Du scheinst wohl eher ein Prollo zu sein, der zugleich sich mit nichts in diesem Bezug auskennt. Weshalb formulierst du dann deine Sätze in Frageform, wenn die doch klar sind? Dazu auch noch abgucken falsch geschrieben sowie der Rest auch nicht sonderlich gut.
Klar, abgucken ist vielleicht nicht strafbar in diesem Sinne. Würdest du dich jedoch mit der Rechtssprache auskennen, dann wüsstest du das damit im rechtlichen Sinne eine Kopie gemeint ist. Wenn ein Maler ein Teil eines anderen Bildes abguckt weil er es schön findet, denkst du das ist nicht strafbar? Letztendlich kommt es darauf an was der Inhaber gesichert hat und wenn er sein Bild(oder Webdesign) geschützt hat, dann ist damit das gesamte Design gemeint und die Struktur. Nutzt du also nur die Vista Taskbar in einem deiner Programme - mit denen du verdienst - sprich gewerblich unterwegs bist machst du dich strafbar.
Und Kalifornisches Gericht hin und her, dennoch muss sich dieses dann mit (allgemein geschrieben) Deutschland in Verbindung setzten und das ist grundsätzlich ein Amtsgericht im Wohnsitz des Beklagten.
Also informier dich vorher denn, Kleinvieh macht auch Mist wenn du verstehst was ich meine...(nicht böse gemeint) Und komm mir nicht nochmal mit absoluter Blödsinn...