- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 8.141
P4ge schrieb:Und dieses Spielchen immer, von wegen Anwälte wollen einen ausweiden. Es gibt genaue Vorgaben für solche Schadenssummen und Anwaltsrechnungen. Wir kommen hier in DE nicht mal ansatzweise in die Regionen, die z.B. in den USA gefahren werden.
Tja aber hier wirds lustig. Der Kläger muss den Schaden NICHT nachweisen. Es wird nur davon ausgegangen dass soundso viele Downloads stattfanden und ein gewisser Schaden daraus entstand, was völliger Nonsens ist. Und dann muss der Kläger noch nichtmal den Schuldigen wirklich finden. Tut mir leid aber das ganze ist sowas von auf die Industrie zugeschnitten.
Wenn du als Privatperson Schadenersatz geltend machen willst (z.B. im Diesel-Skandal um VW) dann hast du ganz schlechte Karten. Der Schaden durch den Wertverlust deines Mogeldiesels wird nicht anerkannt, weil nicht nachgewiesen. Der Schaden durch die Umrüstung wird nicht anerkannt, Zeit, Ärger usw. erst Recht nicht. Aber bei Urheberrechtsverletzungen geht das alles ganz leicht. IP rausfinden, Schaden schätzen, nicht wirklich nachweisen und dann abkassieren.
Zuletzt bearbeitet: