EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Ja, IP-Adressen sind ein personenbezogenes Datum.
Ja, die Speicherung ist für eine gewisse Frist, die man selber unter Abwägung der Rechte der Betroffenen und seiner eigenen Interessen und Risiken ermitteln muss, ein durchaus berechtigtes Interesse für einen Betreiber einer Internetseite, vor allem mit einer Forensoftware drauf.

Von den Informationspflichten und den weiteren Umsetzungen der Betroffenrechte befreit dich das natürlich nicht.

Wenn du nun zu den Schluss kommst, die IP-Adressen oder E-Mail-Adressen dauerhaft auf einer spezifischen Blacklist zu speichern, geht das aus meiner Sicht in Ordnung sofern diese Datensätze ausschließlich dafür verwendet werden. Eventuell könnte man dann mal darüber nachdenken diese Daten nach 1 Jahr bis 10 Jahren automatisch zu entfernen... Die passende Frist müsstest Du für dich selber abwägen.

Mit einer Blacklist, auf die Betroffene ja auch nicht aus Spaß gesetzt werden, hat man jedenfalls als Forenbetreiber ein durchaus berechtigtes Interesse für eine längerfristige Speicherung zu diesem konkreten Zweck an diesen Daten.
 
@anygush
Sehe ich auch so. Wobei wahrscheinlich empfehlenswert wäre, die Daten zu Hashen* und mit einem Ablaufdatum zu versehen.

* soweit sinnvoll anwendbar. Wenn es um Firewallregeln geht um sich zB vor DDoS zu schützen wird man IPs im Klartext nutzen müssen.
 
Ich würde sagen nein unter anderem aufgrund der überschreibung der Einstellungen. Es bleibt hier aber vorab zu klären, wie anonym die Daten sind und ob überhaupt personenbezogene daten generiert und verarbeitet werden. Wenn nicht, greift die DSGVO hier ohnehin nicht.
 
Es wird ja mindestens die öffentliche IP-Adresse des Anschlussinhabers zur Übermittlung der ausspionierten Daten verwendet, insofern ist das relevant für die EU-DSGVO. Auch die Informationspflichten sehe ich verletzt.
 
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