EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft

Thorle geht es um die Nutzung von WhatsApp. Das kann ja wirklich problematisch sein, vor allem wenn man sich mit den Leuten herumschlägt, die nicht mehr in der Lage sind etwas anderes als Facebook, WhatsApp & Co zur Kommunikation zu nutzen.
 
@Mustis: Weil er meine privaten Daten hat und WhatsApp die automatisch nutzt, ergo ich erst vorab zustimmen muss ehe wir über WhatsApp kommunizieren können.

Es ist halt sehr praktisch gewesen....
 
@Thorle : mal davon ausgehend der Kunde nutzt vorher schon WhatsApp. Hat also für sich genommen vorher schon zugestimmt seine Daten mit dem Konzern zu teilen. Welche Daten erhält dann WhatsApp von dem Handwerker, wenn der Kunde dem Handwerker ein Bild schickt?

Wie ist das in dem Zusammenhang mit End-to-End-Verschlüsselung? Mal davon ausgehend die wäre 100% korrekt implementiert? Dann wäre der reine Inhalt der Nachricht nicht mit WhatApp geteilt worden. Also "nur" die Kundentelefonnummer und Name, die der Kunde ja aber selbst WhatsApp geteilt hat.


Entschuldigt mein Unwissen, aber ich bin tatsächlich nicht wirklich tief in der Materie.
 
WA will das Adressbuch lesen (und an Facebook übermitteln) und an sich müsste jeder eine Einwilligung aller Personen deren Daten in ihrem Adressbuch stehen einholen bevor WA diese Daten liest und übermittelt. Ebenso bei jedem neuen Kontakt der hinzu kommt. Ebenso müsste ein gewerbliche Anbieter eine Datenschutzvereinbarung mit WA geschlossen haben.
Beides ist recht unrealistisch.

WA erhebt weit mehr Daten als nur Telefonnummern und Namen. Wenn die Kontaktdaten Geburtstag, Adresse, Email-Adressen enthalten werden diese fröhlich mit übermittelt. Beim Austausch der Nachrichten loggt WA auch fröhlich die Metadaten (Zeit, Größe, Anzahl der Empfänger, ...) und kann damit extrem gut Beziehungen zwischen der Teilnehmer abbilden.
Die Ende zu Ende Verschlüsselung liegt unter der Kontrolle von WhatsApp und genaugenommen ist der Kram damit nicht Wasserdicht. Wenn auch konzeptionell etwas besser als die De-Mail.
https://www.theguardian.com/technology/2017/jan/13/whatsapp-design-feature-encrypted-messages
 
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Dann lässt man sich kurz ne einwilligung unterzeichnen. Macht man einmal ne vorlage, hat paar kopien dabei und gut is. Und zur not wirds danach unterschrieben. Welcher kunde wird erst mündlich sein okay geben, das bild schicken (konkludentes handeln!) und dann den handwerker verklagen?
 
Das Problem wird in der Regel nicht der Personenkreis sein, der über WA kommunizieren will sondern jene die es nicht wollen.
Und das wohl keine gültige Datenschutzvereinbarung zwsichen WA und Unternehmer für die Datenverarbeitung im Auftrag des Unternehmers vorliegen wird.
 
Das is doch hier egal. Er hat die einwilligung zur nutzung von der person für whatsapp. Damit ist er rechtlich abgesichert.
 
@Piktogramm : Danke für die ausführliche Antwort!

Genau genommen teilt doch der Kunde die Daten von dem Handwerker mit WhatsApp und nicht umgekehrt?
Also müsste der Kunde eine Einwilligung vom Handwerker haben?
Also rein davon ausgehend:
* Kunde hat ein Problem und ruft beim Handwerker an
* Handwerker teilt dem Kunden telefonisch seine Kontaktnummer für Whatapp mit
* Kunde übermittelt an diese Nummer per Whatsapp ein Bild.

Dafür müsste der Handwerker keine Daten von dem Kunden in seinem Handy haben.
 
Das man einen WA-Account unter einer Geschäftnummer laufen hat wird als Angebot / Einladung gelten diesen Kommunikationsweg zu nutzen. Entsprechend gelten da alle Auflagen zum Vorlegen einer Datenschutzbelehrung und Einholen einer schriftlichen Einwilligung.
Aus dem ganzen Auflagen geht der Wille des Gesetzgebers sehr eindeutig hervor, dass gegenüber Privatpersonen Datenverarbeitung transparent dargelegt wird, da sollte man nicht versuchen irgendwelche Lücken zu konstruieren die die Verantwortung auf diese Privatpersonen abwälzt. Das wäre nach meiner Rechtsauffassung nicht gerichtsfest, eben weil die klar erkennbare Absicht des Gesetzgebers eine Andere ist.
https://www.juraforum.de/lexikon/auslegung-gesetz

Das der Handwerker keine Kundendaten auf seinem Handy hat ist reichlich unrealistisch. Selbst wenn es so wäre, der Kunde müsste die Kontaktdaten des Handwerkers in seinem Telefon speichern und WA das Adressbuch erneut durchsuchen lassen um einen Kontakt aufzunehmen. Für die Kontaktaufnahme mit dem Handwerker müsste der Kunde also an einen Dritten deutlich mehr Daten weitergeben als zur Kontaktaufnahme mit dem Handwerker notwendig ist.
 
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Das würde nur gelten, wenn der kunde kein wa bisher hat. Sonst wären die daten ohnehin bereits bekannt und haben mit dem handwerker und diesen geschäftsvorfall nichts zu tun.
 
Berichte bitte, wenn du mit so einer würde, hätte, könnte Argumentation auf dem Rechtsweg bestehst.
 
Berichte du dann bitte wenn ein handwerker erfolgreich verklagt wurde für so ein szenario. :D
 
Ich bin Paragrafenreiter aber kein Arschloch :)
Verklagen macht auch viel Aufwand. Es reicht in der Regel mal bei der zuständigen Stelle eine Falleinschätzung abzuholen und die den Betroffen vor Augen zu halten. Da laufen noch keine rechtlichen Mühlen los, oftmals kann ein Umdenken in der Prozessgestaltung jedoch erreicht werden..
 
@Piktogramm : Danke für deine ausführlichen Antworten!

Spannende Sache. Gerade die ganze Geschichte mit WhatsApp. Theoretisch müsste CB sich ja auch Gedanken darum gemacht haben, durch die WhatsApp Benachrichtigungen.
 
Gestern habe ich viele neue Informationen dazu erhalten. Grundsätzlich hat @Piktogramm es zutreffend bezüglich WA formuliert. Nur weil ich Privat WA nutze, heißt das nicht, dass der Handwerker meine Daten an Dritte, hier WA, weitergibt. Der Handwerker hat WA das Recht/die Möglichkeit bereits eingeräumt. Er muss theoretisch vorher mich um Erläubnis bitten, bevor er meine Daten bei sich im Telefonbuch speichert.

Die Theorie des Gesetztes ist da ganz klar, aber halt total Praxisfern. Geht ja in die selbe Richtung wie die generelle, sichere/verschlüsselte Kommunikation. Wie will man das denn in der Praxis umsetzen?
 
Bekomme ich jetzt ein Eis?

Verschlüsselung ist machbar. Webseiten sind dank LetsEncrypt zum Nulltarif mit brauchbarer Verschlüsselung zu versehen und bei Emails gibt es GPG / PGP schon sehr lange und dank PEP (https://pep.software/software-android.html) mittlerweile auch in der Geschmacksrichtung "Nutzerfreundlich".
Oder Theoretisch als DE-Mail die ist per Gesetz für sicher erklärt wurden auch wenn der Kram technisch / konzeptionell Müll ist.
 
Gut dann ich für meine Frage keinen extra Thread erstellen: Wer von euch hat schon vom Auskunftsrecht dem man durch Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat gebrauch gemacht?


hmmm vielleicht sollte ich mal vom Auskunftsrecht gebrauch machen und von computerbase.de verlangen die Daten rauszurücken die die von mir haben?;)
 
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