Festplatte eingeschickt - 30€ Gutschrift?!

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du kannst dich bei schröder und konsorten (die grünen) bedanken das die damals so ein beschissenes gesetz mit der gewährleistung eingeführt haben.vorher war es nämlich in der tat so das man zwei jahre garantie beim händler hatte und dieser auch zwei jahre dafür zu sorgen hatte das man ein fehlerfreies produkt bekommt.

nach der novelle ist man wie bei vieles was damals unter rot grün mit schröder eingeführt wurde,einfach nur verarscht worden.jetzt ist nämlich die gewährleistung de facto nur noch 6 monate und wie schon hier erwähnt wurde danach nur noch mit beweislast umkehr ,was die größte verarschung dabei ist.

somit ist alternate rechtlich gesehen fein raus......

das sie dir eine gutschrift von 30 euro angeboten haben,obwohl sie als großer hardware verkäufer wissen sollten das sie die platte nach wd schicken können und sie dort ohne probleme ausgetauscht wird,finde ich auch nicht so gut,allerdings denke ich nicht das sie das wegen gewinnstreben gemacht haben,denn was denkst du wieviel sie für so eine ausgetauschte platte verlangen können,wo die garantie schon bald zu ende geht?

da wollte man unkompliziert die sache vom tisch haben und eben so wenig wie möglich arbeit damit.

aber das sind spekulationen und am ende bist du mit dem vollen kaufpreis mehr wie kulant entschädigt worden;)
 
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@SoniC88:
In der Tat ist eine Festplatte ein Gebrauchsgegenstand - allerdings im Gegensatz zu einem Auto ein kurzlebiger, daher ist der zeitmäßige Wertverlust größer.

Irgendwie scheinst Du all die Posts darüber nicht zu verstehen oder beratungsresistent zu sein.
Es wird Dir beim Händler bloss zugesichert, dass das Produkt beim Kauf fehlerfrei ist und daher 6 Monate Gewährleistung besitzt. In den nächsten 18 Monaten musst Du beweisen, dass der Fehler/Mangel schon beim Kauf bestanden hat, um Austausch, Nachbesserung, Reparatur, Rückabwicklung, Nachlass zu erhalten. Ansonsten geht das den Händler rechtlich überhaupt nichts mehr an.
  • Wenn er Dir sagt, das geht mich nichts mehr an, wende Dich an den Hersteller, ist das rechtlich völlig in Ordnung
  • Wenn er Dir aus Kulanz(=freiwillig, ohne rechtliche Grundlage) kein Ersatzgerät anbieten kann, weil es nicht lagernd ist, ist das auch in Ordnung
  • Wenn er Dir aus Kulanz eine Rückabwicklung anbietet, unter Abzug der Wertminderung durch Gebrauch, ist das in Ordnung - Du musst das nicht annehmen.
  • Wenn er Dir aus noch mehr Kulanz eine Rückabwicklung zum vollen Kaufpreis anbietet, ist das in Ordnung - Du musst es nicht annehmen.
  • Wenn er Dir aus Kulanz anbietet, dass er für Dich eine Garantieabwicklung beim Hersteller durchführt, ist das auch in Ordnung
  • Wenn er Dir nicht anbieten will, dass er für Dich eine Garantieabwicklung beim Hersteller durchführt, ist das auch in Ordnung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, warum er das nicht tut.

Das Einzige, was nicht in Ordnung ist: Warum Du Dich darüber aufregst - weil es keinen Grund dafür gibt.
 
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Ernst@at schrieb:

[*]Wenn er Dir aus Kulanz anbietet, dass er für Dich eine Garantieabwicklung beim Hersteller durchführt, ist das auch in Ordnung
[*]Wenn er Dir nicht anbieten will, dass er für Dich eine Garantieabwicklung beim Hersteller durchführt, ist das auch in Ordnung. Ich kann mir sehr gut vorstellen, warum er das nicht tut.
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Nur das das ganze nichts mit Kulanz zu tun hat, der Händler muss den defekten Artikel für den Kunden an den Hersteller senden. Das Händler sich gerne davor drücken wollen ist keine Seltenheit. So argumentiert z.B. Amazon damit das es länger dauert, wenn man nicht direkt an den Hersteller, sondern an Amazon sendet. Da diese es dann weiterleiten müssen.

Deswegen sind auch die Vorschläge schwachsinnig die Platte zurückschicken zu lassen und selbst zum Hersteller zu schicken. Dazu ist man als Verbraucher nicht zuständig. Der erste und eigentlich einzige Ansprechpartner ist der Händler. Denn dieser ist der Vertragspartner. Mit einem Hersteller hat man keinen Kaufvertrag geschlossen. Daher muss dieser sich darum zu kümmern. Deshalb verweigern auch viele Hersteller den direkten Endkundenkontakt, da hierfür einfach keine Prozesse und Ressourcen da sind. Es wird an den Händler verwiesen der spezielle RMA Prozesse einleiten kann.
 
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Wieder einer, der nicht lesen kann.
Der Verkäufer ist zur GEWÄHRLEISTUNG verpflichtet, und nicht dazu, Postillion für die freiwillig geleistete Herstellergarantie zu spielen. Wie kommt der dazu, den Versand zu blechen und das Ganze administrativ abzuwickeln?
 
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laut gesetz reicht es sogar wenn ich als händler nach 6 monaten sage,beweis mir das der fehler schon bei kauf vorgelegen hat,und wenn ich ganz fies bin kann ich wenn die ware zu mir kam sogar rückporto für den rückversand verlangen wenn ich kein gutachten habe das der fehler von anfang an vorlag.

mit der garantie vom hersteller hat ein händler nichts zu tun



hier nochmal für alle was in wikipedia steht:

Die Gewährleistung umfasst sowohl die Haftung für Sachmängel, d. h. Mängel in Bezug auf die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, als auch für Rechtsmängel, wie z. B. das fehlende Eigentum (sofern kein gutgläubiger Erwerb möglich ist). Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Beim Kauf von Verbrauchsgütern (=beweglichen Sachen) geht das Gesetz (§ 476 BGB) grundsätzlich davon aus, dass ein Mangel, der sich innerhalb von sechs Monaten zeigt, bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein dürfte (Beweislastumkehr), es sei denn, das Gegenteil wäre offensichtlich.

Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


wie man schön sehen kann steht nichts darüber das die sache 24 monate fehlerfrei sein muss,sondern im prinzip dreht es sich nur darum ,das die ware bei übergabe mängelfrei sein muss,was eben nicht vermutet wird wenn das teil innerhalb der ersten 6 monate kaputt geht.

geht es nach 6 monaten kaputt hat man beim händler nicht automatisch das recht auf fehlerbeseitigung (dies steht auch nicht so im gesetz),sondern muss beweisen das es eben schon von anfang an kaputt war,womit defacto in deutschland nur eine 6 monate gewährleistungsfrist gilt!
 
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Danke. Was anderes hab ich nie geschrieben. Wird aber trotzdem nichts nützen, weil dann der Nächste über die zitierten Texte seine ganz eigene Auslegung zum Besten gibt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass hier über Gewährleistung vs Garantie schwadroniert wird. 20 Posts später geht das Ganze wieder von vorne los...
Es gibt trotzdem ein paar Glücksfälle, wo man auch noch bis zu 2 Jahren nach Kauf den Verkäufer ohne Gutachten in die Pflicht nehmen kann:
Wenn zB der Hersteller einen Rückruf des Artikels vornehmen musste, oder allgemein ein Produktionsfehler aufgedeckt wurde - zB beim ST 7200.11 Firmware-Bug oder bei Boards mit Intels Sandy-Bridge Chipsatzfehler.
 
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Full Ack @Ernst@at

Ich finde es interessant, dass immer noch so viele Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden haben oder verstehen wollen...

Gewährleistung: Betrifft den Händler, für Mängel die bereits beim Kauf vorhanden waren, 2 Jahre verpflichtend, nach 6 Monaten Beweislastumkehr

Garantie: Betrifft den Hersteller, freiwillig, Händler ist hier zu gar nichts verpflichtet, auch nicht zur Versandabwicklung

Wieso ist das so schwer?
 
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