Expert storniert Bestellung nach Zahlungsbestätigung

Dein Vergleich hinkt. Du hättest ja nur eine andere Zahlungsart wählen brauchen.
 
Hat er aber nicht.

Edit:
bender_ schrieb:
[...]
7. Das kannst Du jetzt akzeptieren, musst Du aber nicht. Dir steht es genauso zu für den gleichen Betrag ein vergleichbares Produkt zu wählen (vielleicht ne Salamisemmel). Willst Du aber nicht.
[...]

Tatsächlich ist bereits das ein Entgegenkommen. Dem Käufer steht das Produkt zu, welches er erworben hat.
 
Hägar Horrible schrieb:
Du hättest ja nur eine andere Zahlungsart wählen brauchen.
Sehe ich nicht so. Die Zahlungsart ändert nichts an der Willenserklärung meinerseits. Wenn der Händler durch meine Wahl einen Vorteil hat, nämlich sofortiger Zugriff auf das Geld, diesen auch nutzt und mir bestätigt, wie viel offensichtlicher soll er seine Willenserklärung denn noch formulieren, damit ich mir als Käufer sicher sein kann, dass ein Vertrag zustande gekommen ist?
Ergänzung ()

Ergänzend zu den bisherigen Angaben, möchte ich euch den Wortlaut der Stornierung nicht vorenthalten:
leider wurde Ihr Auftrag mit der Nummer XXXXXXXX systemseitig oder auf Ihren Wunsch hin storniert.

Bereits geleistete Zahlungen werden an Sie zurückgebucht. Sollten Sie die Zahlung bereits geleistet haben und die Bestellung erhalten wollen, bitten wir Sie, sich unter den unten angegebenen Kontaktdaten an unseren Kundenservice zu wenden.
Das hatte ich mir gestern gar nicht so genau angeschaut. Was ist davon zu halten? Für mich ein klares Angebot zur Schlichtung, was ja okay ist.
Komisch, dass bisher außer Geld zurück nichts angeboten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darauf würde ich mich nochmal beziehen und ggf. vorschlagen, welche Alternativen Angebote sie dir machen können/wollen.

Ein anderes Gerät zu einem guten Preis mag ja vll für dich eine Alternative sein.
 
Weil dies eine Standard Stornierung vom System ist
Da muss du schon selber aktiv werden
 
Hägar Horrible schrieb:
Bei Zahlung per Kreditkarte, die ja sofort belastet wird, genau wie bei PayPal, hätte ich dann einen Liefervertrag, bei Nachnahme oder Rechnung habe ich ihn dann nicht?

Warum wird die Kreditkarte sofort belastet? Es gibt ja eigentlich keinen Grund dafür, bevor der Händler den Vertrag nicht annimmt. Er könnte genausogut warten mit der Belastung.

Es gibt übrigens Händler die genau das tun.
 
Ribery88 schrieb:
Da muss du schon selber aktiv werden
Keine Sorge, an Aktivität meinerseits mangelt es nicht.
Ich habe dem Kundenservice in Bezug auf ihre AGB und auch auf die Stornierung mitgeteilt, dass ich mit Lieferung von Alternativen einverstanden wäre und hab 5 vergleichbare Modelle aus deren Online Shop angeführt, die im Preisbereich der UVP des bestellten Artikels liegen. Bisher immer noch keine Reaktion.
 
bender_ schrieb:
Sehe ich nicht so.
sehe ich schon so. Dass die Kreditkarte sofort belastet wird war dir mit Sicherheit bekannt. Ist bei jedem Online-Händler so.
 
Nicht bei jedem Onlinehändler Häger
Bei der Zahlungsart Kreditkarte bin ich der selben Meinung, die Idon und der Bender haben
 
Hägar Horrible schrieb:
Dass die Kreditkarte sofort belastet wird war dir mit Sicherheit bekannt.
Nein, ist aber für meine Willenserklärung auch egal. Ich habe mit dem Anbieter der Kreditkarte einen Vertrag der die Zahlungen zwischen mir und dem Anbieter regelt. Das kann dem Händler egal sein.
Für die Willenserklärung des Händlers ist es allerdings nicht egal. Vor allem dann nicht, wenn er den Vertragsschluss per AGB auf den Zeitpunkt einschränken möchte, zu dem der Versand stattfindet. Das kann er machen und ich als Kunde muss das dann akzeptieren, wenn ich einen Vertrag mit diesem Händler eingehen möchte. Nimmt der Händler jedoch sofort Geld von mir an ist der Vertrag geschlossen, egal was dazu in den AGB steht. Das empfiehlt übrigens sogar TrustedShops bei der Erstellung der AGB eines Online Shops zu bedenken: https://shop.trustedshops.com/de/re...ten-sie-ihre-vertragsschluss-klauseln-richtig
 
Dieselbe Nummer habe ich auch bereits mit Expert durch.
Der Verkäufer kann den Kauf grundsätzlich nicht stornieren, das kann nur der Käufer.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die bestellte Ware zu liefern. Wie er an diese Ware kommt, ist sein Bier.
Wenn er nicht liefern kann oder will, kannst Du die Ware woanders für den Preis kaufen, den Expert angeboten hatte und Expert, sollte der Preis woanders höher sein, die Differenz in Rechnung stellen.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung. Ich berichte nur von meiner persönlichen Erfahrung. ;)
Das scheint eine Masche bei Expert zu sein, dass sie Supersonderangebote ins Netz stellen, die sie gar nicht haben. Wahrscheinlich um bei Preissuchmaschinen immer oben zu stehen oder ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz so simpel ist das dann doch nicht. Grundsätzlich muss immer geprüft werden, ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Daraus ergeben sich Rechtsfolgen für beide Seiten. Ist das nicht der Fall, hat der Händler auch nicht die Pflicht, die Ware zu beschaffen. Und unter anderem das ist bei Internetkäufen ja regelmäßig der Knackpunkt.
Selbst bei erfolgtem Kaufvertrag kann der Händler anfechten und das ggf. erfolgreich. Und dann stellt sich die Frage, ob er zu Schadensersatz verpflichtet ist oder nicht. Deine Aussage ist wesentlich zu pauschal um so als korrekt zu gelten.
 
Also hier wird m.E. ziemlich viel geschrieben, was ich so nicht teile.
Die Frage ist, ist ein Vertragsschluss zustande gekommen, ja oder nein?

Ich meine NEIN, denn weder ist die bloße Bestellung und die Bestellbestätigung (Eingang des Angebots zum Zustandekommen eines Vertrages) noch eine Zahlungsbestätigung (Bestätigung des Erfüllung der Hauptleistungspflicht des "Angebotabgebenden") ein Vorliegen von zwei auf einander abgestimmte Willenserklärung.
Auf das Wurschtsemmelbeispiel wäre das der Fall, dass Du zu dem Wagen gehst, eine Semmel bestellst und einen Euro auf den Tisch legst. Damit kommt noch kein Vertrag zustande, auch nicht, wenn die Verkäuferin sagt, ach 1 Semmel wollen sie und ich sehe, sie haben die 1 Eur Kaufpreis schon auf den Tresen gelegt. Natürlich kann sie sagen, Leider muss ich sie enttäuschen, ich kann ihnen keine Semmel mehr verkaufen.
Das mag der Bürger von der Straßen nicht verstehen, ober ein Jurist sollte dem Folgen können.
 
Natürlich gehe ich bei einem abgeschlossenen Kaufvertrag davon aus, dass dieser zustande gekommen ist, ansonsten gäbe es ihn ja nicht. Binsenwahrheiten sind hier auch nicht das Thema. Da, wie ich schrieb, dies bereits durchexerziert habe, natürlich unter Zuhilfenahme eine Rechtsanwaltes und Du sicherlich kein Rechtsanwalt bist, ist alles so in Ordnung wie ich es schrieb.
 
Smartin schrieb:
Ich meine NEIN, denn weder ist die bloße Bestellung und die Bestellbestätigung (Eingang des Angebots zum Zustandekommen eines Vertrages) noch eine Zahlungsbestätigung (Bestätigung des Erfüllung der Hauptleistungspflicht des "Angebotabgebenden") ein Vorliegen von zwei auf einander abgestimmte Willenserklärung.
Und wann kann deiner juristischen Meinung nach der Käufer sicher sein, dass er einen Vertrag hat?
Smartin schrieb:
Auf das Wurschtsemmelbeispiel wäre das der Fall, dass Du zu dem Wagen gehst, eine Semmel bestellst und einen Euro auf den Tisch legst.
Ich hab den Euro aber nicht nur auf den Tisch gelegt. Der Händler hat ihn genommen und mir einen Kassenzettel gegeben, dass er mir für 1€ eine Wurstsemmel verkauft.
 
@silent-jones
dann glaub das mal. Das es in deinem Fall so gewesen ist. Gegeben. Das es hier so ist, auch das sei gegeben. Das es pauschal so ist, völliger Nonsense. Und es ist ganz sicher keine Binsenweisheit, das ein Kaufvertrag zu Stande gekommen sein muss. Vor allem nicht im Online Bereich, wo es an konkreter Rechtsprechung zum Teil fehlt...

Im übrigen muss man kein Rechtsanwalt sein um das beurteilen zu können. Jeder Jurist sollte das können. jeder studierte Kaufmann sollte es können. Ja selbst ein ausgebildeter Kaufmann sollte es können.
 
bender_ schrieb:
Und wann kann deiner juristischen Meinung nach der Käufer sicher sein, dass er einen Vertrag hat?

Ich hab den Euro aber nicht nur auf den Tisch gelegt. Der Händler hat ihn genommen und mir einen Kassenzettel gegeben, dass er mir für 1€ eine Wurstsemmel verkauft.
kann gelöscht werden
 
Zuletzt bearbeitet:
Smartin schrieb:
Oder hat Expert die Zahlung aktiv abgebucht?
Ich dachte, Du hast den Thread gelesen. Immerhin hast Du behauptet hier würde zu viel geschrieben, was Du nicht teilst. Als Jurist solltest Du die Ausgangslage doch recht genau kennen sollen, oder?
Smartin schrieb:
Allenfalls im letzterem Fall wäre meinem Verständnis nach ein Vertragsschluss denkbar, aber auch nur dann, wenn keine automatisierte Abbuchung vorlag, sondern diese (quasi wie eine Lastschrift) "gezogen" worden wäre. Aber selbst dann, würde ich mindestens genauso viele Argumente für einen Vertragsschluss sehen, wie dagegen.
Welche denn?
Smartin schrieb:
Im Ergebnis würde das praktisch darauf hinauslaufen, dass Du Expert deswegen verklagen müsstest,
Wieso? Expert ist mir Schadensersatzpflichtig, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen. Das könnte ich einklagen, richtig. Ich kann den Schaden aber auch, wenn nach angemessener Frist nicht bezahlt wird über ein Mahnverfahren einfordern.
 
Recht haben und Recht bekommen sind vor allem im InterwebZ oft unterschiedliche Dinge.
Bei dem Warenwert würde ich die Geschichte abhaken und den Händler künftig meiden.

Sowas passiert bei mydealz Schnappern doch ständig, wenn das Inventarsystem mal kurz überlastet wird...
 
bender_ schrieb:
Ich dachte, Du hast den Thread gelesen. Immerhin hast Du behauptet hier würde zu viel geschrieben, was Du nicht teilst. Als Jurist solltest Du die Ausgangslage doch recht genau kennen sollen, oder?

Welche denn?

Wieso? Expert ist mir Schadensersatzpflichtig, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen. Das könnte ich einklagen, richtig. Ich kann den Schaden aber auch, wenn nach angemessener Frist nicht bezahlt wird über ein Mahnverfahren einfordern.
Du weißt doch eh alles am besten. Also viel Spaß hier noch.
Ignoriere einfach, dass ich was gesagt habe.
 
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