, unterliegt regelmäßig keine Versicherung. Das ergibt sich aus dem Wortlaut. Aber auch diese Abklärung lässt sich für den TE verbindlich hier nicht erfragen.


Und, Überraschung, der Anwalt hätte ihm vermutlich vom Sachverständigen abgeraten bzw., direkt zu Anfang, alles Richtige selbst in die Wege geleitet und anderes gelassen.



DU kannst das für unnötig erachten. Für den Laien ist ein Anwalt in einer unbekannten, überraschenden, unbeherrschbaren Situation sinnvoll. Und ja, sogar dann, wenn er Geld kostet.



Ob sich ein Rabattschutz lohnt, kommt immer darauf an, wie durchgreifend dieser ist. Wer so gut wie jedes Jahr seine Versicherung wechselt, was sicher der bessere Rat in Bezug auf Ersparnis ist, muss den dann durchgeführten Rabattschutz eben auch "mitnehmen" können.

Wer natürlich immer brav bei seiner Hausversicherung bleibt, idealerweise vermittelt durch einen gebundenen Versicherungsvertreter (oft auch Familienmitglied oder "Buddy", der immer hilfsbereit und doch leicht schmierig wirkt), der steckt so tief in den mafiösen Versicherungsstrukturen drin, dass er selbstverständlich den Rabattschutz und jeden anderen Zusatzscheiß gebucht hat. Dann kann er womöglich auch über die extrem kompetente und stets an seinem Wohl interessierte Versicherung regulieren lassen.
 
Da ich es jahrelang vergessen habe eine Verkehrsrechtsschutz zu buchen, habe ich eine am Tag nach dem Unfall beim ACE gebucht...die zählt aber nicht, da das Unfalldatum entscheidend ist. Dumm von mir, lässt sich nur nicht ändern.

Dafür gab's eine kostenlose Rechtsauskunft vom ACE. Dort wurde mir abgeraten die Zeugenaussage meiner Frau bei der Versicherung einzureichen, wenn ich keine teuren Gerichtsverhandlung riskieren will. Die Chance, dass sich was an der Quote ändert ist wohl gering, auch vor Gericht. Und im schlimmsten Fall, müsse ich 50% der gesamten Kosten tragen, wenn nicht sogar mehr, wenn ich vor Gericht mit dem Antrag verlieren sollte. Risiko ist hoch, dass sich nichts ändern wird, so die Rechtsauskunft vom ACE. Oft werden selbst dritte im eigenen Auto nicht als neutral gewertet vor Gericht, gerade bei Aussagen wie "der Gegner hat nicht geblinkt" oder "es gab genug Abstand".

Und ich bin ehrlich: ich hab momentan privat anderes zu tun, als mich Wochen oder Monate lang mit dem Kram auseinander zu setzen.

Ich war bei einer Werkstatt und die Reparaturkosten halten sich bei mir in Grenzen und sind ehrlich niedriger, als das Gutachten aussagt, da ich z.B. den Scheinwerfer selbst tauschen kann (der ist nur an einer kleinen Ecke leicht zerkratzt).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Statt bzw, zusätzlich zu einer Rechtschutz habe ich eine Dashcam im Auto.

Die zeigt nicht immer das, was andere getan haben, aber stets das, was ich getan habe (z. B. keine Spur verlassen etc.). Und im Falle des Falles existieren die Aufnahmen oder womöglich auch mal nicht.
 
Idon schrieb:
Statt bzw, zusätzlich zu einer Rechtschutz habe ich eine Dashcam im Auto.

Wollte ich mir auch immer einbauen, aber mangels Zeit und Lust noch nicht gemacht...will die ganzen Kabel aber auch nicht herumfliegen haben, soll also versteckt verlegt sein.
Nun überlege ich wieder mir eine zu zulegen, aber gerade für hinten ist das Verlegen sicherlich aufwändig. Vorne könnte ich evtl. Spannung vom Navi abnehmen (abnehmbar auf dem Armaturenbrett von Seat serienmäßig, weiß nur noch nicht, ob's richtige Zündspannung ist oder über CAN läuft).

Mal sehen, vielleicht find ich ja irgendwann Mal die Zeit.
Mein Vater hatte aber den Fall, dass die Daten vor Gericht nicht gezeigt werden durften, obwohl diese die Beweislast hätten verändern können. Aber der Richter meinte, da es keinerlei Personenschäden und keinen Verdacht auf eine Straftat gibt, werden die Daten nicht gewertet.
(War ein Auffahrunfall, wo jemand bei einer gerade gelb gewordenen Ampel im Verkehrsfluss voll den Anker geschmissen hat...gab eine 70/30 Regelung, mein Vater mit 30. Aber er hatte mit Schutzbrief und daher wurde alles übernommen...sonst hätte er mir die eigentlichen Fragen aus Post #1 beantworten können).
 
Ich nutze dafür ein altes Handy. Und das ist bei meinem Fahrzeug echt unpraktisch, da durch das riesige eingebaute Navi eigentlich wenig Platz für sowas vorhanden ist, aber dann sieht es halt blöd aus und wenn ich fahre, hängt das Ladekabel für das Handy runter.

Im Gegenzug fühle ich mich aber ausreichend bzw. besser abgesichert.


Auf die Kamera nach hinten verzichte ich. Einerseits kann ich's selbst nicht verlegen, andererseits meine ich, dass 99,99% aller Fälle durch die Bilder der "Vorwärtskamera" abgedeckt werden. So lässt sich z. B. erkennen, ob ich grundlos abgebremst habe oder ob ich in einem Massenunfall selbst noch rechtzeitig zum Stehen kam, also zwei typische Fälle, in denen auch der, der nicht auffährt, (Teil)Schuld haben kann.


Bei Straftaten werden die Daten so gut wie immer verwertet. Aber schon alleine dem eigenen Anwalt den tatsächlichen Verlauf der Dinge zeigen zu können, kann helfen, die eigene Strategie entscheidend zu verbessern. Auch in der Kommunikation mit einer Versicherung (via Anwalt) können solche Daten helfen.

Da ich oft zügig fahre geht's mir eher um die Abwehr anderer Ansprüche und Vorwürfe, also beispielsweise einen Vorwurf der Nötigung zu entkräften; die Behauptung des LKW-Fahrers in der zugelassenen Baustelle, ich wäre auf seine Spur gekommen o. ä. :)
 
Zurück
Oben