Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

t3chn0 schrieb:
Ich denke, dass sie binnen 14 Tagen noch nicht Mals die gezogenen Nutzungen geltend machen können.
Doch, das können sie, den Wertverlust, der in der Zeit auftritt, musst du mW. prinzipiell ersetzen. Da kommt es dann auf den Händler an, wie kulant man das handhabt.
Jetzt hast du den Händler natürlich auch noch mit der Nase drauf gestoßen, dass ein Wertverlust nicht nur wahrscheinlich, sondern sicher ist. Wie du selber schreibst, wird jeder Kunde diese Karte wieder zurückschicken.
 
HerrRossi schrieb:
Doch, das können sie, den Wertverlust, der in der Zeit auftritt, musst du mW. prinzipiell ersetzen.
Nein!

Wertersatz: Haben Sie die Ware beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn er Sie vor Vertragsschluss rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen. Dazu gehört auch, dass Sie zerlegt gelieferte Möbel aufbauen. Sie müssen dann keinen Wertersatz leisten oder befürchten, dass Ihr Widerrufsrecht wegfällt.

Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.de/...nn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117
 
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Also habe ich jetzt mein Widerrufsrecht verwirkt, aufgrund der Tatsache, dass ich dem Produkt einen Mangel attestiert habe?

Darum scheint es ja derzeit zu gehen. Der Betrag ist ja nunmal nicht gering und ich hatte keine Lust darauf als Spaßkäufer zu gelten.

Wenn mir das jetzt wieder zum Nachteil ausgelegt wird, schreit das System ja quasi danach ausgenutzt zu werden indem man einfach kommentarlos immer wieder zurückschickt.
 
Das hier ist der Stammtisch. Für eine Tendenz nicht schlecht, belastbare Aussagen erhältst du von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale.

Mich stört zB dass du schreibst "muss ich widerrufen". Warum schreibst du nicht "ich widerrufe"
oder verwendest den Text der Widerrufsbelehrung?

Der Händler schreibt "stornieren". Darum geht es aber gar nicht. Sieh zu,dass du den Widerruf nochmals sauber formulierst und innerhalb der Frist rechtssicher an den Händler ubermittelst.
 
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@.one
Das mit den Möbeln ist dort als eines von mehreren Beispielen aufgeführt und stellt keinen Vergleich dar.

Um die Funktionalität einer Ware wie die einer Grafikkarte festzustellen, muss man diese auspacken, einbauen und einschalten. Wie will man das denn sonst machen?
Dafür muss man keinen Wertverlust leisten.

Das Problem hierbei könnte die voreilig erteilte Mangelrüge sein. Diese hat dem Verkäufer mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren, eröffnet:
  • Mangel beseitigen
  • Umtausch der Ware
  • Preisnachlass aufgrund einer Wertminderung durch den aufgetretenen Mangel
  • Schadenersatzzahlung

Ob die erteilte Mangelrüge das Widerrufsrecht außer Kraft setzt, weiß ich nicht. Darüber könnte man sich über einen Verbraucherschutzverband oder einen Rechtsanwalt informieren.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Ob die erteilte Mangelrüge das Widerrufsrecht außer Kraft setzt, weiß ich nicht.
Warum sollte sie das?
wenn das Produkt schlecht ist, dann darf man erstrecht Widerrufen.

t3chn0 schrieb:
ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich den Kaufvertrag schweren Herzens widerrufen muss.
Der TE hat nie das Wort Reparatur erwähnt, nie das Wort Preisnachlass und nie von einem Umtausch gesprochen. Ich seh da aber im ersten Satz den ganz klaren willen, den Kaufvertrag zu Widerrufen.
Da gibt es nichts dran zu Rütteln.

t3chn0 schrieb:
Also habe ich jetzt mein Widerrufsrecht verwirkt, aufgrund der Tatsache, dass ich dem Produkt einen Mangel attestiert habe?
Natürlich nicht.
Wenn der Händler die Karte zurücknimmt, verliert er ordentlich Kohle.
Du hast mit deiner E-Mail Signalisiert, dass es beim Widerruf evtl. noch Handlungsspielraum gibt.
Der Händer versucht das jetzt auszunutzen.
Lass dich nicht verarschen und mach dem Händler klipp und klar, was du willst --> Widerrufen.

Und bedenk auch, dass hier einige CB User auch Händler sind.
Die versuchen natürlich jeglichen Schaden auf den Kunden abzuwälzen.

jof schrieb:
Mich stört zB dass du schreibst "muss ich widerrufen".
Was aber absolut korrekt geschrieben ist.
"Aufgrund eines Mangels, muss ich Widerrufen"
Ursache --> Wirkung
Da steht keine Frage!
 
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@.one Echt, einen Defekt zu melden schließt einen Widerruf aus? Höre ich zum ersten Mal, habe mich damit aber auch nicht wirklich beschäftigt. Hast du da Quellen dazu?
Wobei man ja trefflich streiten könnte, ob Lagergeräusche jetzt einen Defekt oder eine übliche Produkteigenschaft darstellen, ähnlich wie bei Spulenfiepen.
Eins ist klar, die ganze Geschichte wird mit dem Händler vermutlich noch nervig. Wäre sie aber evtl bei einem einfachen kommentarlosen Widerruf auch geworden (kann niemand wissen.)
Vielleicht wusste der Händler ja auch schon um die Lagergeräusche, vielleicht war es ja bereits ein Widerrufsrückläufer. An dieser Stelle aber alles wilde Spekulation von mir.
 
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@t3chn0
Natürlich hast du dir den Widerruf durch deine Angaben nicht verwirkt, aber viel unnötiges geschrieben und die ganze Sache verkompliziert bzw. in die Länge gezogen.

Aus eigene Lebenserfahrung und Erfahrungen von beiden Seien, der des Kunden und der des Händlers, möchte ich dir (und auch den Anderen) einen guten Rat geben (auch wenn er abgedroschen klingt).
Reden ist Silber und Schweigen ist Gold
Das gilt nicht nur beim Widerruf eines Vertrags sondern in vielen Situationen des Lebens. Nicht umsonst heißt es "Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden"

Wenn dir ein Widerruf auch ohne Angabe von Gründen zusteht, widerrufe ohne Angabe von Gründen und erledigt.
 
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.one schrieb:
Du bist nun (selbst schuld) in der Gewährleistung und die musst du nun geltend machen.
Muss man ganz deutlich hier nochmal sagen: Das ist komplett falsch und schlicht Unsinn.

Er hat klar widerrufen. Alles was danach folgt hätte er sich zwar sparen können, hat aber rechtlich nicht zur Folge, dass der zuerst formulierte widerruf hinfällig wird. Diese Argumentation hätte vor keinem Gericht den Hauch einer Chance würde ich mal behaupten.
 
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NotNerdNotDau schrieb:
Und sein "Mangel" unterliegt ganz subjektiven Gründen. Der Lüfter funktioniert ja und macht nur Geräusche die ihn persönlich stören. Aber mir tauber Nuss wären sie vllt. niemals aufgefallen, weil ich ggf. eine ganz andere Wahrnehmung habe was mich stört.

Ich habe auch letztens eine Hose widerrufen, wo beim Auspacken schon eine Naht gerissen war und diese Information war im Widerruf enthalten. Da hat keiner rumgezickt und würde ich auch so nicht akzeptieren.

Die Widerrufsmöglichkeit erlaubt einem Ware auf ihre Beschaffenheit hin zu prüfen, die Beschaffenheit ist bei ihm auf Grund der Geräusche negativ, ergo zurück.
 
Moin,

ich würde jetzt mal abwarten was der Händler sagt. Wenn der sich quer stellt direkt zum Anwalt und Ihn dazu noch die Kosten dafür in Rechnung stellen. So ein Verhalten ist einfach nicht korrekt was dieser Händler da abzieht. Wäre gut zu wissen um wen es geht.

Auch deine Einstellung nicht als spaßkäufer zu gelten ist völlig irrelevant. dazu gibt e sja das fernabsatz gestez,. Das man seine Ware prüfen und ebi Nichtgefallen zurück senden kann. Ich verstehe ja deine edlen Absichten. wohin das führt siehst Du jetzt.
 
@NotNerdNotDau hat es doch sogar schon vom Verbraucherschutz zitiert
NotNerdNotDau schrieb:
Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen.
Hab das nochmal markiert.
Wieso sollte also der Widerruf verwirkt sein, wenn man auf den negativen Ausgang genau jener Prüfung, für die der Widerruf explizit gedacht ist, hinweist?
 
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Das ist vor allem deshalb für die Händler wichtig/interessant, weil Ware aus Widerrufen, zumal wenn ohne angegebenen Grund retourniert, nach einer Sichtprüfung als Neuware verkauft werden dürfen. "Guten" Händlern erspart man damit also auch weitere Widerrufe unter Umständen. Auch deshalb wird eine Schilderung, warum man Ware widerruft, den Widerruf nicht negieren und automatisch eine Rekla daraus machen.
 
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Einschreiben (Brief) mit NUR dem widerruf schreiben.

In Zukunft innerhalb der zwei Wochen nichts Schwafeln von schweren Herzen etc.. und Mangel. Einen Satz: "Sehr geehrte..., hiermit widerrufe ich... MfG"

Mit allem anderen machst du dich angreifbar.
 
LochinSocke schrieb:
Mit allem anderen machst du dich angreifbar.
Nein, macht man sich/er nicht... Aus bereits erwähnten Gründen.
 
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Das wäre ja richtig witzig, wenn man mangelhafte Ware nicht widerrufen kann.
Wie andere hier schon schrieben: Weniger schreiben.
"Danke für Ihre Kenntnisnahme meiner Mitteilung, dass ich vom Widerrufsrecht gebrauch mache. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie eine bestimmte Form für die Rücksendung wünschen (z.B. ein Rücksendelabel o.ä.)."
Sowas in der Art würde ich vermutlich einfach hinterherschreiben jetzt. Alles andere ignorieren, auch was du selber ggf. vorher geschrieben hast.
Wenn die weiter darauf bestehen, dass Widerruf nicht möglich sei, einfach mal bei der Verbraucherzentrale anrufen.

Mein persönlicher Gedanke dazu spontan was ich womöglich machen würde: Als versichertes Paket und Tracking und mit Bildern/Videos vom Inhalt bzw. mit Zeugen dann einfach abschicken und den Händler informieren, inklusive Trackingnummer. Wenn angekommen 2 Wochen Frist für die Überweisung setzen. Wenn abgelaufen, dann Mahnverfahren einleiten. Mahnverfahren ist super simpel, nen kleines 2 Euro Formular das du im Schreibwarenladen kriegen kannst. Da kannst du direkt ankreuzen "gerichtsverfahren, falls gegenseite ablehnt zu zahlen" was ich in einem so ultra glasklaren fall machen würde. Die werden zahlen.

Das ist ja irgendwo "auch" dein Problem, solange du die Ware noch hast. Wenn die die Ware und das Geld haben, dann ist das ne klare Sache und das Mahnverfahren macht das dann zu deren Problem.
 
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