Garantie auf Software (Funktion und Updates)

petzi

Lt. Commander
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1.526
Normalerweise liest sich ja kein Otto Normaluser die EULA (oder wie die Lizenzvereinbarungen heißen) durch, wenn man eine Software installiert. Ich schon, erstmals aus guten Grund.

Da steht in der Trial einer Software folgendes:

§4 Garantien
...
(7) Sofern nicht gesondert vertraglich vereinbart, geben wir keine Garantie für die Weiterentwicklung angebotener Softwareprodukte oder weiterer Softwarekomponenten. Die Häufigkeit erscheinender Aktualisierungen wird allein durch den Lizenzgeber bestimmt. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht Aktualisierungen für angebotene Softwareprodukte anzubieten.

Frage: Steht das nicht im Widerspruch zu https://www.verbraucherzentrale.de/...e-rechte-habe-ich-bei-fehlenden-updates-74911 ?

Hintergrund: Ich will die SpitzenSuper-SW unbedingt haben, aber es steht zu befürchten, dass der Entwickler hier nicht mehr viel tun will.
Da die SW immer noch zum Kauf angeboten wird, will ich die aber kaufen - doch den Entwickler irgendwie zu einer klaren Ansage bringen: Entweder wird die SW mit allen Rechten vergeben oder er stellt den Verkauf ab. Aber verkaufen, ohne dass man die Sicherheit hat, dass das Tool auch noch in ein paar Jahren, auch noch mit Win 11 geht, ist halt ein Risiko.

PS: Nein, ich habe (noch) nicht danach gegoogelt (nur vorhin über den oa. Link gestolpert) oder hier die Suche bemüht, möchte dennoch gerne eure Meinung dazu.
Danke!
 
Hi, so wirklich ist mit das nicht klar wie du dir das vorstellst.
Eine Gewährleistung erlischt ja auch nach der gesetzlichen dauer.
Die Software hat ja Anforderungen an die Hardware und die muss erfüllt sein. Ich kann ja auch nicht verlangen das Spiele oder Software die ich für windows 98 gekauft habe heute noch funktionieren.
Sicherheitsupdate für die geforderte Hardware muss natürlich erfüllt sein.

Und alle Rechte bekommst du nie, du darfst sie ja nicht verändern oder verbreiten, Vervielfältigen. Du kaufst immer eine Lizenz zur Nutzung.

Um welche Software geht es denn ?
 
Schwierig, da man hier keine Rechtsberatung durchführen darf. Der Thread bringt dir also nichts, da wir nur Mutmaßungen aussprechen können.

Ich würde mich hier beraten lassen:
https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Oder du suchst dir eine andere Software, wenn du dir sicher bist, dass die Entwicklung eingestellt wurde bzw. die Software EOL ist.

https://alternativeto.net/

Warum nennst du den Namen der Software nicht? VIelleicht wärst du mit einer Alternative besser beraten.
 
LugiBetrugi schrieb:
Eine Gewährleistung erlischt ja auch nach der gesetzlichen dauer.
Wie (lange) ist das denn bei Software?

LugiBetrugi schrieb:
Anforderungen an die Hardware
Klar

LugiBetrugi schrieb:
kann ja auch nicht verlangen das Spiele oder Software die ich für windows 98 gekauft habe heute noch funktionieren
In manchen Fällen schade, aber nicht zu ändern ...

LugiBetrugi schrieb:
du darfst sie ja nicht verändern oder verbreiten.
Klar doch - von dem rede ich ja nicht!

Beratung: Ja, mache ich! Denn das Thema ist an sich schon interessant.

Eletron schrieb:
Warum nennst du den Namen der Software nicht?
Bitte um Verständnis, dass ich die Software nicht nennen wollte.

1. Denn dann werden mir Alternativen genannt und das hat bei der gesuchten Software-Kategorie bisher zu nichts geführt. Außer, dass es hieß wir/ich seien zu dumm, um mit alternativen Programmen klarzukommen.
Diese eine SW ist mit enormen Abstand die beste und auch nach > 20 getesteten Mitbewerbern ist kein Alternative in Sicht.

2. Wollte ich keinen Entwickler diskreditieren. Der hat sicher Gründe für die Einstellung der Entwicklung.

Da ihr das sowieso herausfinden werdet, um was es geht: Hier bitteschön"Advanced Backup", das weltbeste Backuptool ever.
 
petzi schrieb:

Ne, das steht nicht in Widerspruch mMn, man muss nur genau lesen.

Im Rahmen der Software-Gewährleistung sind Händler:innen verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit und Sicherheit erforderlich sind.

Es geht dabei um die Nutzbarkeit und Sicherheit. Aber du kannst ganz sicher nicht vom Entwickler erwarten, dass er für dich Software weiter entwickelt.
 
wilk84 schrieb:
Aber du kannst ganz sicher nicht vom Entwickler erwarten, dass er für dich Software weiter entwickelt.
Aber was ist, wenn du eine Software kaufst, diese Sicherheitsmängel aufweist und nicht mehr weiterentwickelt wird?

Das Thema ist somit schwierig und wir können diese Frage hier nicht abschließend klären.

@petzi

Das Backup Programm kenne ich nicht. Du kannst dem Hersteller jedoch direkt eine Frage stellen, vielleicht antwortet er dir ja.

https://www.evorim.com/de/advancedbackup#faq

Musst etwas weiter herunterscrollen.
 
@petzi naja, ich glaube den Entwickler zu irgendeiner Aussage bringen zu wollen, ist einfach unrealistisch. Am Ende des Tages sagt er dir einfach nur "nein" und du kaufst dann seine Software eben nicht.

Du bist seit 2018 hier und hast selbst über 1500 Beiträge - das heißt für mich, daß du eigentlich kein absolutes greenhorn sein dürftest du dir im Klaren sein solltest, daß der Entwickler sich nach einer "Garantie" wie du sie scheinbar hören willst, absolut sofort und ohne Umwege selbst einweisen müsste.

Vieles ist bei Software auch absolute Glückssache. Beispiel an mir selbst. Bei meinem Canon N65U Scanner war seinerzeit Adobe Photoshop Elements 2.0 dabei.

Windows 2000 & XP -> lief
Windows Vista -> lief
Windows 7 64 Bit -> keine Chance, lief nicht
Windows 8 / 8.1 64 Bit -> lief
Windows 10 / 11 64 Bit -> lief / läuft prima

Das sinnvollste ist, wenn du dich mit deiner speziellen Frage mal an einen richtigen Fachanwalt wendest.

Ja, wird ein paar Euro kosten...aber wenn du dir wegen einer 30 Euro (1 Platz) bzw. 60 Euro (3 Platz) Software solche Sorgen machst, musst du das halt machen - im CB findet keine Rechtsberatung statt.
 
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Eletron schrieb:
Aber was ist, wenn du eine Software kaufst, diese Sicherheitsmängel aufweist und nicht mehr weiterentwickelt wird?

Steht doch da. Ist lesen so schwer geworden? Das muss dann im besten Fall ein Sicherheits-Patch her.
 
petzi schrieb:
Bitte um Verständnis, dass ich die Software nicht nennen wollte.

1. Denn dann werden mir Alternativen genannt

1731441919860.png


https://syncthing.net/

Die Info der Verbraucherzentrale wäre seriöser, wenn da der entsprechende Gesetzesauszug genannt würde. Weißt du da genaueres? Finde ich schon interessant, hätte auch Auswirkungen auf die Steam Refund Policy wenn EA wieder einen Stunt bringt (wie mehrfach bei WRC23 geschehen).
 
wilk84 schrieb:
Steht doch da. Ist lesen so schwer geworden? Das muss dann im besten Fall ein Sicherheits-Patch her.
Was passiert, wenn dieser nicht kommt?
 
wilk84 schrieb:
Nutzbarkeit und Sicherheit
Mehr will ich auch nicht!

Eletron schrieb:
Das Backup Programm kenne ich nicht.
Das ist ziemlich unbekannt und hat hier schon überraschend positives Echo ausgelöst.

Eletron schrieb:
Du kannst dem Hersteller jedoch direkt eine Frage stellen, vielleicht antwortet er dir ja.
Von dem habe ich die Info ja. Die Aussage, dass die Entwicklung stagniert und die Zukunft ungewiss ist.

Meine Meinung ist halt: Wenn hier nichts mehr weitergeht (nicht mal Sicherheitsupdates kommen), müsste man den Verkauf halt dichtmachen. Ansonsten kommen noch andere, so pingelige Leute wie ich und pochen auf die angeblich zustehenden Rechte ...
 
petzi schrieb:
Meine Meinung ist halt: Wenn hier nichts mehr weitergeht (nicht mal Sicherheitsupdates kommen), müsste man den Verkauf halt dichtmachen.
Sehe ich exakt so wie du. Somit hast du deine Antwort.

Ich möchte den Hersteller auch nicht diskreditieren, so wie du. Allerdings könnte man den weiteren Verkauf hinterfragen.
 
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petzi schrieb:
Meine Meinung ist halt: Wenn hier nichts mehr weitergeht (nicht mal Sicherheitsupdates kommen), müsste man den Verkauf halt dichtmachen...
Und somit würdest du Leuten, die beispielsweise vielleicht in ihrer (privaten) Werkstatt auf Grund einer alten Maschine noch Windows 7 nutzen, die Option nehmen, das Programm, wo du auf Teufel komm raus eine Zukunftsgarantie willst, zu kaufen.

Denn bei neuen Versionen fällt der Support von alten Programmen leider oftmals raus.

Du willst eine Garantie - übertrieben gesagt - für die Ewigkeit. Bekommst du die nicht, sollte der Verkauf der Software sozusagen beendet werden.

Merkste was?
 
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frames p. joule schrieb:
Weißt du da genaueres?
Leider nicht, bin vorhin darüber gestolpert. Und als Ösi unsicher, ob das in AT auch so ist. Sollte aber eh EU weit gelten.

Ltcrusher schrieb:
das heißt für mich, daß du eigentlich kein absolutes greenhorn sein dürftest
Doch doch ... zumindest ein ewiger digitaler Grünschnabel ... 1500 :o

Ltcrusher schrieb:
Adobe Photoshop Elements 2.0
lief bei mir auch in Win 7
Aber nur als Test für jemand anderen, da ich noch immer den ebenfalls in seiner Branche konkurrenzlosen, richtigen PS CS habe.
Also wofür Elements, wenn man das Original für 0 haben konnte? Könnte ich da auch bez. Alternativen sagen ...

Ltcrusher schrieb:
Es geht weniger um die Kosten, als um die Sicherheit, ein paar Jahre ohne neue SW-Suche auskommen zu können.
 
Eletron schrieb:
Was passiert, wenn dieser nicht kommt?

Na was denkst du denn, was du für Möglichkeiten in einem Rechtsstaat hast?
Ergänzung ()

petzi schrieb:
Wenn hier nichts mehr weitergeht (nicht mal Sicherheitsupdates kommen), müsste man den Verkauf halt dichtmachen. Ansonsten kommen noch andere, so pingelige Leute wie ich und pochen auf die angeblich zustehenden Rechte ...

§4 Garantien
...
(7) Sofern nicht gesondert vertraglich vereinbart, geben wir keine Garantie für die Weiterentwicklung angebotener Softwareprodukte oder weiterer Softwarekomponenten. Die Häufigkeit erscheinender Aktualisierungen wird allein durch den Lizenzgeber bestimmt. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht Aktualisierungen für angebotene Softwareprodukte anzubieten.

Lesen ist schon schwer. Hier werden Weiterentwicklungen ausgeschlossen.
 
wilk84 schrieb:
Möglichkeiten in einem Rechtsstaat hast
Hinterfrage deine Antworten, du beantwortest keine Fragen.
Du gehst zum RA, dessen Kosten die 60 EUR Kaufpreis der Software bei weitem überschreiten. Wenn der TE bereits die Nachricht erhalten hat, dass die Zukunft und Entwicklung ungewiss ist, hast du verschiedene Szenarien. Im schlimmsten Fall wird die Gesellschaft aufgrund einer Insolvenz abgewickelt und du bleibst auf allen Kosten sitzen.

Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren

Oder was willst du mir sagen?

Und nur weil etwas in einer AGB steht, heißt es noch nicht, dass dies auch gültig sein muss.
 
Tja, so ist das nun mal. Dienstleistungen kosten nun mal Geld, eine völlig neue und verrückte Idee.
 
Deine Rechte helfen dir halt wenig, wenn:

A) dein Vertragspartner gar nicht dem selben Rechtsraum unterliegt, also z. B. ist ein in Indien ansässiger Entwickler nicht wirklich durch deutsches Recht belangbar.

B) dein Vertragspartner aufgrund von besonderen Umständen nicht mehr zur Erfüllung seiner Pflichten in der Lage ist. z. B durch Firmeninsolvenz, Verstorben oder anderweitig nicht mehr geschäftsfähig. (dabei wichtig, von wem kaufst du? einer Person oder einer Firma/Gesellschaft?)

C) Dir es im Zweifel doch nicht wichtig genug ist deine Rechte auch Zivilrechtlich einzuklagen.

Das alles gilt aber für Software wie auch für andere Kaufgüter oder Gewährleistungen auf Dienstleistungen.
 
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