An sich ist der Verkauf überhaupt kein Problem. Es besteht für einen Käufer jedoch prinzipiell das Risiko, ein Fahrzeug zu erwerben, das dem Veräußerer gar nicht gehört. Ohne entsprechende Fahrzeugpapiere kann er sich dann im eventuellen Nachgang nicht einmal darauf berufen, gutgläubig gewesen zu sein.
Die Papiere weisen nicht wirklich den Eigentümer nach. In der Rechtsprechung geht man allerdings davon aus, dass man jemandem, der keine Papiere hat, nicht ohne Weiteres glauben darf, Eigentümer (bzw. uU zum Verkauf berechtigt) zu sein. Man solle natürlicherweise misstrauisch sein, andernfalls sei man wohl geradezu bösgläubig und könne sich eigentlich durchaus denken, dass etwas faul ist.
Dein Käufer kann a) in seinen Zweifeln zerstreut werden, indem man ihm anderweitig das Eigentum am Fahrzeug nachweist oder ihn schlicht glaubwürdig überzeugt, er kann aber auch b) mithilfe des verbleibenden Papiers zufrieden sein oder c) von all dem schlicht nichts wissen. Ergebnis: Solange du nur überhaupt einen Käufer findest, der den Wagen so abnimmt, was letztlich ohnehin immer freiwillig ist, steht einem Verkauf nichts im Wege.
Nicht zuletzt ist es egal, wer die 50 Euro zahlt. Das wird sich so oder so im Kaufpreis niederschlagen. Klar kann man spekulieren, den anderen so psychologisch übers Ohr zu hauen, aber naya..