Apacon schrieb:Danach bist du quasi fein raus.
Keine Ware und kein Geld.
Das würde ich nicht machen.
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Apacon schrieb:Danach bist du quasi fein raus.
Das geht mittlerweile sogar online (Link steht hier auf der Seite der Vebraucherzentrale):BeBur schrieb:Genau das nur das man keinen Rechtsschutz oder Anwalt braucht. Das Geld einfach per Mahnverfahren eintreiben. [...]. Ist ein relativ simples Formular, das man im Schreibwarenladen kaufen kann und nur ausgefüllt abschicken muss.
Mittlerweile gilt per Gesetz eine Rücksendung, ohne vorherigere schriftliche Widerrufung des Vertrages, nicht mehr als Widerruf! Aber in dem Fall hier wurde bereits von Anfang an fristgerecht widerrufen.Jongleur666 schrieb:Den Widerruf macht man in der Regel durch eine entsprechende Erklärung oder die Rücksendung.
Paypal schließt jeden Käuferschutz bei Problemen aus, die im Rahmen eines Widerrufes entstehen. Wissen leider viele nicht.h00bi schrieb:Wurde schon besprochen welche Zahlweise verwendet wurde?
Nach Widerrufserklärung und Rückgabe der Ware sollte zurückholen des Geldes kein Problem sein [...]
Wichtig ist: Gib die Sache ab (Anwalt oä.). Man selber tendiert dann dazu unnötig Zeit verstreichen zu lassen, weil man die Sache vor sich herschiebt, weil es einen emotional berührt. Deswegen ist eine vertrauensvolle Drittperson nötig, die dann objektiv zügig reagiert.t3chn0 schrieb:Sowas ist mir in fast 28 Jahren Hardware Bestellungen noch nie passiert. Passt aber ganz gut zum Zeitgeist und dem Wandel unserer Gesellschaft.