EAPOCS schrieb:Das ist noch ein Thema in 2017?
Wer zahlt, ist dumm und hat einfach keine Ahnung.
Was sollte man denn am besten tun?
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EAPOCS schrieb:Das ist noch ein Thema in 2017?
Wer zahlt, ist dumm und hat einfach keine Ahnung.
Schatten123 schrieb:Dein Kind möchte ich nicht sein.
Vielleicht sollte auch nochmal genau darüber nachgedacht werden, dass hier nicht von einem Download oder einem P2P Netzwerk die Rede ist sondern
Nicht mal bei Mord würde ich eines meiner Familienmitglieder, Kinder oder Freunde ans Messer liefern!
bis 17,9999999999999999999999999 Jahre sag ich gern, es war mein Kind
Der Bürger hat halt keine Lobby! Lädst du mal nen Song aus dem Internet runter wirst du auf tausende € verklagt!
Zum Vergleich mit dem Auto: Ein Auto ist ein gefährliches Ding und man ist als Fahrzeughalter dafür verantwortlich dass man es nur Fahrern mit Führerschein überlässt. Ein Internetanschluss ist nicht gefährlich und ich kann ihn selbst Minderjährigen oder diversen Besuchern zur Verfügung stellen und was viel wichtiger ist: Ich kann ihn mehreren Leuten gleichzeitig zur Verf
Die Frage ist, warum der Gesetzgeber es überhaupt so weit kommen lies.leipziger1979 schrieb:Das gilt nur im Strafrecht, hier handelt es sich aber um eine Angelegenheit des Zivilrechts.
ClashHexmen schrieb:Wie passt das denn mit folgendem Urteil des BGH zusammen?
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