Du hilfst ihm aber nicht! Hilfe wäre ihm klar zu sagen, dass der Händler, absichtlich oder nicht, unrechtmässig handelt und das er klar im Recht ist. Hilfe wäre es, ihm klar zu sagen, dass er dem Händler schriftlich darauf hinweist, dass es sich um einen fristgerechten Widerruf handelte und der TE sein Geld zurück möchte. Hilfreiche wäre es, dem TE zu sagen, dass der Widerruf nicht verfällt, wenn die Frist nun verstreicht, der der erste immer noch wirksam bleibt. Fruchtet all das nicht, dann wäre ein Gang zur Verbraucherzentrale oder einem Anwalt zu empfehlen. MEist wirkt schon ein Schreiben mit dem richtigen Briefkopf wahre Wunder.
Dem TE ist nicht damit geholfen, zu erklären, dass seine Formulierungen nicht rechtssicher gewesen seien und keine klare Willensbekundung dargestellt haben. Vor allem nicht, wenn es faktisch derartig offensichtlich ist, dass dem nicht so ist.