Dennisth schrieb:
[...] Du lässt bestimmt auch deine Haustüre offen und meckerst dann wenn etwas weg ist. Fahrlässigkeit nennt man sowas. [...]
... und der Dieb bzw. Einbrecher kommt dennoch nicht straffrei davon. Auch dann nicht, wenn dieses kindlich, naive Beispiel zum fünften Mal hier genannt wird.
Dennisth schrieb:
[...] Das ganze "mimimi wir wollen Geld fürs nixtun bekommen"... [...]
Der Urheber bietet seinen Content an. Sowohl bei der Text- als auch bei der Bildersuche. Es ist völlig legitim, dass der Urheber dafür eine Entlohnung haben möchte, die im den hier besprochenen Fall ein Besucher gemäß der Lotsenfunktion von Google entspricht. Dass ein Anbieter, sei es Fotograf oder Redakteur, von Content, sei es Text oder ein Bild, seinen Content durch "nixtun" [sic!] erstellt und über seinen eigenen, mit Kosten verbundenen Server anbietet, solltest du jenem mal direkt in's Gesicht sagen.
Geld möchte Freelens von Google für die Nutzung der Bilder übrigens nicht bekommen, sondern lediglich nur erreichen, dass - wie es aktuell noch bei der Desktop-Suche ist - eine Vorschau statt des gesamten Bildes angezeigt wird.
Dennisth schrieb:
[...] Wenn ich als private Person Bilder suche, will ich Bilder und nicht irgendwelche Websiten die mich auf 10 Umwegen auf das Bild schieben wollen. Als gewerblicher Nutzer habe ich meine Bildquellen und fertig.
Das ist der Sinn von Google, denn Google hat eine Lotsenfunktion und soll somit Besucher auf Seiten Dritter führen.
Bei der normalen, textbasierten Suche ist dies genauso. Du möchtest einen Text finden, du wirst aber zu einer Webseite geleitet, womit dem Urheber des jeweiligen Textes ein Mehrwert geschaffen wurde, weil er nun einen neuen Besucher hat, mit dem beispielsweise Geld verdient werden kann oder der die Seite für Andere attraktiver erscheinen lässt, da der Urheber bzw. Betreiber damit werben kann, wie viele Menschen sich seine Seite angucken.
Um dies einfach auf deine Argumentation anzuwenden: Als private Person möchtest du bei der textbasierten Suche einen Text finden. Sollte Google also nun nicht mehr einen Textauszug (vgl. Vorschaubild) anzeigen, auf den du klickst und womit du dann zur Webseite geführt wird, sondern gleich direkt den gesamten Text (vgl. Bild in Originalgröße) mit einer kleinen Quellenangabe daneben? Dem Urheber wird das ganz sicher nicht freuen, auch wenn's für dich als Nutzer viel bequemer ist, da du dich nun nicht mehr auf jeder neuen Seite mit jeweils einem anderen Design zurecht finden musst, sondern dir alles einheitlich und ohne jegliche, nervige Werbung direkt bei Google angezeigt wird.
Vor der Änderung seitens Google war die Bildersuche äquivalent zur Textsuche - dem Nutzer wurde nur eine Vorschau angezeigt und landete dann nach einem Klick bei der Ergebnisseite, auf der er das Bild in groß sehen kann. Das wurde auch bereits vom Gericht erlaubt.