@MrEisbaer:
Es klang so, als sei gemeint, dass sie Klage eine Folge des Börsengangs ist. Das du eigentlich meinst, dass der Börsenstart aufgrund der Klage enttäuscht, kommt nicht raus. Dies wird dadurch verstärkt, dass die Klage eben unabhännig von dem Börsenstart als solchen ist und auch ohne diesen stattgefunden hätte, denn ein Verlust der Klage würde FB auch ohne Börsenstart teuer zu stehen kommen. Durch den Börsenstart bleiben die Konsequenzen als solche für Facebook gleich, wobei es nun allerdings auch Konsequenzen auf die Aktionäre hat. Das die Konsequentzen für Facebook gleich bleiben ist dadurch begründet, dass FB selber mommentan ja keine Aktien mehr ausgibt, wobei sich FB also kein Kapital mehr besorgen will. Das reale Kapital von FB ist unabhännig von dem Aktienkurs. Der Kurs der Aktien kann FB als Konzern ansich gänzlich egal sein, allerdings ist er den Aktionären, welche den Konzern ja steuern, nicht egal.
Ich hoffe das ergibt wirtschaftswissenschaftlich alles Sinn.
Mfg
Es klang so, als sei gemeint, dass sie Klage eine Folge des Börsengangs ist. Das du eigentlich meinst, dass der Börsenstart aufgrund der Klage enttäuscht, kommt nicht raus. Dies wird dadurch verstärkt, dass die Klage eben unabhännig von dem Börsenstart als solchen ist und auch ohne diesen stattgefunden hätte, denn ein Verlust der Klage würde FB auch ohne Börsenstart teuer zu stehen kommen. Durch den Börsenstart bleiben die Konsequenzen als solche für Facebook gleich, wobei es nun allerdings auch Konsequenzen auf die Aktionäre hat. Das die Konsequentzen für Facebook gleich bleiben ist dadurch begründet, dass FB selber mommentan ja keine Aktien mehr ausgibt, wobei sich FB also kein Kapital mehr besorgen will. Das reale Kapital von FB ist unabhännig von dem Aktienkurs. Der Kurs der Aktien kann FB als Konzern ansich gänzlich egal sein, allerdings ist er den Aktionären, welche den Konzern ja steuern, nicht egal.
Ich hoffe das ergibt wirtschaftswissenschaftlich alles Sinn.
Mfg
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