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Admiral
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Thorle schrieb:Ich möchte da mal die Diskussion in eine andere Richtung lenken. Mir selbst geht es weniger darum was es alles schon an Datenschutz gab und wie gut das in den Firmen etc. in der Vergangenheit umgesetzt worden ist sondern darum, dass es nun eine extreme Verschärfung gepaart mit Verunsicherungen gibt.
Das ist ja der Witz, die Rechtslage hat sich eigentlich in den meisten Fällen kaum geändert. Entsprechend kann man (abgesehen vom deutlich erhöhtem Strafmaß) kaum von einer Verschärfung sprechen. Auch diese Verunsicherung ist recht unrealistisch, ein recht großer Teil der EU-DSGVO wird ja über das BDSG umgesetzt und da haben sich die Formulierungen nicht all zu gravierend geändert.
Die Verunsicherung kommt in den meisten Fällen echt nur daher, dass sich keine Sau mit Datenschutz beschäftigt hat. In den meisten Buden die es betrifft gab es bisher ja nicht einmal Datenschutzbeauftragte die ihren Job wirklich hätten ausüben können.
Idon schrieb:Solange Teile der Behörden Teile des BDSG für europarechtswidrig halten und so lange die E-Privacy-VO losgelöst ist, so lange kann man wohl kaum davon sprechen, dass sich alle Änderungen einfach umsetzen lassen oder man das schon früher hätte tun können.
Die Kritik am BDSG kommt meines Wissens aber daher, dass das BDSG derzeit "Rechte von Betroffenen" zu wenig schützt und zu viele Ausnahmen / Sonderregelungen vorsieht:
https://www.heise.de/newsticker/mel...etz-teilweise-europarechtswidrig-3657607.html
Es ist also nicht zu erwarten, dass die aktuelle Rechtslage entspannter wird wenn das BDSG an die EU-Verordnung angepasst werden würde. Ganz im Gegenteil..
Das ist ja genau der Witz, wieso die Änderungen in Deutschland bisher so klein sind, das BDSG entschärft die Lage an einigen Stellen. Wie zum Beispiel bei deinem Fall der Videoüberwachung. Die ganzen schönen Auflagen die es bei der Videoüberwachung gäbe werden durch das BDSG weitestgehend entschärft.