News Fritz!Box: AVM untersagt Verkauf von gebrauchten Routern

Tom_123 schrieb:
Was ist mit Arris und Technicolor? Ein bisschen Auswahl neben AVM gibt es im Kabelbereich schon ;)

Verkaufen die auch an Endkunden? Ich sehe hier keine Geräte:

https://geizhals.de/?cat=wlanroutmod&xf=4024_Kabel-TV

deo schrieb:
Die Provider Router gehören mit dazu.

Ja das stimmt durchaus, guter Einwand.

deo schrieb:
Ein guter Support kann den auch mit Geräten leisten, die der Kunde frei gewählt hat.

Hmm da würde ich eher sagen Jain. Glaube die Provider Geräte haben eine spezial Firmware damit die da mehr Zugriff haben und entstören können. Könnte aber auch nur eine Ausrede sein.
 
Cool Master schrieb:
Verkaufen die auch an Endkunden? Ich sehe hier keine Geräte:
Es gibt wohl noch einen Händler, der das TC4400-EU in Deutschland verkauft. Ansonsten sieht es schlecht aus.
Und ja, die Providerboxen haben immer Fernwartung durch den Provider aktiviert.
 
Cool Master schrieb:
... Glaube die Provider Geräte haben eine spezial Firmware damit die da mehr Zugriff haben ...
Als ich meine Freundin vor ettlichen Jahren kennenlernte, hatte sie einen O2-DSL-Vertrag, bei dem sie sich zwar für Konfiguration des WLANs auf ihren WLAN-Router anmelden konnte, bei technischen Supportanfragen stellte sich aber heraus, dass O2 jederzeit Root-Zugriff auf den WLAN-Router hatte und auch nach belieben aus der Ferne jede Firmware installieren konnte, wie der Support-Bearbeitende wollte. Da ging auch "Downdate" bei Update-Problemen und das lief immer ohne Beihilfe des Kunden. Wenn bei den Kabel-Routern die Updates "ausschließlich über das Kabelanbieternetz" kommen, wie im Threadverlauf angedeutet, lässt sich sowas hier auch vermuten.
 
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Der für solcherart Fernwartung benutzte Standard heist TR-069 und wird auch von AVM unterstützt
 
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@mischaef
Das Landgericht München hat nun die Veränderung der verkauften Produkte untersagt. Da wird ein Update des Artikels fällig.
 
Das einzige, was paletti ist, sind die Fritzboxen, die verkaufs- und gebrauchsfertig auf den selbigen sitzen.
Wenn die wieder entpackt, umgeflashed und neu verpackt werden, ist der Verlust vielleicht höher als sie gleich komplett abzuschreiben.
Im Verkauf werden die Boxen, die nicht gebrauchsfertrig sind, weniger einbringen. Die packt keiner an, wenn er eine Box zum gleichen Preis bekommt, die sofort beim Einstecken funktioniert.
 
Nicht wirklich verwunderlich, die Entwicklung.
 
Sofern Woog sich mit AVM einigen kann müssen die Boxen zumindest nicht verschrottet werden.
AVM hat auch nochmal betont das es für sie bei dem Urteil um die gewerbsmäßige Manipulation der Boxen geht.
 
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Artikel-Update: Wie Woog mitteilt, hat das Landgericht München I das Verkaufsverbot „wider Erwarten“ vorerst bestätigt. Die Kammer bestätigt AVMs Verweis auf den Artikel 15, Absatz 2 der Verordnung über die Unionsmarken (PDF), die es dem Inhaber einer Unionsmarke zwar grundsätzlich untersagt, den Weiterverkauf durch ihn in den Umlauf gebrachter Produkte zu untersagen, davon aber eine Ausnahme macht, wenn das Produkt „verändert oder verschlechtert“ wurde. Allein die Veränderung sei in diesem Fall ausschlaggebend:

Aus der Urteilsbegründung (laut Woog) schrieb:
Der Umstand, dass die Antragsgegnerseite FRITZ!Boxen der UM-Version auf einen Stand brachte, der demjenigen der Serienversion entspricht, stellt eine Veränderung i. S. v. Art. 15 Abs. 2 UMV dar. Es wurde die installierte Firmware durch eine andere Firmware ersetzt, weshalb von einer Änderung der Eigenart dieser Geräte der Klägerin auszugehen ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob hierdurch die Funktion verschlechtert wurde.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und Woog hat sich bereits dazu entschieden, in Berufung zu gehen. Der Wiederverkäufer erklärt: „Nach der Prüfung des Urteils durch unsere Anwälte haben wir uns entschieden, Berufung einzulegen, weil sich hier grundsätzliche Fragen stellen, welche in dem einstweiligen Verfügungsverfahren von dem Oberlandesgericht München und sodann gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren von dem Bundesgerichtshof beantwortet werden müssen.
 
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darf ich denn meinen alten router verkaufen privat ? also auf ebay? also ich meine ich hab ja bereits das flagschiff 7590, aber alle 3 Generationen Upgrade ich, weil es meist eine Verbesserung gibt die ich haben möchte.
 
Eine Sauerei das ganze.
Sie müssen einfach einen Weg finden, diese "Einschränkungen" zu beachten und dieses Geschäft trotzdem weiter zu betreiben. So viele produzierte Geräte die wegen der "falschen" Software in die Tonne sollen? Pah so eine Ressourcenverschwendung.
 
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easy workarround, mit bestehender firmware verkaufen + link wie man die "Neue" Firmware installiert :D
 
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@Leon_FR Klar, es geht ja um gewerblichen Vertrieb dieser Geräte. Außer natürlich es ist ein Router vom Provider, die bleiben idR Eigentum desselbigen.
 
@Leon_FR Ja natürlich darfst du das, solange du keine Modifikationen an der Fritte vorgenommen hast, wie bspw. die Firmware geändert oder dergleichen. Darum geht es hier.
 
AVM wird mir immer unsympathischer, erst die Geschichte, dass sie die Möglichkeit genommen haben eine Fritzbox nur als Modem zu verwenden "Weil dadurch können ja nicht alle Features der Fritzbox vernünftig genutzt werden" und jetzt sowas. Nicht sehr Verbraucher orientiert.
 
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MetalForLive schrieb:
AVM wird mir immer unsympathischer, erst die Geschichte, dass sie die Möglichkeit genommen haben eine Fritzbox nur als Modem zu verwenden "Weil dadurch können ja nicht alle Features der Fritzbox vernünftig genutzt werden" und jetzt sowas. Nicht sehr Verbraucher orientiert.

Rein interessehalber, warum kauft man sich einen Router wenn man ein MODEM will?
 
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Wattwanderer schrieb:
Rein interessehalber, warum kauft man sich einen Router wenn man ein MODEM will?
Verkauft AVM Modems? Deshalb! (Ich will als DSL Kunde zB auch nur ein Modem aber KEINER verkauft mir eins. Nur selber kaufen für teuer Geld :( )
 
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