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The_waron
Gast
Das ist ganz simpel: Weil das Urteil explizit kein Grundlagenurteil war für einen Einheitslohn, sondern auf diesen spezifischen Fall bezogen, hier wurde geurteilt das die Gehaltsdifferenz nicht allein auf Verhandlungsgeschick zurückzuführen sein darf - abweichende Kriterien (Leistung, Betriebszugehörigkeit, Bildungsgrad, Position etc. pp.).gymfan schrieb:Eigentlich müsste nach dem Urteil sofort jedes Gehalt offengelegt werden, es müsste sogar Einheitslohn für gleiche Beschäftigung im ganzen Land geben. Kann doch nicht sien, dass jemand in München besser verhandelt wie jemand in Geslenkrchen und deshalb mehr Geld für gleiche Leistung bekommt. Warum haben das noch nicht einmal die so extrem unbeliebten Gewerkschaften erreicht?
Es ist also mitnichten ein "Einheitslohn" de jure eingeführt worden noch ist damit eine Offenlegung der Gehälter gefordert. Das Ding ist, die AGG Gesetze schaffen gerne mal schnell eine Beweislastumkehr, das wusste anscheinend der Arbeitgeber nicht, denn irgendeinen Sachgrund kann ich immer finden, deswegen wurde im Urteil auch "gemutmaßt" das §22 AGG verletzt wurde, weil sie eine Frau ist, denn es fehlten ja objektive Gründe.
Wer sich als Arbeitgeber an den AGGs verbrennt sollte dringend ein Seminar besuchen und die Rechtsberatung wechseln bzw. eine einholen