Mustis schrieb:
Du hast nie als VErkäufer gearbeitet, dann würdest du nicht solchen Blödsinn erzählen. Kein Verkäufer könnte dann davon leben. Aber wie das eben so is keine Ahung haben aber bescheid wissen wollen.
Mit Deiner provokanten und herabschätzenden Polemik wird Deine Aussage auch nicht überzeugender und wahrer. Eben weil ich genug und lange beruflich und persönlich im Vertrieb und mit Vertrieblern zu tun hatte, weiß ich wie es läuft.
In wirklich keinem dieser Branchen und Unternehmen wo ich schon involviert war wäre ein Verkäufer ohne diese gewisse Skupellosigkeit auf einen grünen Zweig gekommen.
Ich kanns auch nachvollziehen, nur gutheißen und verteidigen muss ich es deshalb noch lange nicht. Etliche Verkäufer wissen ja nicht mal selber so genau, was sie wirklich verkaufen.
Doch wie auch immer, am Ende ist der Kunde der Ge..te, der Berater hat seine Provision in den meisten Fällen längst sicher, spätestens nach der Widerrufs/- Verjährungsfrist.
Mit Kunden, die das Risiko trotz besseren Wissens und Gewissens eingegangen sind und auch sonst gut betucht und in diesem Segment nicht völlig unerfahren, habe ich auch kein Mitleid, aber mit den Kunden, die überumpelt wurden. Wenn bspw. Rentnern Zertifikate verkloppt werden, trotz mehrfacher Betonung und anders lautendem Risikoprofil, sehe ich das anders.
Es ist grob fahrlässig, wenn man sich immer nur darauf verlässt, dass man bekommt was man verlangt. Mit dieser Argumentation würdest du vor Gericht übrigens keinerlei Chancen haben.
So spricht ein wahrer Verkäufer, wenn etwas negatives nachkommt. Vertrag ist Vertrag, ich sags ja. ^^
Nur deren Auswertung liegt eben nicht immer im ursprünglichen Ansinnen des Kunden. " und das ist einfach unwahr! Wenn dem so ist, kann der Kunde problemlos vor Gericht auf Schadensersatz klagen!
Nein das ist nach wie vor sehr schwierig. Erst recht ohne Zeugen. Weil letztendlich der Vertrag zählt und nicht die bankinternen Fragebögen vorab. Ganz einfach, weil man mit seiner Unterschrift und meist zus. einem kleinen Kreuzchen in der Ecke die korrekte Beratung und Risikobereitschaft bestätigt. Dann hat man sich eben umentschieden. Da steht vor Gericht Aussage gegen Aussage. Schuld muss man nachweisen. Bislang von Kundenseite.
Ich sachs nochmal, es ist die PFLicht des KUNDEN zu prüfen und nachzufragen wenn er etwas nicht versteht.
Und ich sags nochmal, dass mit den gesetzlichen Vorgaben, anleger- und anlagegerecht zu beraten, Anleger erwarten können, dass die Bankberater dieses auch ausführen. Es besteht gesetztl. Aufklärungspflicht, nur wird diese mit allen möglichen (legalen) Tricksereien vereitelt. Und das liegt leider in der Natur der Sache und ist eher die Regel.
Ich hab die Banker nie als unschuldslamm dargestellt. ich habe an mehrerern Stellen davon gesprochen, dass BEIDE SEITEN!! ihre Schuld haben
Wenn man von nur einigen schwarzen Schafen redet und ständig auf der Unwissenheit und Fahrlässigkeit der Kunden herum reitet, spielt man das Problem schon ziemlich runter.
Und @Odium
Du als Praktikant hast sicher auch den vollen Einblick und Überblick erhalten.
Professionell klingen alle Verkausgespräche von Verkäuferseite, ja.