Sammelthread Fragen zu Führerschein und Versicherung (1. Beitrag beachten)

Erst ein mal mein Beileid.

Ja kannst du verkaufen. Teil 2 ist der KFZ-Brief und damit das wichtigste Dokument das den Besitz und Eigentum nachweist.
 
Wenn der Wagen abgemeldet wurde hast Du den Schein doch gar nicht mehr, glaube ich mal gesehen zu haben.
 
An sich ist der Verkauf überhaupt kein Problem. Es besteht für einen Käufer jedoch prinzipiell das Risiko, ein Fahrzeug zu erwerben, das dem Veräußerer gar nicht gehört. Ohne entsprechende Fahrzeugpapiere kann er sich dann im eventuellen Nachgang nicht einmal darauf berufen, gutgläubig gewesen zu sein.

Die Papiere weisen nicht wirklich den Eigentümer nach. In der Rechtsprechung geht man allerdings davon aus, dass man jemandem, der keine Papiere hat, nicht ohne Weiteres glauben darf, Eigentümer (bzw. uU zum Verkauf berechtigt) zu sein. Man solle natürlicherweise misstrauisch sein, andernfalls sei man wohl geradezu bösgläubig und könne sich eigentlich durchaus denken, dass etwas faul ist.

Dein Käufer kann a) in seinen Zweifeln zerstreut werden, indem man ihm anderweitig das Eigentum am Fahrzeug nachweist oder ihn schlicht glaubwürdig überzeugt, er kann aber auch b) mithilfe des verbleibenden Papiers zufrieden sein oder c) von all dem schlicht nichts wissen. Ergebnis: Solange du nur überhaupt einen Käufer findest, der den Wagen so abnimmt, was letztlich ohnehin immer freiwillig ist, steht einem Verkauf nichts im Wege.

Nicht zuletzt ist es egal, wer die 50 Euro zahlt. Das wird sich so oder so im Kaufpreis niederschlagen. Klar kann man spekulieren, den anderen so psychologisch übers Ohr zu hauen, aber naya..
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
Er hat doch den Brief, mit Erbschein zusammen kann er den Nachweis doch wohl bringen? Aber das wissen die Rechtslehrer besser als ich. So oft war ich noch nicht in der Situation.
 
Sehe ich auch so. Sry, wenn es missverständlich von mir war, das etwas allgemeiner/zu sehr drumherum zu formulieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Droitteur schrieb:
Es besteht für einen Käufer jedoch prinzipiell das Risiko, ein Fahrzeug zu erwerben, das dem Veräußerer gar nicht gehört. Ohne entsprechende Fahrzeugpapiere kann er sich dann im eventuellen Nachgang nicht einmal darauf berufen, gutgläubig gewesen zu sein.

Wie gesagt der KFZ Brief ist das A und O. Mit dem bist du Besitzer und Eigentümer. Mit KFZ-Schein bist du nur Besitzer. Ergo besteht für den Käufer 0 Risiko.
 
Wenn du Problemen aus dem Weg gehen möchtest, lass dir den Schein flott auf der Zulassungsstelle neu ausstellen, das ist garkein Problem.

Ist allemal sinnvoller, anstatt sich potentielle Kaufinteressenten aufgrund des fehlenden Scheins zu vergraulen. Wenn ich an deinem Auto interessiert wäre und im schlimmsten Fall vor Ort erst erfahren würde, dass der Schein garnicht vorhanden wäre, würde ich ne direkte Kehrtwende machen.

Ein Auto(ver)kauf sollte immer seriös, transparent und fair von der Bühne gehen.

Cya, Mäxl
 
DJMadMax schrieb:
Schein garnicht vorhanden wäre
Was bitte will man als Käufer mit dem Schein? Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Man bekommt beim Ummelden mit dem Brief doch eh nen neuen Schein auf den eigenen Namen.
Beim letzen Kauf von Privat haben wir auch nur den Brief mitgenommen, was will der Verkäufer noch sinnvolles mit dem Schein, wenn das Kennzeichen nicht mal mehr nachm Ummelden stimmt? So hatter noch ne Erinnerung ans Fahrzeug ;)
 
Scheitel schrieb:
Was bitte will man als Käufer mit dem Schein? Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Man bekommt beim Ummelden mit dem Brief doch eh nen neuen Schein auf den eigenen Namen.
Du hast natürlich vollkommen recht! Ich hatte da wohl auch etwas anderes im Kopf. Mein letzter Gebrauchtwagenkauf liegt mittlerweile 11 Jahre zurück ^^

Cya, Mäxl
 
Scheitel schrieb:
Was bitte will man als Käufer mit dem Schein? Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Man bekommt beim Ummelden mit dem Brief doch eh nen neuen Schein auf den eigenen Namen.
Beim letzen Kauf von Privat haben wir auch nur den Brief mitgenommen, was will der Verkäufer noch sinnvolles mit dem Schein, wenn das Kennzeichen nicht mal mehr nachm Ummelden stimmt? So hatter noch ne Erinnerung ans Fahrzeug ;)
Danke!

Also heißt das, dass ich mir keinen neuen Fahrzeugschein / keine neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu ausstellen lassen brauche? Sind die anderen auch dieser Meinung?

Es würde nichts bringen, weil sich der Käufer sowieso einen neuen Fahrzeugschein ausstellen lassen muss, richtig?
Oder kann ich voraussichtlich nur einen niedrigeren Kaufpreis für mein Auto verlangen, wenn ich den Fahrzeugschein nicht habe?
 
Ist der Wagen denn überhaupt angemeldet? Wenn nicht hat man den Schein doch sowieso nicht, den bekommt man doch erst wenn der PKW angemeldet wurde. Den Brief und alle anderen Papiere muss man doch nur vorlegen beim Amt, um ihn anzumelden, den Rest bekommt man dann?

Ist wohl doch nicht so richtig wie ich gerade erfahren habe muss der Besitzer eine Verlustmeldung beim Amt machen wenn Teil 1 weg ist und neue beantragen. Ist wohl erst seit 2015 so, wusste ich nicht, mein Wagen ist von 2000.
 
http://ww2.autoscout24.de/ratgeber/uebergabe-dokumente
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Kfz-Schein) – nur wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist
  • Abmeldebestätigung – nur wenn das Fahrzeug abgemeldet ist

Der Käufer braucht den schein nicht, der Käufer will aber wissen was bei dem Auto Sache ist.
(Wenn es noch angemeldet ist, kann er es nicht ohne weiteres nochmal Anmelden)

was spricht dagegen einfach mal bei der Zulassungsstelle vorbeizuschauen und fragen was Sache ist?
 
Das Auto ist angemeldet.

Bei der Zulassungsstelle will ich nicht unbedingt nachfragen. Wenn ich denen sage, dass der Fahrzeugschein weg ist, werden die mich nur dazu drängen für 50 € einen neuen zu kaufen, obwohl ich den ja gar nicht brauche, weil ich das Auto ja verkaufen will.

Die Frage ist nur, ob ich nur einen niedrigeren Kaufpreis für mein Auto verlangen kann, wenn ich den Fahrzeugschein nicht habe?

Aber "Scheitel" sagte in #148 indirekt, dass es keine Auswirkungen auf den Kaufpreis hat, wenn ich den Fahrzeugschein nicht mehr habe. Stimmt das?
 
Naja, mir persönlich ist es egal, das kann halt jeder anders sehen. Ich würde es einfach so probieren. Entweder nimmt jemand den Wagen für den Preis, oder nicht. Wenn der 3. wegen des nicht vorhandenen Scheines abspringt, kannste dir den ja für 50€ neu machen lassen. Um was fürn Auto und VK Preis gehts denn?
 
Das Frage ich mich auch grad, viel Wert ist er ja dann wohl nicht und man ist wohl froh wenn er überhaupt verkauft wird?
 
Das Auto muss ja so oder so abgemeldet werden, entweder von dir, oder vom neuen Käufer.
Ich würde das Auto von vorn herein abgemeldet verkaufen, damit erspart man sich ärger wenn der Käufer mist baut. Für Probefahrten gibt es Rote Nummernschilder.

Entweder es geht ohne Schein und eventuell mit eidesstattlicher Versicherung.
oder (Bürokratie eben...) man muss erst einen neuen Schein beantragen um dann mit dem Schein die Abmeldung durchführen zu können.
Das wird dir die Zulassungsstelle sicher mitteilen. Einfach dort Fragen.
 
https://www.mobile.de/magazin/ratgeber/verkauf/gebrauchtwagenverkauf_ablauf.html

Wann ist der Verkauf abgeschlossen?
Mit der Unterschrift von Verkäufer und Käufer auf dem Vertrag ist der Verkauf (noch) nicht abgeschlossen. Endgültig verkauft ist ein Auto erst dann, wenn Sie den Kaufpreis in voller Höhe erhalten haben, und dem Käufer im Gegenzug Schlüssel und Papiere überlassen haben. Dazu gehören:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (der ehemalige Kfz-Brief).
  • Wenn das Auto angemeldet ist: Die Zulassungbescheinigung Teil I (der ehemalige Kfz-Schein).
  • Wenn das Auto abgemeldet ist: Die Abmeldebestätigung.
  • Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung.
  • Bei Fahrzeugen, die baulich verändert wurden: Eine ABE (Allg. Betriebserlaubnis) für alle Zubehörteile, die nicht in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen sind.
Da steht: "
  • Wenn das Auto angemeldet ist: Die Zulassungbescheinigung Teil I (der ehemalige Kfz-Schein)."
Da mein Auto angemeldet ist, würde das ja bedeuten, dass ich das Auto nicht verkaufen kann, wenn ich ihm die Zulassungbescheinigung Teil I nicht aushändigen kann, weil ich sie nicht habe ?!
 
Zurück
Oben