T
T.N.
Gast
Da spricht der Threadersteller ein großes Thema an. Ist das gerecht? Ich weiß es jedenfalls nicht, aber ich finde es richtig, denn solange Deutschland über so einen Haushalt verfügt, solange braucht man de facto die Gerechtigkeitsfrage nicht aufzumachen. Hier mal der Haushalt der Bundesrepublik 2021. Link
Und das war noch nicht einmal der erste Haushalt. Es gab noch einen Nachtrag über 60 Mrd. Euro, um am Ende bei knapp 550 Mrd. zu landen. Alles über Neuverschuldung in Höhe von 240 Mrd. Euro. Wenn ich mir so den Verteidigungshaushalt, Entwicklung und Arbeit und Soziales ansehe, dann muss man die Nullen ja schon zählen, um nicht durcheinander zu kommen. Da gäbe es sehr wahrscheinlich Einsparpotential ohnegleichen.
Ob es also gerecht ist, lasse ich noch immer offen, leisten kann sich das Deutschland in jedem Fall. Das zuständige Parlament schafft die Rechtsgrundlage dafür und schon ist die Hilfe rechtsstaatskonform, zulässig und abstrakt berachtet dann auch gerecht, denn gerecht ist, was ein echter Rechtsstaat parlamentarisch beschließt und der Verfassung nicht zuwiderläuft (Einen gerichtlichen Vorbehalt lasse ich mal außen vor.) Ob es richtig ist, steht auf einem anderen Stück Papier. Richtig oder nicht bestimmt aber ein Parlament, denn nur dieses hat die staatspolitische Ermächtigung dazu. (vorbehaltlich einer Gerichtsentscheidung)
Ich persönlich finde es unter allen Gesichtspunkten, vor allem unter Betrachtung der Linderung des Leids der Betroffenen völlig richtig und dem Herzen nach auch gerecht. Die Sache mit dem Herzen ist aber nur persönliche Befindlichkeit und ohne allgemeinen Gültigkeitsanspruch.
Und das war noch nicht einmal der erste Haushalt. Es gab noch einen Nachtrag über 60 Mrd. Euro, um am Ende bei knapp 550 Mrd. zu landen. Alles über Neuverschuldung in Höhe von 240 Mrd. Euro. Wenn ich mir so den Verteidigungshaushalt, Entwicklung und Arbeit und Soziales ansehe, dann muss man die Nullen ja schon zählen, um nicht durcheinander zu kommen. Da gäbe es sehr wahrscheinlich Einsparpotential ohnegleichen.
Ob es also gerecht ist, lasse ich noch immer offen, leisten kann sich das Deutschland in jedem Fall. Das zuständige Parlament schafft die Rechtsgrundlage dafür und schon ist die Hilfe rechtsstaatskonform, zulässig und abstrakt berachtet dann auch gerecht, denn gerecht ist, was ein echter Rechtsstaat parlamentarisch beschließt und der Verfassung nicht zuwiderläuft (Einen gerichtlichen Vorbehalt lasse ich mal außen vor.) Ob es richtig ist, steht auf einem anderen Stück Papier. Richtig oder nicht bestimmt aber ein Parlament, denn nur dieses hat die staatspolitische Ermächtigung dazu. (vorbehaltlich einer Gerichtsentscheidung)
Ich persönlich finde es unter allen Gesichtspunkten, vor allem unter Betrachtung der Linderung des Leids der Betroffenen völlig richtig und dem Herzen nach auch gerecht. Die Sache mit dem Herzen ist aber nur persönliche Befindlichkeit und ohne allgemeinen Gültigkeitsanspruch.