Es gingen weiterhin zahlreiche Berichte über Folterungen und Misshandlungen ein, die auch Kinder betrafen. Zu den am häufigsten genannten Foltermethoden zählten Schläge, Drohungen gegenüber den Gefangenen oder ihren Familien, Schlafentzug und das Verharren in schmerzhaften Positionen über längere Zeiträume hinweg. Von israelischen Militärgerichten und Gerichten der zivilen Justiz wurden "Geständnisse" als Beweismittel zugelassen, die offenbar unter Zwangsmaßnahmen erpresst worden waren.
Der 15-jährige Palästinenser A. M. aus dem Dorf Beit Ummar in der Nähe von Hebron wurde am 26. Mai 2010 festgenommen und im Haftzentrum Gush Etzion festgehalten. Während seines sechstägigen Verhörs wurde er offenbar gefoltert und erst freigelassen, nachdem er "gestanden" hatte, Steine geworfen zu haben. Er gab an, Sicherheitsbeamte hätten ein Stromkabel an seinen Genitalien befestigt und ihm Elektroschocks angedroht. Im August legten eine palästinensische und eine israelische NGO bei der israelischen Polizei und bei der Armee Beschwerde wegen der mutmaßlichen Folterung des 15-Jährigen ein. Die Polizeibeschwerde wurde wegen "unzureichender Beweise" eingestellt. Die Armee war
Im Oktober 2010 verurteilte ein israelisches Militärgericht Abdallah Abu Rahma zu einem Jahr Haft. Der Lehrer und Leiter des Volkskomitees gegen die Mauer im Dorf Bil'in im Westjordanland (Popular Committee Against the Wall in the West Bank Village of Bil'in) wurde schuldig gesprochen, "eine nicht genehmigte Demonstration organisiert und daran teilgenommen zu haben". Des Weiteren befand ihn das Gericht der "Aufwiegelung" für schuldig. Vom Vorwurf des "Steinewerfens" und des "Waffenbesitzes" wurde Abdallah Abu Rahma freigesprochen. Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen.
Der ehemalige Nukleartechniker Mordechai Vanunu musste im Mai 2010 eine Gefängnisstrafe von drei Monaten antreten. Er war für schuldig befunden worden, Kontakt zu einem ausländischen Staatsangehörigen aufgenommen zu haben. Der gewaltlose politische Gefangene wurde in Einzelhaft verlegt. Er hatte zuvor bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht, weil er Einzelheiten über Israels Atomprogramm an eine britische Zeitung weitergegeben hatte. Seit seiner Freilassung im Jahr 2004 steht er unter Polizeiüberwachung aufgrund einer militärischen Anordnung, die alle sechs Monate verlängert wird. Laut der Anordnung ist es ihm u.a. untersagt, Kontakt zu Ausländern aufzunehmen oder das Land zu verlassen. Eine Klage zur Aufhebung der Beschränkungen wurde im Oktober vom Obersten Gerichtshof Israels zurückgewiesen.