Verständnisfrage zu KFZ Unfall / Haftpflichtschaden und Quote

Man muss aber auch nicht wegen jedem kleinen Bagatellschaden zum Anwalt.

Nein Splitter im Finger lässt du dir ja auch nicht vom Arzt entfernen.

Ich würde auch zunächst nie einen Rechtsanwalt einschalten und da erst drüber nachdenken wenn etwas "schief" geht. Ein Rechtsanwalt ist auch kein Heilsbringer und beschleunigt Sachen schonmal gar nicht.

@mathiasla Er hat ja erstmal nur gefragt, was 50% Haftungsquote für ihn für Folgen hat.
 
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Das hier ist offensichtlich ein etwas komplexerer Fall. Immerhin ist der TE einem anderen ins Auto gefahren. Die vielen Nachfragen zum Sachverhalt hier verstärken diesen Eindruck.

Ein Rechtsanwalt soll nicht zwingend beschleunigen. Er ist die fachkundige Line of Defense. Anstatt zig Ansprechpartner (eigene Versicherung, gegnerische Versicherung, Gutachter, Polizei, eventuelle Zeugen, eventuelle weitere Personen wie Ärzte etc.) hat man genau einen Ansprechpartner: Den Rechtsanwalt.

Dieser erledigt die Rennereien, hält Nachfragen und Stress ab und weiß, welche Ansprüche einem zustehen und setzt diese fachmännisch durch.


Vor allem aber weiß er, was man sagt und was man nicht sagt und wann das jeweils der ideale Fall ist.

Wenn etwas schief gegangen ist, dann ist es oft zu spät, denn dann ist die Strategie bereits festgelegt, Asse wurden womöglich bereits offengelegt, Beweise und Indizien sind vernichtet oder anderweitig nicht mehr vorhanden.
 
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Da hast du aber ein sehr romantisches Bild von Rechtsanwälten ;)

Wobei man ihnen da nicht mal nen großen Vorwurf machen kann, sie können auch nur mit den Informationen arbeiten, die sie von ihrem Mandanten bekommen.
 
Hab noch nie Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht, da mir sowas bisher nie untergekommen ist.

Den Threat hier habe ich ja auch nicht eröffnet, um die Schadfrage zu klären, sondern um Verständnisfragen zu stellen, an Leute, die vielleicht erfahrener sind als ich...mehr nicht.
Ich wollte hier keine Rechtsfragen beantwortet bekommen, lediglich Meinungen und Erfahrungen aus dem echten Leben.

Meine fehlenden Erfahrungen gehen so weit, dass ich nicht Mal sicher war, ob ich noch einen Anwalt einschalten kann...also ich habe so gar keine Erfahrungen.

Ich habe vorher auch versucht das ganze zu ergooglen, aber die Fälle unterscheiden sich natürlich immer und daher fällt es mir schwer, das ganze einzuordnen. Bevor ich mich dann von total ungewissen Posts aus dem Jahre 2003 o.Ä. wuschig machen lasse, Stelle ich lieber so eine Frage in einem Forum.
Und da ich nicht in vielen Foren aktiv bin, hier aber ein Thema dafür existiert, eröffnete ich diesem Threat...

Hoffe, dass ist genug Erklärung für die Beweggründe.

Zum Thema:
Danke für die zahlreichen antworten, das hat mir tatsächlich etwas weitergeholfen.
Dem ACE habe ich bereits geschrieben (bin darüber auch Rechtsschutzversichert) und ich hoffe da meldet sich schnell jemand. Wenn nicht, rufe ich da nächste Woche an.
 
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@Idon So mancher Rechtsanwalt ist leider weder fachkundig noch weiß er zwangsläufig welcher Anspruch zu steht.

Häufig liegen keine Informationen für regulierungsrelevante Fragen (Vorsteuerabzugsberechtigung, Eigentumsverhältnis des beschädigten Fahrzeuges) vor (sollte man von einem fachkundigen ja eigentlich erwarten).

Teilweise werden bewusst Informationen verschwiegen, die Nachteilig für den Mandanten wären, oder Sachverhalte trotz besseren Wissens falsch kommuniziert (wobei mich das nicht stört, sie arbeiten ja im Auftrag ihres Mandanten).

Auch völlig überzogene Forderungen sind alltäglich (70€ Kostenpauschale?1,8 fachen Gebührensatz abrechnen bei einem einfach gelagerten Fall?).

Mein Highlight (allein in der letzten Woche): Anspruchsteller reicht Kostenvoranschlag ein und will nach diesem abrechnen, Kostenvoranschlag wird gekürzt auf ortsübliche stundenverrechnungssätze, Anspruchsteller beauftragt Rechtsanwalt, dieser beauftragt Sachverständigen, Schadenschätzung des Sachverständigen 500€ unter dem gekürzten, bereits regulieren Betrag und der Rechtsanwalt ist so clever und fordert die Abrechnung nach Gutachten.
 
@DuckDuckStop

Jeweils Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Random-Anwalt, der alles Mögliche macht?


Ansonsten sind da ja insbesondere bei offensichtlichen Fehlern Möglichkeiten für den Mandanten, sich das (entgangene/verlorene) Geld beim RA zu holen. :)
 
Ist doch klar, dass der Versicherungstyp Rechtsanwälte nicht mag. Das ist der bekannte ChotHoclate.
 
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Der "bekannte", wahnsinn ich bin berühmt ;)

@Idon Teils teils, fehlende Informationen bekommt man auch bei Fachanwälten für Verkehrsrecht. Der zuletzt geschilderte Fall war natürlich kein Fachanwalt.

Mir ist einfach dieser Anspruch, einen Rechtsanwalt bei jeder lapaille hinzuziehen zu dürfen ein Dorn im Auge, weil ich sehe wie dadurch, sehr häufig, einfachste Sachverhalte unnötig lange hinausgezögert werden, womit niemandem geholfen ist.
 
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Ob es eine Lappalie ist weißt du doch gar nicht? Den Schaden am anderen Fahrzeug kennen wir nicht. Wegen 500€ muss man natürlich nicht zum Anwalt rennen.

Wer 500€ für einen Gutachter ausgibt bei einem 1600€ Schaden, könnte aber noch ein Problem damit kriegen.
 
Das war allgemein gemeint und nicht auf diesen Fall bezogen. Wenn du den Thread verfolgt hast, wirst du sicherlich gelesen haben, dass ich dem TE hier ebenfalls empfohlen habe einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Wegen der Schadenhöhe finde ich das hinzuziehen eines Sachverständigen nicht mal so problematisch, wegen der Quote kommt halt hinterher die Überraschung.
 
Also bei der Schilderung des Unfallshergangs halte ich es für unmöglich ohne Teilschuld rauszukommen und ob sich da dann der Klageweg lohnt musst Du @Jannomag für Dich selbst entscheiden, aber wenn dann würde ich hier nur mit Anwalt weitermachen.

30 Zone, 1. Chance versucht zu nutzen zu Überholen und dann nicht mehr bremsen gekonnt. Trotz nicht Blinken glaube ich, dass Du da keine Chance haben wirst.

Keine Kritik oder Angriff gegen Dich, nur meine Meinung.

DuckDuckStop schrieb:
Mir ist einfach dieser Anspruch, einen Rechtsanwalt bei jeder lapaille hinzuziehen zu dürfen ein Dorn im Auge, weil ich sehe wie dadurch, sehr häufig, einfachste Sachverhalte unnötig lange hinausgezögert werden, womit niemandem geholfen ist.

Klar ist Dir das ein Dorn im Augen, so unterhalten sich ja dann zumeist 2 fachkundige und nicht auf der eine Seite der Profi und auf der anderen Seite der Laie der eh durch den Unfall und die ungewohnte Situation gestresst ist.
 
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Idon schrieb:
Bereits überlegt, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen? Kosten zahlen in aller Regel die Versicherungen bzw. die Versicherung, die unterliegt. Idealerweise direkt beim ersten Telefonat mit einem solchen Anwalt besprechen.

Der Fachanwalt Verkehrsrecht beantwortet nämlich nicht nur alle Fragen, sondern erledigt auch die ganzen Rennereien...

Wenn man den Eingangsthread liest und dann darauf so einen Tipp gibt, hat man sich schon mal geoutet, dass man von der Sache keine wirkliche Ahnung hat.

Die Versicherungen selber sind sehr wohl in der Lage, eine Schuldfrage zu beurteilen.

Wenn die auf 50/50 kommen, dann heißt das grundsätzlich auch mal, dass jeder seine eigenen Kosten zu 50% selber bezahlt. Auch den eigenen Rechtsanwalt.

Wenn man also nicht Rechtsschutzversichert ist, dann muss man sich also sehr gut überlegen, ob man die Kosten noch weiter in die Höhe treiben will.
Denn eine 100% Haftung für den Unfallgegner wird auch der Anwalt nicht erreichen.
 
Tut mir leid aber das ist falsch.

1. Wenn der TE etwas an der Quote ändern will wird er klagen müssen, ob dann hinterher 100% oder 80/20 oder 70/30 rauskommt ist ja erstmal unerheblich.

2. Du musst die Rechtsanwaltsgebühren nie übernehmen, auch nicht zu Hälfte, egal was dabei rumkommt. Die Rechtsanwaltsgebühren werden aus der regulieren schadensumme berechnet und wenn die wegen einer Quote niedriger ist, bekommt der Rechtsanwalt einfach weniger Geld.

@cartridge_case So wie du es formulierst halte ich das für ziemlichen Unsinn. Kein Versicherer macht ne 180Grad Kehrtwende nur weil ein Rechtsanwalt mit Klage droht. Da werden ziemlich sicher andere Dinge eine Rolle gespielt haben die du einfach nicht mitbekommen hast.
 
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Nö, der Anwalt musste der Versicherung mehrmals erklären, dass ich keine Schuld habe. Es ging mit den Prozenten immer weiter raus, was sie übernehmen wollten. Aber erst kurz vorm Gericht halt die 100%. Die haben doch auch nix zu verschenken. ;)
 
DuckDuckStop schrieb:
So wie du es formulierst halte ich das für ziemlichen Unsinn. Kein Versicherer macht ne 180Grad Kehrtwende nur weil ein Rechtsanwalt mit Klage droht.

Hab ich so auch noch nicht erlebt, darum wollen Rechtsanwälte u.a. auch sofort beauftragt werden, damit sie selbst jegliche Kommunikation übernehmen, den wenn erstmal ein Quote steht, dann wird es heikel. Will aber nicht ausschließen, dass die Quoten durch hinzuziehen eines Anwalts nochmal angepasst werden, die Regel ist es aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sollte vielleicht Mal anmerken, dass der Unfallgegner und ich bei der selben KFZ Versicherung versichert sind...daher macht es dort für die Versicherung kaum Sinn, die Schuld hin- und her zu schieben.
 
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