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Weil ich dabei ein absolut schlechtes Gefühl habe. Wenn die sich jetzt schon so anstellen, was passiert dann wohl erst, wenn ich denen auch noch die Karte schicke und die vielleicht noch behaupten, dass ich einfach einen leeren Karton geschickt habe oder was weiß ich.
Ich hasse es. Das wird wohl an die Rechtsschutz wandern. So ein riesiges Fass für einen einfachen Widerruf.
Die Wahl der Art wie die Ware zurückgesendet wird, sollte man dem Händler überlassen.
Was wenn dieser die Ware nicht annimmt? Dann hast du sie wieder und zusätzlich noch Versandkosten und Aufwand gehabt. Oder sie geht unterwegs verloren, oder wird dort in irgendeiner Abteilung abgeliefert in der sie niemand dem Kunden zuordnen kann, etc.?
Der Händler trägt das Versandrisiko nur, wenn man ihm die Wahl der Rücksendungsart überlässt.
Wenn das irgendeine kleine klitsche ist lassen die sich eventuell durch den Hinweis verbrwucherschutz, Paypal käuferschutz etc. bewegen ihrer Pflicht nachzukommen.
Und dann am besten nicht wieder mit der "Assistentin der Geschäftsführung" sprechen, die offensichtlich von nichts Ahnung hat, sondern mit jemandem der zumindest 2 Tage geschult wurde.
Paypal würde ich auch einschalten bevor man Anwalt einschaltet, wenn man da nen Antrag auf käuferschutz einreicht mit dem Hinweis, dass die Karte defekt ankam und Paypal dann an den Händler herantritt werden die in der Regel ganz schnell aktiv.
Wenn du eine Rechtschutz hast, wende dich an diese und rede einfach mit dem, der den Anruf annimmt. Dieser ist im Regelfall auch bereits bewandert (es sei denn, es geht um Bundesland spezifische Rechte) und kann dir auf Anhieb eine erste rechtliche Einschätzung und Hilfe liefern.
Sollte da der Vorschlag, alleine wegen dem Wert, kommen, dass du dich da eher an einen Rechtsbeistand halten sollst, mach es.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, wenn sich ein Rechtsbeistand um die Angelegenheit kümmert, hast du weniger Streß und ärgerst dich selbst nicht über ausbleibende oder inhaltslose Antworten.
Auch ich finde, das deine erste Willenserklärung zum Widerruf schon zutreffend, wenn vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt war.
Den Widerruf macht man in der Regel durch eine entsprechende Erklärung oder die Rücksendung. Einach mit Zeugen verpacken und zurück schicken in einem frankierten versicherten Paket. Hatte ich oben schon geschrieben. Aber gut, wenn mans drauf anlegt, wandert das vor Gericht. Muss aber imho nicht.
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die Firma, die am Tag sicherlich ziemlich viele Rücksendungen bekommt, gezielt ein einzelnes Paket nicht annimmt?
Also, ich habe direkten Kontakt mit ZOTAC aufgenommen.
Diese haben scheinbar meine Annahme bestätigt. Im Februar 23 kommen neue Lüfter für die Karten welche bei auffälligen Lagergeräuschen wohl an die Kunden verschickt werden.
Ich gehe also davon aus, dass es sich hier um ein bekanntes Problem handelt.
Ein Austausch der Karte sei zunächst primär nur über den Händler möglich.
Schlimmstenfalls ist die Ware weg, bei der Summe ein zu großes Risiko. Ich sehe auch keinen Vorteil für den Käufer darin Ware ungefragt und unbestätigt zurückzuschicken.
Entweder das Paket wird auf dem Weg beschädigt oder geht verloren - wer trägt dann das Versandrisiko? Oder der Händler bekommt zwar das Paket, aber stellt sich noch immer quer oder meldet sich einfach nicht (wie es ja derzeit der Fall ist). Jetzt hat der Händler Ware und Geld.
Bei Beschädigungen haftet der Versanddienstleister da das Paket wie weiter oben angesprochen natürlich versichert versendet wird. Und wenn der Händler sich noch immer quer stellt, gehts eh weiter mit Anwalt. So wie sonst auch. Er kann sich genauso gut trotz Rückmeldung quer stellen.
Da hast du prinzipiell zwar Recht, aber die Erfahrung hat gezeigt (es gab vor kurzem einen Thread dazu in diesem Unterforum), dass das nicht so unkompliziert ist, wie du es dir vorstellst. Wenn eine Beschädigung eintritt ohne, dass am Paket äußere Spuren auftreten, stellt sich der Versanddienstleister meistens quer - oder er zieht sich darauf zurück, dass die Ware nicht angemessen verpackt war. Wenn der Händler hingegen einen Versandschein zur Verfügung stellt, trägt er das Versandrisiko.
Jongleur666 schrieb:
Und wenn der Händler sich noch immer quer stellt, gehts eh weiter mit Anwalt. So wie sonst auch. Er kann sich genauso gut trotz Rückmeldung quer stellen.
Wie bereits geschrieben: Dafür steht man dann ohne Ware und Geld da. Im Zweifel hat der TE für seine Wunschkarte im Februar neue Lüfter. In diesem konkreten Fall (bei Warenwert >2000€ + einfacher technischer Lösung) würde ich also von dieser Methode abraten.
Jetzt argumentieren hier einige, dass es rhetorisch ambivalent sei. Okay, maybe, aber es kommt im ersten Satz das Wort widerrufen vor. Der Händler konstruiert also ein interessiertes Missverständnis.
Ein „selbst Schuld!“ ist da wenig konstruktiv, da kann man den Kommentar auch sein lassen.
Definiere bitte Defekt. Wenn die Karte ordnungsgemäß läuft, die Lager jedoch ein unangenehmes Geräusch machen, welches jedoch keinen Einfluss auf die Betriebsbereitschaft des Geräts haben und keinerlei Auswirkung auf die Leistung, so wie ich es beschrieben habe, dann ist die Karte für mich nicht defekt, sondern hat maximal einen Sachmangel.
Defekt bedeutet für mich, dass die Karte, oder Bauteile der Karte nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren. Das ist hier nicht der Fall.
@t3chn0 Geh‘ auf solche unnützen Kommentare nicht ein. Aber langsam solltest du wirklich mal den Namen nennen. Denn ein Missverständnis liegt hier nicht vor, wenn der Händler nicht reagiert. Weiter oben wurde bereits gefragt, ob du schon mal angerufen hast?
Wollte gerade sagen, am besten klärt man sowas einfach und schnell übers Telefon. Ansonsten Versenden, Verpackung etc. dokumentieren und mit Sendungsverfolgung. Danach bist du quasi fein raus.