News Funk: Freenet kündigt Kunden mit sehr hohem Datenverbrauch

Darkseth88 schrieb:
Fand es auch lächerlich, wie alexibexi auf Twitter rumgeheult hat von wegen "öööh selbst schuld, alles billig wollen und dann ausnutzen".
Man nutzt gar nichts aus, wenn sie unendlich Datenvolumen bieten.

Abseits davon dass alexibexi sich in den letzten 2 Jahren doch stark zu einer Marketing-Person für all die Firmen verwandelt hat, die ihm und denen er genehm ist, und er in der Zeit auch mehr als einmal wenig Weitsicht (aka über den Tellerand blicken) bewiesen hat, frage ich mich woher der Gedanke des "Ausnutzens" wirklich entspringt.
Denn wie du selber sagst: du hast unendliches Datenvolumen laut Vertrag und unendlich bedeutet eben unendlich.
Wenn das den Providern nicht passt, dann muss man eben eine Begrenzung aufführen, aber das wirkt dann ja nicht so gut beim Marketing.

Das Ganze erinnert mich an einen Fall vor knapp 10 Jahren in einem All-You-Can-Eat-Restaurant in den USA. Dort konnte man für damals 10 Dollar so viel essen wie man wollte. Da gab es dann vor Ort einige, die dann halt 5-6x und mehr Teller voll gegessen (weil Bauarbeiter) was dann natürlich dem Betreiber dann nicht gefallen.
Da gab es dann auch einen Rechtsstreit zu Gunsten der Kunden, schlicht weil das Angebot seitens des Betreibers kam, ein Rechtsvertrag eingegangen wurde und das unternehmerische Risiko einfach beim Betreiber liegt.
Die Folge war, dass über die Jahre dann viele AYCE Restaurants in den USA die Preise angezogen haben und/oder eine maximal Anzahl an Tellern beim Angebot angegeben haben, ergo eine Begrenzung, die auch in entsprechender Werbung kenntlich gemacht werden muss.

Ähnlich dürfte es sich hier verhalten. Freenet unterbreitet ein Angebot und sie müssen dabei das unternehmerische Risiko tragen.
 
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DagdaMor schrieb:
Interessantes Für und Wider.

Meine Empfehlung:
zwischendurch mal Arbeiten gehen,
dann hat man garnicht die Zeit,
solche horrenden Datenmengen zu erzeugen.

Also ich arbeite 40 Stunden pro Woche und könnte vollkommen problemlos über 1TB im Monat voll bekommen.

Nach der Arbeit 3 Stunden Netflix in 4K, dürften so etwa 40GB sein, a 30 Tagen sind wir da alleine bei 1200GB und die 1800 Spiele meiner Steam Bibliothek hab ich da noch nicht mal geupdatet^^
 
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DagdaMor schrieb:
Interessantes Für und Wider.

Meine Empfehlung:
zwischendurch mal Arbeiten gehen,
dann hat man garnicht die Zeit,
solche horrenden Datenmengen zu erzeugen.

Meine Empfehlung: du hast eindeutig den falschen Job und viel zu wenig Freizeit ^^
 
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ChrisMK72 schrieb:
Aber warum soll so eine kurze Vertragslaufzeit halt nur einseitig für den Kunden Vorteile haben ?
Haben die Kunden denn überhaupt nach 1-Tages-Laufzeiten gefragt?
Ja, der Kunde profitiert. (Erst einmal vom günstigen Preis, und halt vom 1-Tages-Tarif.)
Aber niemand der Kunden hat das Unternehmen gezwungen, diese 1-Tages-Flat einzuführen. Kann man dem Kunden so nicht zum Vorwurf machen. Ich bleibe dabei, da gehört im Bereich AGB und auch der "ordentlichen Kündigung seitens Unternehmen" einiges gesetzlich geändert.

(Beispielsweise "Einfache Sprache", maximale Textlänge, "Zusammenfassung" nach AGB-Änderungen, maximale AGB-Änderungen in einem definierten Zeitraum, Mindestzeitspanne zwischen AGB-Änderung und ordentlicher Kündigung seitens des Unternehmens).
 
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Köf3 schrieb:
Haben die Kunden denn überhaupt nach 1-Tages-Laufzeiten gefragt?

Also ich finde das auf jeden Fall spitzenmäßig.

Ich kann es gar nicht leiden 24 Monate im Vertrag gebunden zu sein, wie ich aber erst im Laufe des Vertrags festgestellt habe, da ich nun noch einige Zeit nicht rauskomme.

Ok, ich wusste das zum Anfang des Vertragsbeginn und es ist somit auch ok für mich.
Zahle ja auch bis zum letzten Tag.

Aber eine flexiblere Möglichkeit finde ich durchaus sympathisch.

Auch das pausieren und tägliche Ändern, z.B. von 1GB/tag auf "unlimited" (zumindest mobil ;) ).

So gesehen ... ok, gestehe ich der Firma auch kurzfristige, flexible Änderungen zu.

Ich denke ja solch gravierende Änderungen der AGB werden nicht wirklich täglich statt finden.
So gesehen machen wir vielleicht aus einer Mücke einen Elefanten.

Gibt wichtigeres, finde ich.


edit:


Köf3 schrieb:
Ich bleibe dabei, da gehört im Bereich AGB und auch der "ordentlichen Kündigung seitens Unternehmen" einiges gesetzlich geändert.


Sicherlich gibt's da noch Verbesserungspotential.
Da stimme ich dir zu !
 
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Ein junges Produkt plaziert sich am Markt... Mit Veränderungen...
und schon melden die einen "Besitzstanddenken und Ungerechtigkeiten" an.
"Freenet sollte man abmahnen, bestrafen..."

Ernsthaft: Ist es gerecht wenn die einen 50 GB Datenvolumen verbrauchen und andere, "die Schreihälse" jetzt, 500 und mehr? Wie ist es mit der Netzauslastung, der Vielverbraucher, der ja auch Zeit im Netz belegt, behindert die anderen, die ich die vernünftigen Anwender nenne. Wer bitte braucht über 500 GB im Monat?

Freenet tut gut daran "sein Netz vor Missbrauch von Datenschmarotzern" zu schützen.
Man stelle sich die Konsequenz vor: Die vernünftigen User verlassen Freenet wegen Datenfrust, sprich Netzüberlastung und die DauerUser, vielleicht gewerbetreibende, freuen sich, weil sie billig davon kommen...
 
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Warum gibt es keine eigenständige Behörde/Agentur die gegen solchen Kundenbetrug selbstständig vorgehen kann?

Aber wenn ich mir die Antworten hier so ansehe wundert es mich eigentlich auch gar nicht. Verstehe nicht wie Leute die verteidigen können wenn sie ganz klar mit "unlimitiert" werben. Als nächstest ist es auch noch okay Leuten die Autobahn Vignette (AT) wegzunehmen weil sie zu viel auf der Autobahn sind....
 
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ChrisMK72 schrieb:
So gesehen machen wir vielleicht aus einer Mücke einen Elefanten.
Ja und irgendwie auch wieder nein. ;)

In diesem Fall mag man das Kündigen von Powerusern noch irgendwie gerechtfertigt finden, weil Funkübertragung halt ein "Shared medium" ist und bei unzähligen Powerusern der Mast irgendwann unbenutzbar wird. Die Praxis von Freenet, wie sie sich den Powerusern entledigt haben, ist halt schon grenzwertig. Mag rechtlich in Ordnung sein, aber das hat ja nicht immer was zu sagen.

Aber AGBs bzw. solcher Art Regelwerke sind halt überall im Leben präsent, in Vereinen ("Satzung") beim Stromanbieter, Carsharing, indirekt auch im Supermarkt, selbst bei Internetforen und Gebäuden (nennt sich "Hausordnung" oder "Forenregeln") und anderen Diensten im Netz. Und da würde ich mir eine komplette Überholung dieses Konstrukts "AGB" wünschen.

Dass so wenige Leute diese teilweise wirklich extremst trockenen Textwüsten lesen, hat dann doch Gründe. Nicht nur Bequemlichkeit, sondern halt die Schreibweise, chaotische Strukturierung, mangelhafte Dokumentation der Änderungen (siehe "Zusammenfassung")...
 
auna schrieb:
Ernsthaft: Ist es gerecht wenn die einen 50 GB Datenvolumen verbrauchen und andere, "die Schreihälse" jetzt, 500 und mehr? Wie ist es mit der Netzauslastung, der Vielverbraucher, der ja auch Zeit im Netz belegt, behindert die anderen, die ich die vernünftigen Anwender nenne. Wer bitte braucht über 500 GB im Monat?

Ich stell mir grade vor, wie dich die Zugbegleitung aus der Bahn wirft, weil du mit deinem Monats-Ticket (welches dich berechtigt unlimitiert mit der Bahn zu fahren) öfter Bahn fährst als der durchschnitt.


Wenn ich will das meine Kunden nur maximal 50GB im Monat nutzen, dann muss ich das ganz einfach genau so bewerben und vertraglich dokumentieren. Wenn ich stattdessen aber bewerbe und vertraglich dokumentiere das es eine solche Begrenzung nicht gibt, dann habe ich das schlicht und einfach zu liefern.
 
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ChrisMK72 schrieb:
Der Vertrag ist praktisch jeden Tag neu, da Vertragslaufzeit von 1 Tag.
Nein, es wird nicht jeden Tag ein neuer Vertrag geschlossen sondern der bestehende verlängert, solange man nicht kündigt (selbst "Pausieren" gilt nicht als gekündigt). Siehe AGB:
4.1 Die „freenet FUNK“- Tarife gelten jeweils für einen Kalendertag und enden um 24.00 Uhr unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Sie verlängern sich um jeweils einen weiteren Kalendertag, wenn das Vertragsverhältnis nicht bis zum Ende des Kalendertages gekündigt wurde.
Die Kündigung erfolgt zum Ende des Kalendertages, an dem die Kündigung der mobilcom-debitel zugeht.
In dem Bezug verhält sich der Tarif also meiner Meinung nach nicht anders, als ein herkömmlicher 24-Monats-Vertrag der sich nach Ablauf der MVLZ automatisch um ein Jahr verlängert nur hier eben um je einen Tag.
Ob eine "stille" AGB-Änderung also für Bestandskunden gilt ist fraglich. Ich gehe davon aus, dass sich damit früher oder später Verbraucherschutz und Gerichte beschäftigen werden.
 
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Dann ändert Freenet eben bestimmte Vertragsdetails und gewährt seinen Kunden ein Sonderkündigungsrecht.
 
G-Red schrieb:
Entschuldige, aber Assoziationen sind echt nicht dein Ding oder :)?
Ein Vertrag ist ein Dokuemnt, dass gesetzlich anerkannt und somit vor einem ordentlichen Gericht eine gültigkeit besitzt. Ein gestohlenes Fahrzeug und das Melden dieses Tatbestandes, fällt unter StrafGESETZ (StGB) und das nicht einhalten von Verträgen (kündigen einer beworbenen Flat seitens freenet) fällt unter das BürgerGESETZ (BGB).

Ich wollte mit meinen Beispielen lediglich zum Ausdruck bringen, dass dies alles Gesetze sind die von dir, mir und allen anderen eingehalten werden wollen.
Kommt halt drauf an wie weit hergeholt... und sie holen schon sehr verzweifelt weit aus.

Kennen sie den Unterschied zwischen StGB und BGB?
Nein? Dann gehen morgen bitte morgen zur Polizei, erläutern sie ihnen den Vorfall und erstatten dort Anzeige gegen Freenet, und wen die Polizei sich unkoperativ zeigen sollte, sagen Sie denen bitte auch dass"Assoziationen sind echt nicht ihr Ding oder?".

Und ein Vertrag steht nicht automatisch neben und gar nicht über den Gesetz. Sie könenn mein Auto stehlen, und unabhäng vom Schaden haben sie einen Straftatsbestand begangen und werden dafür verurteilt. Sollte darauf ein Schaden entstanden sein kann ich auf Schadensersatz klagen. Aber kein Vertrag würde den Diebstahl legitimieren.

Umgekehrt, sollte mir aus einem Vertrag ein Schaden entssteht, hängt das auch mit dem Vertrag aber auch dem Vertragsrecht aber wie mir der Schaden entsteht, was im Vertrag steht ob und welcher Situation ich anspruch auf einen Schadensersatz habe....

Also auf was wollen sie Klagen? Ihnen wurde kein Auto gestohlen. Ihn wurde auch kein Eigentum genommen. Das einzigste was ihnen genommen wurde war eine vertragliche vereinbarte Dienstleistung. Und in jedem Dienstleistungvertrag den man zustimmte wen man ihn unterschreibt, ist auch geregelt unter welchen vorraussetzung die Partein vom Vertrag zurücktreten können. Aber was hat ein Vertrag dem sie zugestimmt haben, wo man sie Kündigt, dem sie auch zugestimmt haben, jetzt mit einem bitte mit nem Autodiebstahl zu tun?

Beispiel:
Wenn ihre Putzfrau, ab nächster Woche nicht mehr kommt, weil der Dreck selbst ihr zuviel wird. Wird dann aus der Putzfrau nen Autodieb und erfüllt Straftatsbestand? Steht ihnen Schadensersatz zu weil Putzmittel und selbst einen Lappen in die Hand nehmen mussten?
 
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In Zeiten von Streaming und Co, sind diese Datenverbräuche nichts ungewöhnliches.

Wenn eine echte Flat angeboten wird darf es egal sein wie viel Daten übertragen werden.

Für mich ist das Irreführung, wenn Flat da richtig oder gleich Volumentarif.
 
PiraniaXL schrieb:
In Zeiten von Streaming und Co, sind diese Datenverbräuche nichts ungewöhnliches.

Im Mobilfunk eben doch.
 
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TheCadillacMan schrieb:
Nein, es wird nicht jeden Tag ein neuer Vertrag geschlossen sondern der bestehende verlängert,
Aber ändert doch trotzdem nichts am Grundproblem, der "stillen" AGB-Änderung und der daruf folgenden Kündigung.
Soll Freenet doch erst mal fein aufgeschlüsselt darlegen, welcher Schaden denen wirklich durch die "Poweruser" entstanden ist.

@lynx007 "Siezt" Du gerade User hier? Hab Deinen Post vier Mal gelesen und bin mir immer noch nicht sicher. :D
Ergänzung ()

Shor schrieb:
Im Mobilfunk eben doch.
Aber Streaming ist auch mobil nichts ungewöhnliches mehr, zumindest wenn man sich die Nachbarländer anschaut. Dort erlauben die Tarife problemlos exzessives Streaming. Und so Angebote wie "Stream On" legen ja großen Wert darauf, möglichst viel streamen zu können. Und warum soll das dann bei der Telekom problemlos möglich sein und bei Freenet nicht?
 
Shor schrieb:
Im Mobilfunk eben doch.

Wenn ich will das meine Kunden mein Angebot nur nutzen, wenn sie auf Tethering/Hot-Spot verzichten, dann muss ich auch das genau so dokumentieren.

Genau dies wurde aber nicht gemacht (und wird noch immer nicht!), stattdessen wird den Leuten von offizieller Seite mitgeteilt das Tethering/Hotspot genutzt werden darf.
 
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Köf3 schrieb:
Aber Streaming ist auch mobil nichts ungewöhnliches mehr, zumindest wenn man sich die Nachbarländer anschaut. Dort erlauben die Tarife problemlos exzessives Streaming. Und so Angebote wie "Stream On" legen ja großen Wert darauf, möglichst viel streamen zu können. Und warum soll das dann bei der Telekom problemlos möglich sein und bei Freenet nicht?

Zwischen "nichts Ungewöhnliches" und "in Quantität und Qualität der stationären Nutzung ebenbürtig" liegen hier trotzdem Welten. ;)
 
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sTOrM41 schrieb:
Ich stell mir grade vor, wie dich die Zugbegleitung aus der Bahn wirft, weil du mit deinem Monats-Ticket (welches dich berechtigt unlimitiert mit der Bahn zu fahren) öfter Bahn fährst als der durchschnitt.


Wenn ich als will das meine Kunden nur maximal 50GB im Monat nutzen, dann muss ich das ganz einfach genau so bewerben und vertraglich dokumentieren. Wenn ich stattdessen aber bewerbe und vertraglich dokumentiere das es eine solche Begrenzung nicht gibt, dann habe ich das schlicht und einfach zu liefern.

Haha, Äpfel und Birnen vergleichen...
Wenn du Bahn-Viel-Nutzer bist, und andere auch, hängt die Bahn einfach einen Wagon mehr dran...

Ja, des Ego-Liebstes, das Recht..., die Dokumente, die Rechthaberrei...
Dann geht es also um die Frage, ob Freenet, aus Erfahrung, seine AGB ändern darf...
Diese Frage ist Sache eines Richters. Wer klagt? "Die Datenschmarotzer auf Kosten der vernünftigen User".
 
sTOrM41 schrieb:
Wenn ich will das meine Kunden mein Angebot nur nutzen, wenn sie auf Tethering/Hot-Spot verzichten, dann muss ich auch das genau so dokumentieren.

Genau dies wurde aber nicht gemacht (und wird noch immer nicht!), stattdessen wird den Leuten von offizieller Seite mitgeteilt das Tethering/Hotspot genutzt werden darf.

Die Erlaubnis, den Tarif fürs Tethering zu nutzen, ist doch rein qualitativ - nicht quantitativ.
 
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Shor schrieb:
Zwischen "nichts Ungewöhnliches" und "in Quantität und Qualität der stationären Nutzung ebenbürtig" liegen hier trotzdem Welten. ;)
Dann definiere mal "nicht ungewöhnlich" und "der stationären Nutzung ebenbürtig".

Nutzungsweisen sind so unterschiedlich, wie die Menschen die diese Dienste nutzen. ;)
 
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