Frage zum Widerruf

Pascha77

Lieutenant
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März 2009
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542
Hallo Leute.

Hatte mir vor ca. 4 Wochen den Samsung UE 40 C6000 online bestellt.
Da mir das Gerät nicht gefiel, habe ich die Bestellung widerrufen.
Habe mit dem Verkäufer dann eine Abholung vereinbart, was auch gut geklappt hat und laut DHL ist die Sendung auch eingetroffen.

Das Ganze ist jetzt ca. 2 Wochen her, aber leider bekomme ich wohl das Geld nicht zurück.
Ich hatte dann zwei e-mails geschickt mit einer Fristsetzung, mir das Geld umgehend zurück zu erstatten, worauf leider keine Reaktion erfolgte.

Wie sollte ich jetzt in diesem Fall vorgehen?
 
Ich würde zur Polizei gehen und eine Anzeige erstatten. Du kannst auch zu einem Anwalt gehen und mit ihm zusammen einen Brief verfassen und mit weiteren Sanktionen drohen.
 
Welcher Shop?

2 Wochen finde ich jetzt awer auch noch nicht tragisch... Selbst in Extrem schnellen Shops (Alternate/Amazon) kann das mal locker ne Woche dauern... bei Amazon hatte ich auch schon 3! Wochen

@Flapsch, das ist Bullshit, weil: Die Anzeige ist unnötig, die Rechtslage ist klar, Der Anwalt kostet auch noch Geld. Immer erstmal richtig draufhaun gell?

Man kann auch noch nden Telefonhörer in die Hand nehmen!
 
Servus.
Nitewing schrieb:
@Flapsch, das ist Bullshit, weil: Die Anzeige ist unnötig, die Rechtslage ist klar, Der Anwalt kostet auch noch Geld. Immer erstmal richtig draufhaun gell?

Man kann auch noch nden Telefonhörer in die Hand nehmen!

Zumal er ein Mahnverfahren selber einleiten kann bzw. vorab die Voraussetzung dafür schaffen kann, was ihm der Anwalt auch sagen wird.

Grüßle ~Shar~
 
Shop war http://www.ies24.de/
Ich finds nur komisch, da keine Reaktion erfolgt.
Am Telefon sagt man mir immer wieder, das man da momentan nichts machen könnte, da die wohl angeblich ihr System umstellen.
 
Mich würde jetzt erst einmal interessieren, was die Festplatte so alles mitmachen musste...
 
Würds auch mal übers Telefon versuchen...

Edit: Wenn sie dir das sagen, frag mal wie lang das noch dauert, vielleicht machen die das ja wirklich und es ist alles halb so wild.
 
Gibts da eigentlich eine Rechtssprechung, wie lange man als Kunde im fall eines Widerruf auf sein Geld warten MUSS???

Weil in den AGB ist sowas nicht eindeutig geregelt.
 
Mahnen per email kannst du knicken.
Wenn dann muss das per Einschreiben mit Rückschein.
Wenns hart auf hart kommt hast du keinen Beweis für den Termin.
 
4 Wochen sind sogar üblich, also keine Sorge.
 
Schriftlich per Einschreiben mit Rückschein schreiben, dass Du mit einer Frist von 10 Tagen Dein Geld auf dem Konto haben willst, ansonsten folgen rechtliche Schritte, Enddatum setzen bis wann das Geld da sein muss. Am besten bezahlt man per Paypal, dann kann man dort einen Fall öffnen und das Geld auf dem Konto des Lieferanten wird erstmal eingefrohren, da sind die Leute dann meist schneller mit Rückzahlung ;-)
 
Ich will ja nicht klugscheißen,aber einen Fernseher würde ich mir niemals online bestellen.Die meisten Großmärkte bieten doch schon so günstig Screens an(ok vieleicht nicht den speziellen den man gerade will,aber die vielfalt ist doch so groß)

Versandkosten,Beschädigungsgefahr wären mir zu groß.

Gut ist nur die Meinug eines einzelnen.

Irgendwie häufigen sich die Lieferschwierigkeiten und Betrugsfälle zur Zeit.ein Freund von mir hatte auch mal das Problem mit einem Beamer,der wochenlang auf sich warten lies.Trotz mehrmaliger E Mail und Telefonanfragen war nichts zu erreichen.

Nach 2 Monaten hatte er dann das Gerät.

Willkommen in der Servicewüste Deutschlands ;)
 
Servus.

Mahnen per email kannst du knicken.
Wenn dann muss das per Einschreiben mit Rückschein.

Einschreiben per Rückschein hilft nicht unbedingt was. ;)
Dies für sich alleine reicht nicht als Beweis vor Gericht.


@Pascha77: Die Rechtsprechung ist dahingehend nicht eindeutig. Du kannst du schauen, wie Richter geurteilt haben, diesbezüglich.
Also 3Wochen insgesamt würde ich warten, dann eine Mahnung mit darin enthaltener realistischer Fristsetzung (z.B. 1Woche).
Reagieren sie nicht, kannst du ein Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten. Brauchst dazu auch kein Anwalt - dir wird dort i.d.R. auch erklärt, was zu tun ist.
Der Shop bekommt dann Post vom Amtsgericht. Reagieren sie immer noch nicht drauf, hast du einen Titel erwirkt, den du dann weiter vollstrecken lassen kannst.


Grüßle ~Shar~
 
Da den AGB zugestimmt wurde, kann man schlecht auf vorzeitige Rückzahlung bestehen. Hier mal ein Auszug aus den AGB von Midnfactory, VV-Computer und Alternate:

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Also, kein Geld für Einschreiben verschwenden.
 
Gängig laut BGB 30 Tage ab berechtigetr Forderung, sprcich Eingang Widerruf/Ware beim Händler.

Mahnbescheid...musste vorfinanzieren, für Privatpersonen daher nicht erste Wahl.

Zitier ihm die 30Tage BGB, danach Information an Wettbewerbsaufsicht, Verbraucherzentrale, AKte Sat1 etc mitzitieren ;-) wenn Geld nicht angewiesen.

Auf der Computerbild.de Seite unten Computerbild hilft n Formular anklicken, die machen auch gern mal Druck bei so Geschichten und veröffentlcihen es auch samt Händlername ;-)
 
Shar schrieb:
Einschreiben per Rückschein hilft nicht unbedingt was. ;)
Dies für sich alleine reicht nicht als Beweis vor Gericht.
Du musst vor Gericht bewissen wann du die Mahnung geschickt hast und dazu ist ein Einschreiben durchaus geeignet.
Als angemessene Frist werden 10-14 Tage meistens angesehen. Weniger nur in besonders dringenden Situationen erlaubt.
 
Servus.

@de-ich: Richtig, nur beweise mal, was der Inhalt von dem Brief war. ;)

Angemesse Frist bei Briefwechsel an ein Geschäft (bei dem man davon ausgehen kann, daß der Briefkasten täglich geleert wird) sind nach meinem Wissensstand ca. 7Tage.

@punkrockfan: Mahnverfahren kommt auch erst in Betracht, wenn der Shop keine Reaktion zeigt.

Grüßle ~Shar~
 
Naja, da der Verkäuffer den Widerruf erhalten und ne Abholung durch DHL in die Wege geleitet hat die auch erfolgt ist dürfte mangels erfolgter Kaufpreiserstattung der Inhalt seines Schreibens klar sein, denk das ist das kleinste Problem, wird sich darin kaum für die kulante Rückzahlung bedankt haben die nirgends verbucht ist ;-)
 
Servus.

Vergiss es. Dachte ich auch immer, bis ich eines besseren belehrt wurde.
Was sein könnte, spielt vor Gericht keine Rolle. Entweder kannst du es beweisen oder eben nicht und wenn nicht, hilft dir der Rückschein auch nix.

Grüßle ~Shar~
 
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