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EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft
Gut dann ich für meine Frage keinen extra Thread erstellen: Wer von euch hat schon vom Auskunftsrecht dem man durch Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat gebrauch gemacht?
Hier. Mir ging es auf den Keks dass ich von einer Firma immer doppelt Post und Newsletter bekommen habe. Übrigens eine Firma die Kommunikationsdienstleistungen anbietet, aber nicht rallt dass sie mich doppelt in der Datenbank haben.
kümmert sich we chat um diese dsgvo? oder auch amazon? das sind doch anbieter aus china und amerika. die haben nichts mit eu gesetzen zu tun. gmx und web.de müssen das machen, aber wer benutzt diese dienste heuer noch? die sind sooo schlecht!
kümmert sich we chat um diese dsgvo? oder auch amazon? das sind doch anbieter aus china und amerika. die haben nichts mit eu gesetzen zu tun. gmx und web.de müssen das machen, aber wer benutzt diese dienste heuer noch? die sind sooo schlecht!
Sobald ihre Dienste in der EU zur Verfügung stehen und von EU-Bürgern genutzt werden ist der Erfüllungsort auch eben der PC-Standort des EU-Bürgers und dann gelten selbstverständlich auch die EU-Verordnungen.
Die Frage der Durchsetzbarkeit ist eine andere.
Super finde ich, dass es hier zwischen Usern Diskussionen gibt/gab, die zuvor mir gegenüber behauptet haben, alles wäre eindeutig.
Wir müssten (bereits seit einer Weile) so gut abgesichert sein, wie es wirtschaftlich sinnvoll geht. Auch, weil wir trotz Konzern ohne Cookies arbeiten können. Und wenn dann am Ende doch eine Strafe kommt, dann zahlt die sowieso der Endverbraucher... Jetzt heißt es, wie beim Bauvertrag, auf erste (Muster)Prozesse warten und danach Anpassungen vornehmen.
Mir geht diese Dante Informationsflut ehrlich gesagt ziemlich auf den Keks....zuerst diese „wir haben Cookies“ klickorgie und in dieser Mist. Was ich die Woche schon alles für E-Mails bekommen habe mit „wir haben neue Datenschutzrichtlinien bitte zustimmen Blabla Ablauf“.
Selbst zwei Ärzte haben mir die Woche so ein Blatt in die Hand gedrückt.
Ergänzung ()
dkong schrieb:
Auch Ausländische Unternehmen müssen Auskunft geben.
Genau das und gleichzeitig kriege ich Werbung auf meinen 2. Namen und die wissen genau, dass ich Onlinehandel betreibe. Nur komisch, dass ich genau mit diesen Kriterien nur bei der Verbandsgemeinde gemeldet bin. Da wird das Thema Datenschutz witzigerweise nicht groß geschrieben.
Versteht mich nicht falsch, ich will keine Konzerne schützen, aber ich verstehe den Sinn hier nicht wirklich. Wenn ich eine Dienstleistung nutze, muss man dann nicht auch das Hausrecht desjenigen achten?
Ich meine - ich verklage auch nicht mein Kino vor Ort, nur weil ich keine Getränke mitnehmen darf. Kleinerer Rahmen aber wie gesagt - ich vesteh es wirklich nicht.
Das hat doch nix mit Hausrecht zu tun wenn eine Firma deine Daten verkauft oder Profiling betreibt. Das Problem ist dass du hier und da Daten raus geben musst um den Dienst zu nutzen.
Werden diese Daten nun weitergegeben/verkauft, wird jemand diese Verknüpfen und damit ein unglaubliches Profil über dich erstellen.
Diesen Cookie-Warnungsunsinn finde ich ehrlich gesagt auch super nervig aber andererseits gibt es keinen Grund bei einem normalen Webseitenbesucher ein Cookie zu setzen, solange er nur Content betrachtet und keine Funktionen nutzt.
Hmm ich verstehe es trotzdem nicht. Ich nutze den Dienst doch freiwillig und weiß worauf ich mich einlasse. Ich beschwer mich ja auch nicht, dass Google weiß welche
YouTube Videos ich schaue bzw. welche Abos ich habe.
Diese Dienste finanzieren sich doch so.
h00bi schrieb:
Werden diese Daten nun weitergegeben/verkauft, wird jemand diese Verknüpfen und damit ein unglaubliches Profil über dich erstellen.
Ich heiße datensammlumg auch nicht gut aber wenn ich bEeiFacebook mitmachen will? Für mich klingt das alles so wie „wasch mich aber mach mich nicht nass“
Das du wirklich auch nur abschätzen kannst, welche Möglichkeiten eine Milliarden schwere Firma zur Erhebung und Verwertung deiner Daten hat und (er-)findet, zweifle ich stark an.
Abschätzen kann man es aber wissen halt nicht wirklich, aber im Gegensatz zu anderen bin ich auch nicht so faul. Ich habe die Bedingungen von Google, ms, Facebook, WhatsApp und andere komplett gelesen. Ich denke schon, dass ich es halbwegs abschätzen kann. Mir fallen sogar noch weitere Verwendungsmöglichkeiten ein. Profile für Werbung und politischer Meinung ist eigentlich Standard ...darum hat mich Cambridge auch null überrascht. Bleibe trotzdem dabei. Dann diejenigen es halt nicht nutzen.
Ist bei Paypal auch so ähnlic/. Mir ist bewusst, dass Daten an alle möglichen Unternehmen weitergegeben werden.
Ich hatte gestern eine interessante Stammtischdiskussion mit einem Kollegen:
Und zwar ist er der Meinung, dass man jetzt auch bei der SCHUFA Daten löschen lassen kann.
Ich wiederum kann mir das echt gar nicht vorstellen, denn das würde ja das komplette Konzept der Schufa zerbröslen lassen. Ich mein, kann ja jeder dann sagen ja ich will den und den negativen Eintrag löschen lassen und somit seine Schufa "aufbessern". Was sagt ihr dazu?
Wenn eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund von vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichten notwendig ist, konnte man noch nie und kann man auch weiterhin nichts löschen lassen.
Entsprechende Anfragen kommen dann oftmals mit der Antwort zurück, dass die Daten entsprechend im System gesperrt wurden. Diese Daten werden dann dennoch noch zur Pflichterfüllung aufbewahrt und verarbeitet.
Im Prinzip ist das so: Daten löschen lassen kann man quasi immer dann, wenn mit einer Einwilligung gearbeitet wird. Und dann auch nur die Daten, auf die sich die Einwilligung explizit bezieht.
Man willigt jedoch in die Verarbeitung der Daten durch die Auskunfteien überhaupt gar nicht ein, die Daten werden aufgrund von vertraglichen Pflichten verarbeitet und hängen unmittelbar mit den Kreditverträgen und Anfragen zusammen. Gelöscht werden kann da gar nichts. Sperren wird ebenfalls schwer, da gibt es mit Sicherheit entsprechende Gesetze, die die Aufbewahrungspflichten usw. für die Auskunfteien regeln.
Man könnte mWn nun aber einfacher eine Korrektur von falschen Daten verlangen. Wer hat da die Beweispflicht der Korrektheit? Der Nutzer oder Schufa z.B.?
Die Ungewissheit ist echt schlimm, hätten diese Schreibtischtäter nicht mal ein bisschen besser prüfen, nachdenken und umsetzen können? Jeder informiert über seine neuen DS-grundsätze, oder will sie aktiv für Newsletter bestätigt wissen. Manche wollen sogar die Zustimmung von einem, damit man weiter in Geschäftsbeziehungen bleiben kann.
@Thorle du solltest echt aufhören mit deinem Halbwissen zum Thema zu "glänzen"
Wie bereits mit dem seit Jahre geltendem BDSG (alt) hat der Datenverarbeitende Betrieb ein Recht auf Prüfung des Sachverhalts. Gegebenenfalls durch das Einholen entsprechender Informationen bei den Datenquellen (andere Betriebe), wozu du die Weitergabe der Daten von der Quelle zur Schufa gegebenenfalls explizit erlauben musst.
Vielen Dank für deine "Belehrung". Ich glänze mal mit dem Hinweis das in meinen 2 Sätzen Fragezeichen stehen, es sich also von meiner Seite um Fragen handelte! Wieso sollte man nicht um Richtigstellung seiner Daten bitten?
Und danke für deine Erläuterung zu diesen Fragen.
Glänzen muss ich nicht und mache ich auch nicht, mich aber aktiv an einer interessanten Debatte beteiligen, dass schon. Ansonsten habe ich meine Informationen von einem Datenschutzbeauftragten.
P.S. Ich hatte einen Absatz eingefügt, damit es sich eben nicht auf die Schufa bezieht. Sondern es sich um einen gesonderten Punkt im jetzigen Geschäftsleben handelt.
Entschuldige bitte meine Misinterpretation. Solche Formulierungen wie "Schreibtischtäter" mit triggern micht (aus irgendwelchen Gründen wird mir das gelegentlich um die Ohren gehauen, da stellt sich Abneigung ein..)