Shor schrieb:
Zwischen "nichts Ungewöhnliches" und "in Quantität und Qualität der stationären Nutzung ebenbürtig" liegen hier trotzdem Welten.
Darum geht es aber nicht. Eine Flat ist eine Flat, bleibt eine Flat. Dazu gibt es auch ein klares Urteil vom BGH gegen Vodafone. Selbiges besagt, dass unlimitiert eben genau das ist - unlimitiert.
Deshalb auch mein SIXT Vergleich. Nicht um mal wieder eine Auto-Analogie zu starten, sondern um das Leistungsversprechen in den Vordergrund zu stellen.
Wenn ich dann eben 1500km an einem Abend auf der Rennstrecke abspule, oder 500GB lade, dann ist das mein gutes Recht. Ich nehme das Leistungsversprechen in Anspruch, welches mir zu einem Preis X zugesagt wurde.
Eine Mischkalkulation -und hier liegt die Ansicht in der wir deutlich voneinander abweichen- ist eine Mischkalkulation aus der gesamten Breite. Eine ordentlich wirtschaftendes Unternehmen, muss alle Extrema einbeziehen und nicht den Preis aus dem Kunden-Sweetspot bilden, der ihm gerade so in die Preiskalkulation passt.
Denn, warum eigentlich lässt ein Unternehmen die Extremuser bei der Kalkulation außen vor?
Richtig, weil der Vertrag dann noch mal für 5€ weniger im Monat angeboten werden kann. Und somit nochmal 10.000 Kunden (darunter weitere Extremuser) mehr hinzukommen. Chaepaeu.
Das ist dann aber Problem des Unternehmens. Wenn diese die 10.000 Extra-Kunden durch den niedrgrigeren Preis mitnehmen wollen, dann müssen sie auch mit den Extremusern leben die sie nicht einbezogen haben - aber munter als Beifang mitfischen. Nur - dann geht die Rechnung halt nicht mehr auf.
Normalerweise geht es ja genau darum bei einer Mischkalkulation, die Extrem-User durch die Masse abzufedern und somit insgesamt günstiger anbieten zu können. Dann dürfen die Extremen auch extrem sein, da es genug nicht-Extreme gibt (Krankenkassensystem).
Es ist aber die reinste Profitgier des Unternehmens, durch den maximal günstigen Preis, noch die letzten potenziellen Kunden mitzunehmen. Nur, und nur deshalb, lässt man Extrem-User in einer Mischkalkulation außen vor, was an sich dem Grunprinzip völligst zu wider läuft.
Sie werben ja fleißig weiter mit "Unlimitiert" um eben auch die Kunden zu locken, die das ggf. wirklich brauchen. Du selbst sagtest "Es hat die Daseinsberechtigung, für die Leute, die nicht wissen wie viel sie brauchen und ruhig schlafen wollen"
Das hat nur leider arg etwas von "Was ich nicht sehe, sieht mich auch nicht". Denn wenn eben dieser User dann mal 501GB benötigt, ist er gekniffen und kann sich von der vermeintlichen "Unlimitierten-Sicherheit" kein Byte mehr laden. Oder wird zum Abrechnungszeitraum gekündigt. Na Toll. Da war die Sicherheit nicht anderes als reines Wunschdenken bzw. pure Imation + somit ein nicht eingelöstes Werbe- und Leistungsversprechen.
Im schlimmsten Fall hätte der von Dir kreirte User den Vertrag niemals abgeschlossen, hätte er gewusst, dass "Unlimitiert" eben doch nicht "Unlimitiert" ist und die Sicherheit eine reine Scheinvorstellung ist. Er wäre der Betrogene.
Einzig das Unternehmen, das damit geworben hat, ist der lachende Dritte. Die Extrem-User gekündigt, die Abschlüsse der "Sicherheitsfraktion" noch mitgenommen und dabei am unteren Ende der Preisstange noch Kunden im Niedrigsegment fischen.
Sorry, aber das sind
Lockvogel-Angebote wie sie im Buche stehen. Da gibt es auch nicht schön zu reden oder den Verbrauchern unsachgemäßen Konsum vorzuwerfen.
Ob mein Konsum angemessen oder nicht ist - hat nichts damit zu tun ob ein Unternehmen dem Leistungsversprechen nachkommt, dass es zu einer Preissumme XY eigentlich liefern wollte.
Wenn es sich bei einem Lockvogelangebot um ein
Irreführungsangebot hinsichtlich der Vorratsmenge handelt, handelt der Betreffende wettbewerbswidrig gemäß
§ 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort ist geregelt, dass der Anbieter eine ausreichende Vorratsmenge im Hinblick auf seine Werbung mit preisgünstigen Angeboten vorhalten muss; d
er Verbraucher erwartet, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt in einer Menge vorhanden sind, die die zu erwartende Nachfrage deckt. Ist dies nicht der Fall, so wird der Verbraucher irregeführt.
BTW:
Neee Du, für den Master ist mein Gehalt momentan noch zu auskömmlich, ist mir die Zeit nicht Wert