Ist das rechtlich wirksam (Widerruf)?

Nur kurz aus eigener Erfahrung.

Habe in letzter Zeit 3 Grafikkarten bei Mindfactory bestellt. Eine davon besitze ich noch, die anderen 2 habe ich widerrufen. Beim ersten Widerruf wurden mir noch 4,90€ Rück-Versand abgezogen, bei der letzten auch das schon nicht mehr.

Ich habe sogar nicht einmal so widerrufen, wie es sich gehört mit schriftlichem Antrag per mail, sondern habe das per RMA-Formular gemacht. Dort aber explizit meinen "WIDERRUF" kund getan.

Beide Male waren die Karten nachweislich defekt und das habe ich auch hinein geschrieben. Ich würde das jederzeit wieder tun, genauso wie @t3chn0 weil ich sonst Angst hätte, dass mir genau dieser Defekt negativ ausgelegt werden könnte und ich mit einem Abzug eines Teils des Kaufbetrages rechnen müsste.
 
Der Widerruf im Onlinehandel wurde geschaffen um den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Ware wie im Laden(!) zu testen. Und dann eben bei nicht gefallen zu widerrufen und entsprechend zurückzugeben. Ich möchte den sehen, der eine Grafikkarte schon mal im lokalen Handel in seinen eigenen PC eingebaut, eingerichtet und getestet hat.

Ein defekter Artikel fällt innerhalb dieser Zeitspanne unter Gewährleistung. Wenn man den Defekt erwähnt, wenn man "widerruft", ist das ein Eigentor. Das würde dem Händler auch die Möglichkeit der Nachbesserung verwehren. Komische Gedankengänge hier.

Wenn ein Händler das dennoch annimmt das ist das schön und gut und kundenfreundlich und auch wünschenswert. Nichts anderes.

Und nein, ich handele mit gar nichts außerhalb meiner privaten Aktivitäten.
 
Zuletzt bearbeitet:
.one schrieb:
Ein defekter Artikel fällt innerhalb dieser Zeitspanne unter Gewährleistung. Wenn man den Defekt erwähnt, wenn man "widerruft", ist das ein Eigentor.
Und worauf fußt diese Meinung?

Wenn ein Widerruf, Grund egal, ausgesprochen wird kann der Händler da überhaupt nichts gegen machen und hat auch kein Recht auf Nachbesserung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: hax69, FrankenDoM, verbaliBerlin und 3 andere
.one schrieb:
Ein defekter Artikel fällt innerhalb dieser Zeitspanne unter Gewährleistung. Wenn man den Defekt erwähnt, wenn man "widerruft", ist das ein Eigentor.
Nein ist es nicht, da es keine Rolle spielt.

.one schrieb:
Ich möchte den sehen, der eine Grafikkarte schon mal im lokalen Handel in seinen eigenen PC eingebaut, eingerichtet und getestet hat.
Spielt keine Rolle, das Gesetz schließt Grafikkarten nicht aus.
 
.one schrieb:
die Ware wie im Laden(!) zu testen.
Ein Irrglaube. Zudem kann man im fachhandel sehr wohl auch grafikkarten probehören. Bll nicht bei mediamarkt und saturn…

Der Rest deines Beitrages ist dann auch wieder schlicht falsch.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
Nein, aber es schließt die Handhabung der online gekauften Ware aus.

Erkekjetter schrieb:
grafikkarten probehören
Viel Spaß beim Bilder hören. Wollt ihr so in einen Rechtsstreit abbiegen? Viel Spaß dabei.
BeBur schrieb:
da es keine Rolle spielt.

Macht es es eben doch. Denn dafür hat man die Gewährleistung erfunden. Nicht das Widerrufsrecht.

Ich bin dann aber mal raus hier, bei solch gesammeltem YouTube-Jura ist das die beste Entscheidung. Macht halt, wie ihr denkt und fallt auf die Nase. Viel Spaß dabei.
 
Ein widerruf ist innerhalb 2 wochen immer möglich. Ohne Angaben von gründen wenn gewollt. Gibt man Gründe an, verzichtet man damit nicht auf den Widerruf nicht, auch dann nicht wenn man angibt, dass die Ware defekt ist. Das ist Fakt und gelebte rechtsprechung.

Ausgerechnet du sprichst von youtube jura… Ironie pur in anbetracht deiner durchweg falschen behauptungen zu dem thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM, florian. und Abe81
.one schrieb:
Fühl dich frei das Niveau anzuheben anstelle von "doch das ist so weil ich das so sage und jetzt gehe ich weil ihr habt unrecht und widersprecht mir die ganze zeit".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Mickey Cohen, florian. und Abe81
.one schrieb:
Der Widerruf im Onlinehandel wurde geschaffen um den Kunden die Möglichkeit zu geben, die Ware wie im Laden(!) zu testen. Und dann eben bei nicht gefallen zu widerrufen und entsprechend zurückzugeben. Ich möchte den sehen, der eine Grafikkarte schon mal im lokalen Handel in seinen eigenen PC eingebaut, eingerichtet und getestet hat.

Ein defekter Artikel fällt innerhalb dieser Zeitspanne unter Gewährleistung. Wenn man den Defekt erwähnt, wenn man "widerruft", ist das ein Eigentor. Das würde dem Händler auch die Möglichkeit der Nachbesserung verwehren. Komische Gedankengänge hier.

Wenn ein Händler das dennoch annimmt das ist das schön und gut und kundenfreundlich und auch wünschenswert. Nichts anderes.

Und nein, ich handele mit gar nichts außerhalb meiner privaten Aktivitäten.
Sorry, auch wenn du raus bist, muss ich das noch los werden...

Anscheinend verstehst du das irgendwie falsch...

Nimm bitte Mal an, du interessierst dich für ein Smartphone. Du gehst zum Saturn und nimmst das Teil in die Hand und beim Bedienen merkst du, dass der Vibrationsalarm nicht funktioniert.

Das verpflichtet dich jetzt also zum Kauf und du musst den Saturn-Laden 3 Mal nachbessern lassen?

Mit Verlaub, das ist wirklich Schwachsinn!

Du gehst zu nem Mitarbeiter, teilst ihm das freundlich mit und wenn er Verkaufstechnisch was drauf hat, packt er ein neues aus und lässt dich dran rum fummeln.

Nichts anderes ist der Fernabsatz auch. Lediglich mit dem Unterschied, dass der Kaufvertrag VOR dem befummeln geschlossen wird und nicht nachträglich.

Wobei in einem Geschäft der Akt des Kaufens eh anders läuft.

Dort wählst du dir eine Ware aus und DU bietest demjenigen an der Kasse an, den Artikel X zum genannten Preis erwerben zu wollen.

Wer macht denn soetwas mit einem defekten Artikel?
 
Robert-Chase schrieb:
Wenn ein Widerruf, Grund egal, ausgesprochen wird kann der Händler da überhaupt nichts gegen machen und hat auch kein Recht auf Nachbesserung.
Das ist, vom "Bauchgefühl" her, auch meine Einschätzung.
Das Problem ist, dass ich es weder auf Basis einer rechtlich verbindlichen Grundlage, noch aufgrund von Erfahrungswerten festmachen kann.

Das Gleiche gilt, meiner Einschätzung nach, für alle der an diesem Thema beteiligten Diskussionsteilnehmer.
Keiner weiß es zu 100%, weil keiner ein Volljurist ist und keiner hat persönliche Erfahrungen gemacht mit solchen Sachverhalten.
Das hilft dem TE aber nicht weiter.

Deshalb noch einmal mein persönlicher, aber unverbindlicher Ratschlag an den TE:
Wende dich an einen Verbraucherschutzverband und bitte dort um Auskunft.
Diese Auskunft erhält man kostenfrei und die Mitarbeiter bei diesen Verbänden sind in der Regel sehr kompetent.

Der Ratschlag von dort könnte sein, dass, falls sich der Händler weiterhin querstellt, man sich an einen Rechtsanwalt wenden soll.
Oder, dass du den Widerruf noch einmal absetzen und dafür die im Internet eingestellten Musterbeispiele als Vorlage verwenden sollst.
Aber auch das ist jetzt rein spekulativ von mir.
 
Metaxa1987 schrieb:
Nimm bitte Mal an, du interessierst dich für ein Smartphone. Du gehst zum Saturn und nimmst das Teil in die Hand und beim Bedienen merkst du, dass der Vibrationsalarm nicht funktioniert.

Auch hinfällig der Beitrag. Du nimmst das Ausstellungsgerät in die Hand. Dein eigenes bekommst Du, wenn Du bezahlt hast an der Kasse. Und sicher mag es geben, habe ich aber noch nicht gesehen. Das selbst gekaufte im Laden einrichten und testen.
 
NotNerdNotDau schrieb:
Keiner weiß es zu 100%, weil keiner ein Volljurist ist
Wir reden hier vom Verbraucherschutz.
Das ist so gemacht, dass das jeder Verbraucher versteht.
Daher bin ich über die Diskusion hier gerade völlig erschüttert.
Leute rafft euch!

Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, welche den Widerruf einschränken.
Sonderkonstruktionen, Hygieneartikel, Software und noch 2-3 andere Dinge.
Eine Grafikkarte zählt da deffinitiv nicht dazu.

Der Händler hat den Widerruf zu akzeptieren, ohne wenn und aber.
Der Händer kann versuchen einen Wertersatz zu fordern.
Hier haben aber Gerichte in der Vergangenheit ganz klar entschieden, dass der normale Einbau zu keinem Wertersatz führt.

Der Händler hat das Geld und kann sich erstmal querstellen.
Mitunter wird es eine Torture, bis der Händler das Geld rausrückt.
Das ist dann halt ein Dreckladen welcher seine Kunden verarscht.
Ganz einfach...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DaDare und FrankenDoM
Schreib' einfach noch einmal eine E-Mail.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich widerrufe die Bestellung ...

Mit freundlichen Grüßen

..."

Es wurde nichts storniert (Wie storniert man erhaltene Ware?), noch eine Nachbesserung oder eine neue Grafikkarte zugestimmt. Der Händler kann ja erst einmal anbieten, was er will.

Antworte einfach mit der oben genannten E-Mail.

Mit was hast du bezahlt oder habe ich das überlesen?
 
BlubbsDE schrieb:
Auch hinfällig der Beitrag. Du nimmst das Ausstellungsgerät in die Hand. Dein eigenes bekommst Du, wenn Du bezahlt hast an der Kasse. Und sicher mag es geben, habe ich aber noch nicht gesehen. Das selbst gekaufte im Laden einrichten und testen.
Es war ein Beispiel!

Dann nimm an, dass du in den Media-Markt gehst und das selbe Spielchen mit einem "Ausstellungsstück" zum Verkauf durch spielst.
 
Wie muss ich mir das jetzt Vorstellen?
Ist der/die Lüfter laut geworden? Oder einfach aus Prinzip zu laut?
Die Zotac, ist das die Amp ARIO für 2,5K ?
 
BlubbsDE schrieb:
Auch hinfällig der Beitrag. Du nimmst das Ausstellungsgerät in die Hand. Dein eigenes bekommst Du, wenn Du bezahlt hast an der Kasse. Und sicher mag es geben, habe ich aber noch nicht gesehen. Das selbst gekaufte im Laden einrichten und testen.

Das kommt darauf an. Ich hab im MediaMarkt auch schonmal einen TV (mit Mitarbeiter) ausgepackt und ihnen vorgezeigt wie das Software Update den TV unbedienbar bzw. in meinen Augen kaputt macht. Hatte zwar vorher schon einen davon gekauft und wieder zurückgebracht aber in der Regel kann man Ware auspacken lassen und in dem Fall hab ich sie sogar im Laden verwendet und unter Aufsicht kaputt gemacht ;)
 
NotNerdNotDau schrieb:
Wertersatz: Haben Sie die Ware beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn er Sie vor Vertragsschluss rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust dadurch zustande kam, dass Sie die Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise geprüft haben. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen. Dazu gehört auch, dass Sie zerlegt gelieferte Möbel aufbauen. Sie müssen dann keinen Wertersatz leisten oder befürchten, dass Ihr Widerrufsrecht wegfällt.


Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.de/...nn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117
Hier steht doch alles und sogar von der Verbraucherzentrale. Ich weiß gar nicht was es da noch zu diskutieren gibt.
Auch wenn dann hier Leute kommen, dass Gegenteil erzählen und dann was von YT-Jura schwadronieren....
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: florian. und knoxxi
@t3chn0
Ich bin mir sicher, dass die Dich falsch verstanden haben.

Problematik ist in dem Fall wirklich, dass Du unbewusst im Schreiben Signale gesendet hast, dass Du dieses Produkt gerne behalten hättest, es aber wegen den Lagergeräuschen nun doch nicht tust.
Somit könnte der Sachbearbeiter des Händlers tatsächlich eine Mängelanzeige rauslesen und Dir anbieten, das ganze eben dann auch zu prüfen (sind auch nur Menschen).

Die haben bezüglich einer "Stornierung" ja schon vollkommen in den falschen Textbausteinkasten gegriffen.

Keine Sorge- Das wird sich aufklären und der Händler wird die Karte zurücknehmen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: katzenhai2
FrankenDoM schrieb:
Hier steht doch alles und sogar von der Verbraucherzentrale. Ich weiß gar nicht was es da noch zu diskutieren gibt.
Na ja, wären Gesetze tatsächlich klar und unmissverständlich formuliert, dann gäbe es keine Zweifel und auch keine Missinterpretationen. Ist aber leider oft nicht der Fall.

Deshalb macht es schon Sinn, sich an eine kompetente Stelle zu wenden und den eigenen Fall konkret zu schildern.
Der Widerruf wurde ja ausgesprochen in dem Schreiben. Nur hat es der Empfänger das anders interpretiert.
Falls der sich weigern sollte, den kompletten Kaufpreis zu erstatten, auch wenn die Rechtslage eindeutig ist, bleibt nur noch der Rechtsweg.

Die Vorgehensweise sollte man eben über einen Verbraucherschutzverband erfragen. Oder sich direkt an einen Rechtsbeistand wenden. Da muss man allerdings in Vorkosten treten. Es sei denn, man hat einen entsprechenden Rechtsschutz.

florian. schrieb:
Der Händler hat den Widerruf zu akzeptieren, ohne wenn und aber.
Nein, hat er nicht.
Auch ihm steht der Rechtsweg offen.
 
Zurück
Oben