@4cc
Die Tatbestände setzen einen Schaden voraus bzw. das kein leichter Fall vorliegt. In deinem Beispiel also keine Strafbarkeit. Und sollte ein Schaden entstehen - wobei dann immer noch kriminelle Vereinigung und Bot-Netz nicht erfüllt sein wird -, warum dann keine Strafe? Etwas aus Unwissenheit oder Neugier zu machen, dass hat noch nie vor Strafe geschützt. Zumal so ein Verhalten nicht korrekt ist und die Täter dies auch wissen.
Die Staaten sind natürlich frei eine Bestarfung auch bereits ohne Schaden vorzunehmen (abstrakte Gefährdungsdelikte, d.h. ein Rechtsgut muss nicht verletzt werden, es reicht bereits die Schaffung der Gefahar; z.B. Brandstiftungsdelikte). Das ergibt sich aus der Souveränität... die Staaten können ihre Strafgesetze nun einmal relativ frei regeln. Wir Bürger müssen uns gegen Regeln wehren, wenn sie uns nicht passen (so war es schon immer... in einer Demokratie ist es nur wesentlich leichter und idR auch unblutig). In Deutschland steht fasst alles, was die Richtline erfasst, bereits unter Strafe (vgl. §§ 202a-c; § 263a; § 303a-b StGB).
Strafrahmen sind natürlich eine Sache... kann man lange darüber streiten, ob im schwersten Fall eine Mindesstrafe von 5 Jahren angebracht ist. Die Strafe dürfte so hoch liegen, wegen des Angriffs gegen die Allgemeinheit und des hohen Schadens der dadurch entstehen würde/könnte. Natürlich kann man der Meinung sein die Strafrahmen sind nicht mehr angemessen, wenn Totschalg oder der schwerste Fall der Vergewaltigung ebenso mit mindestens fünf Jahren bestraft werden. Allerdings, welche Strafe wäre angemessen im Fall von wirklich hohen Schäden durch Cyberkriminalität? Immer weniger als ein Totschlag, weil solange keiner stirbt, wird kein vergleichbares Unrecht verwirklicht? Kann so gesehen werden. Ich halte bei einem wirklich hohen Schaden 5 Jahren als Mindestrafe für okay. Allerdings müsste die Art des konkret entstandenen Schadens dafür genau bestimmt sein und hier ist die Richtlinie zu ungenau.
Geheimdienste etc. handeln nicht strafrechtlich relevant, da sie gesetzlich zu ihrem Handeln ermächtigt sind. Natürlich ist ihr Handeln des wegen nicht gleich richtig! Aber es liegt an uns, dass wir dafür sorgen, dass Geheimdienste in ihren Befugnissen eingeschränkt werden bzw. keine erhalten, die unerwünscht sind. Es ist leider so, dass die Bürger den Politikern Druck machen müssen... Vor allem in Deutschland haben wir genug Erfahrung mit Überwachungssystemen und sollten wissen, dass ihr Missbrauch den Untergang einer Demokratie bedeuten kann.
Und internationale Strafe gegen andere Geheimdienste, die gegen nationales Recht verstoßen, sind praktisch nicht umsetzbar. Was würde es bringen die CIA zu bestrafen? Weder können wir die Strafe vollstrecken noch fördert es ein angenehmes Klima mit den USA. Letztlich gibt auf diesem Gebiet nur wenig Handlungsmöglichkeiten. Deutschland allein könnte gegen die USA keine wirksamen Sanktionen verhängen. Es müsste schon die gesamte EU gegen die USA etwas unternehmen... unwahrscheinlich. Zudem welchen Wirtschaftsschaden hätte dies? Wie erklärt man dem Wähler, dass Arbeitsplätze verloren gehen oder bestimmte US-Produkte nicht mehr zu haben sind. Wer ist tatsächlich bereit so weit zu gehen, damit das Recht siegt? Solche Aktionen werden doch erst durchgezogen, wenn es uns wirklich schlecht gehen sollte...