Bevorzugung von Frauen in Strafsachen ? Meine Rechte ?

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XxIcemanxX schrieb:
Nachtrag: Wie schon mehrfach erwähnt wenn sie selbst zugibt das sie noch von anderen Geld bekommen hat dann sollte man doch erst recht gegen so eine person ermitteln.

Ist es eigentlich so schwer zu verstehen? Wenn jemand der Frau freiwillig Geld überweist, dann ist es keine Straftat.
XxIcemanxX schrieb:
vlt sollten hier auch einige mal ihr verträumtes weltbild ändern ? nicht alles ist Friede, Freude, Eierkuchen
Vielleicht solltest du dich nicht in so vielen Männerrechtskreisen bewegen - Wikimannia? Wirklich? Da kannst du auch gleich Stupidpedia kommen.

XxIcemanxX schrieb:
klar hat sie den schaden gut gemacht sie hatte halt keinen bock auf noch mehr anwaltskosten. wenn ich jemandem mit vorgehaltener pistole zu einer tat zwinge kommt das gleiche bei raus ! freiwillig hat sie das aber dann noch lange nicht gemacht was für mich dann auch keine reue ist

Nein-Sie hat auf das Anwaltschreiben reagiert, gezahlt und damit ist die Sache beendet.

Wir drehen uns hier aber im Kreis und auf diese wilden Geschichten mit den Frauen habe ich keine Lust. Ich zieh mich zurück.
 
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XxIcemanxX schrieb:
@Florian ich war zuerst bei der polizei die hat sich meine Unterlagen nicht mal angesehen und gleich gemeint die sache wäre erledigt weil ich mein Geld ja schon habe obwohl ich 1000 mal erwähnt habe das es nicht um mein Geld geht sondern um andere betroffene. danach hab ich direkt per post anzeige bei der staatsanwaltschaft gestellt.

ich habe das geld durch eines anwaltes zurückbekommen. auf die antwort der staatsanwaltschaft hin hab ich noch nichts unternommen außer halt der anruf. ich habe diese antwort erst vor 2 Tagen bekommen.


ich glaube du solltest das ganze mal genau lesen



mir geht es in der ganzen sache darum ein ermittlungsverfahren einzuleiten um zu erfahren wieviel leute wirklich betroffen sind ! und ob ich meinen bereicht von einem anderen bzw. männlichen staatsanwalt nochmals anschauen lassen kann.

1. wieso solltest du ein recht darauf haben, zu erfahren, wer noch alles betroffen ist?
2. nein, du hast keinen anspruch darauf, dass die sache von einem männlichen staatsanwalt angeschaut wird.
 
Kausu schrieb:
Ist es eigentlich so schwer zu verstehen? Wenn jemand der Frau freiwillig Geld überweist, dann ist es keine Straftat.

Vielleicht solltest du dich nicht in so vielen Männerrechtskreisen bewegen - Wikimannia? Wirklich? Da kannst du auch gleich Stupidpedia kommen.



Nein-Sie hat auf das Anwaltschreiben reagiert, gezahlt und damit ist die Sache beendet.

Wir drehen uns hier aber im Kreis und auf diese wilden Geschichten mit den Frauen habe ich keine Lust. Ich zieh mich zurück.

Wenn man behauptet in Not zu sein (Falscher Notstand) und sagt man gibt das Geld zurück (Leihe) es aber nicht tut dann ist das sehrwohl eine Straftat. Es wäre nur keine Straftat wenn es als Geschenk deklariert wird!
Ergänzung ()

Na gut dann werde ich ihre Eltern aufklären was sie abgezogen hat, ich hoffe sie geht daran zu bruch au den staat kan man sich als mann eh nich verlassen.
 
Okay - zum Abschluss gebe ich dir den Tipp. In der deutschen Stpo gibt es den Artikel 172, da ist geregelt, dass man Widerspruch einlegen kann - dies gibt es auch in der österreichischen Fassung. Such dir den raus und schreib halt nochmal 40 Seiten.
Solange das Geld zurückfließt ist es doch egal, ob es wirklich ein Notfall war. Nochmal - du weißt gar nicht, wie es anderen ging.
Dir scheint es nur um Rache zu gehen und irgendwo schwingt da auch ein merkwürdiges Verhältnis zu Frauen mit.
 
Kausu schrieb:
Okay - zum Abschluss gebe ich dir den Tipp. In der deutschen Stpo gibt es den Artikel 172, da ist geregelt, dass man Widerspruch einlegen kann - dies gibt es auch in der österreichischen Fassung. Such dir den raus und schreib halt nochmal 40 Seiten.
Solange das Geld zurückfließt ist es doch egal, ob es wirklich ein Notfall war. Nochmal - du weißt gar nicht, wie es anderen ging.
Dir scheint es nur um Rache zu gehen und irgendwo schwingt da auch ein merkwürdiges Verhältnis zu Frauen mit.

Ich komme aus Österreich trifft das da auch zu ?
 
XxIcemanxX schrieb:
Wenn man behauptet in Not zu sein (Falscher Notstand) und sagt man gibt das Geld zurück (Leihe) es aber nicht tut dann ist das sehrwohl eine Straftat. Es wäre nur keine Straftat wenn es als Geschenk deklariert wird!
Nein, dann wäre es unter Umständen sogar nur eine zivilrechtliche Angelegenheit - die man als Darlehen bezeichnet und deren versäumte oder verschleppte Rückzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren nach sich ziehen könnte. Du entfernst Dich mit Deiner Argumentation immer weiter von der strafrechtlichen Relevanz, hin zu einer lediglich zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen nicht rechtzeitig zurückgezahlter Tilgungen eines gewährten Darlehens.

Vielleicht solltest Du die Mann/Frau Brille einfach abziehen und Dir eingestehen, dass Du jemandem aufgesessen bist, der Deine Gutmütigkeit ausnutzen konnte.
 
XxIcemanxX schrieb:
Na gut dann werde ich ihre Eltern aufklären was sie abgezogen hat, ich hoffe sie geht daran zu bruch au den staat kan man sich als mann eh nich verlassen.
Du hast dein Geld wieder. Für Lynchjustiz ist der Rechtstaat nicht gedacht.


Such einfach nach eurer Stpo und da findest du die genannten Punkte - bevor du aber jetzt die 172 übernimmst. Es ist eine andere Zahl.
 
areiland schrieb:
Nein, dann wäre es unter Umständen sogar nur eine zivilrechtliche Angelegenheit - die man als Darlehen bezeichnet und deren versäumte oder verschleppte Rückzahlung ein gerichtliches Mahnverfahren nach sich ziehen könnte. Du entfernst Dich mit Deiner Argumentation immer weiter von der strafrechtlichen Relevanz, hin zu einer lediglich zivilrechtlichen Auseinandersetzung wegen nicht rechtzeitig zurückgezahlter Tilgungen eines gewährten Darlehens.

Vielleicht solltest Du die Mann/Frau Brille einfach abziehen und Dir eingestehen, dass Du jemandem aufgesessen bist, der Deine Gutmütigkeit ausnutzen konnte.
Wenn auf solche Dinge wie von dir erwähnten Mahnverfahren(wäre auch fast dazu gekommen) nicht reagiert wird kann man auch sehrwohl strafrechtlich dagegen vorgehen also würde ich das jetzt nicht in 2 paar Schuhe stecken.
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Kausu schrieb:
Du hast dein Geld wieder. Für Lynchjustiz ist der Rechtstaat nicht gedacht.


Such einfach nach eurer Stpo und da findest du die genannten Punkte - bevor du aber jetzt die 172 übernimmst. Es ist eine andere Zahl.

Mag sein ein fader Beigeschmack bleibt trotzdem.
Das mit der zahl dacht ich mir schon.
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Kausu schrieb:
Du hast dein Geld wieder. Für Lynchjustiz ist der Rechtstaat nicht gedacht.


Such einfach nach eurer Stpo und da findest du die genannten Punkte - bevor du aber jetzt die 172 übernimmst. Es ist eine andere Zahl.

Ich denke du meintest dies ? https://www.jusline.at/gesetz/stpo/paragraf/72, https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiaranklage
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein. Kenne ich nicht - hier der Grund

Die Subsidiaranklage ist im österreichischen und liechtensteinischen Strafprozessrecht eine Möglichkeit des Privatbeteiligten

Wie gesagt - geh zu deinem Anwalt. Ich kenne mich mit der Stpo von Österreich nicht aus - nur google Wisse, was du selbst finden kannst und ich werde hier keine Rechtsberatung machen.
 
Thema geschlossen, da hier keine Rechtsberatung gegeben werden kann
Zudem dubiose Links zu Website entfernt, die frauenverachtende Ideologie, Hass und Fakenews verbreiten (Link liegt der Moderation vor)
weitere Kommentare spare ich mir an dieser Stelle
 
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