Garantie bei Onlineshops wenn Hersteller im Ausland ?

DANKE an Ribery88, Deliberation, Kossem für Eure letzten, interessanten Beiträge.
Ich würde Euch gerne nochmal fragen, wie Ihr jetzt ganz konkret das Risiko meines geplanten Kaufs einschätzt:

* Ich bestelle den Audioplayer (300Eur) bei einem deutschen Online-Shop, mit dem ich den Kaufvertrag abschließe.

* Der Hersteller sitzt in Südkorea und hat keine Service- oder Reparaturstätten in Deutschland.
Er bietet generell eine 2-jährige Garantie, reduziert diese aber u.a. für defekte Akkus auf 1 Jahr.

Der Player funktioniert anfangs tadellos u. ist nach 22 Monaten plötzlich "tot", keine Reaktion mehr, gar nichts.
Wie ich von anderen Geräten weiß, kann sowas an einem defekten Akku liegen, muß aber nicht, was ich auch nicht feststellen kann (Diagnose & Öffnen des Players kann nur eine Fachwerkstatt durchführen).

Als erstes würde ich den Verkäufer (Shop) kontaktieren mit Hinweis auf das defekte Gerät, wobei zu erwarten ist, daß dieser die Rücknahme abblockt: "wenden Sie sich an den Hersteller, der gibt Ihnen ja noch Garantie".

Nun möchte ich ungern auf "gut Glück" das Gerät nach Asien schicken, mit nicht absehbarem Ausgang....
Daher geht's mir darum, welche Ansprüche ich gegenüber dem Verkäufer habe u. diese auch durchsetzen kann.

Wir hatten ja oben schon geklärt, daß ich mich zwar auf unsere gesetzliche 2-jährige Gewährleistung berufen kann, allerdings mit der Einschränkung, daß ich nach 6 Monaten notfalls "beweisen" muß, daß der Defekt bereits am Kauftag bestand.

Salopp gesagt, weigert sich der Verkäufer, das nach 22 Monaten kaputt gegangene Gerät zurückzunehmen, habe ich ganz schlechte Karten. Mein Anspruch auf Gewährleistung bringt mir in diesem Fall nichts, wenn ich ihn nur durch kostspielige Sachgutachten und Rechtsanwalt durchsetzen kann.

Seht Ihr das auch so ?? oder habe ich evtl. einen "Denkfehler" gemacht ?
 
An sich alles richtig; nach 22 Monaten liegen die Karten nicht mehr so gut wie am Anfang. Wenn du so willst, bringt dir dein Anspruch auf Gewährleistung in diesem Fall nichts.



Das folgende nur wieder nebenbei:

Wenn man nach Denkfehlern sucht, dann liegen die maximal vielleicht in falschen Vergleichen: Auch vor Ablauf der ersten sechs Monate könnte ein Verkäufer sich mal weigern - da würde sich der durchschnittliche Verbraucher gleichfalls nicht ohne verlässlichen Beistand an einen Streit wagen. Und zweitens der Vergleich mit der Garantie: Wie oben gezeigt, verweigern auch die Garantiegeber nicht ungern die Leistung.

Der eigentliche Knackpunkt ist also die Scheu vor einem Gerichtsprozess! bzw im Rahmen der Garantie ist der eigentliche Knackpunkt gerade nicht, ob der Garantiegeber in Südkorea oder Deutschland sitzt! (Der Sitz im so weit entfernten Ausland ist sicher ein Schreckgespenst, begründet aber nicht unzweifelhaft eine vernünftige Sorge - dass zB der Verkäufer nicht in Südkorea, sondern in Deutschland sitzt, bessert schließlich die Verkäuferkonfrontation nüchtern betrachtet genauso wenig.)

Rein praktisch gewendet würde ich fragen, was machst du, wenn das Gerät nach 25 Monaten kaputtgeht? Das könnte genauso passieren. Man sollte sich also vielleicht weniger auf den zeitlichen Grenzfall der Garantie/Gewährleistung konzentrieren, sondern viel mehr darauf, was man im Kern erwartet: Man möchte ein zuverlässiges Produkt. Möchte man daneben auch die Gewissheit, bequem an Ersatz zu kommen (wohlgemerkt willst du, dass dein "Gegner" die Beweislast trägt, nachdem er nicht weiß, was in den letzten 22 Monaten mit dem Ding passiert ist)? Dann muss man eine verschuldensunabhängige Versicherung oder gleich den Ersatz neu kaufen - ich weiß, das ist Unsinn; aber es ist im Übrigen nun mal so: Rechtsstreit ist immer möglich und natürlich auch unbequem.
Wer weiß, vielleicht wird man es dem Verbraucher eines Tages so bequem machen, dass man ihm pauschal stets Glauben schenkt^^ Das wird dann die Ehrlichen zugunsten der Missbrauchenden teuer zu stehen kommen; aber daneben wird es natürlich - weil für alle - auch für die Ehrlichen bequemer (und auch für alle teurer). Das wäre schon eine Form des Sozialismus; ja fast schon so etwas wie die Abschaffung des Eigentumsbegriffs^^
Da bleibt nur, sich im Vorfeld zu informieren, welches Produkt zuverlässig und welcher Hersteller und/oder Händler kulant ist - aber es sollte klar sein, dass diese Punkte rein gar nichts mit rechtlicher Sicherheit zu tun haben.

Ein wichtiger Punkt, wenn man sich einen Kontakt im fernen Ausland vor Augen hält, ist vielleicht unnötig zu erwähnen: der sollte schon einen Namen zu verlieren haben, unter dem man ihn zumindest theoretisch verklagen kann. Unnötig zu erwähnen deshalb, weil man sich einen Audioplayer für 300 Euro wahrscheinlich ohnehin nicht vom Teppichfabrikanten herstellen lässt.

Übrigens, wo wir oben schon eine Haltbarkeitsgarantie angesprochen haben: Wenn du einen Hersteller finden würdest, der tatsächlich garantiert, dass eine Sache zwei Jahre nicht kaputt geht, und dies in einschlägiger Werbung zum Ausdruck bringt, dann müsste sich daran auch der Händler festhalten lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe davon aus, daß ein Shop versuchen wird, seinen Aufwand u. damit Kosten bei Reparaturabwicklungen so gering wie möglich zu halten. Das dürfte eher der Fall sein, wenn entsprechende Servicepartner "vor Ort" sitzen und der Shop die Geräte nicht erst zum Hersteller zurück ins Ausland senden muß.
Insofern denke ich, daß die Kulanz eines Händlers umso großzügiger ausfällt, je weniger Aufwand/Kosten ihm selbst bei der Reparaturabwicklung entstehen.

Rein praktisch gewendet würde ich fragen, was machst du, wenn das Gerät nach 25 Monaten kaputtgeht?
Im Prinzip wie oben, nur daß mir dann die Kosten der Reparatur entstehen und die sind mit Sicherheit geringer, wenn ich das Gerät innerhalb D verschicken kann statt nach Südkorea.
Abgesehen von weiteren Unannehmlichkeiten, die durch die langen Versandwege, Zollprozeduren usw. entstehen können.

Wer weiß, vielleicht wird man es dem Verbraucher eines Tages so bequem machen, dass man ihm pauschal stets Glauben schenkt^^ Das wird dann die Ehrlichen zugunsten der Missbrauchenden teuer zu stehen kommen
Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen geht ja in die Richtung: statt sich einen neuen Anzug oder das Abendkleid für den einmaligen Anlass im Geschäft zu kaufen, wird es kurzerhand online bestellt u. nach Gebrauch wieder zurückgeschickt.
Auch in Foren wird ungeniert empfohlen, sich doch "alle 5 Kopfhörer" zu bestellen, ordentlich durchzutesten... und 4 wieder zurückzuschicken, am besten noch genau am 13. Tag.

Man könnte drüber nachdenken, ob der Verbraucher ohnehin nicht immer "der Dumme" ist.
Würden Gewährleistung & Garantie soweit gelockert, daß der Kunde auch mutwillig zerstörte Geräte jederzeit zurückschicken kann, würden die Hersteller ihre damit verbundenen Zusatzkosten letztlich wieder auf die Preise umlegen...
 
Ja, dein Vergleich mit dem Widerrufsrecht passt. Letztlich geht es in diesem Fragen immer darum, wie weit man in die Freiheit, Verträge so zu gestalten, wie die Parteien es für richtig halten, eingreift, und statt dessen vorschreibt: So und so haben eure Verträge auszusehen (im Vertrag stehen quasi das Widerrufsrecht und die Gewährleistung, als hätten die Parteien dies selbst so vereinbart). Das macht man unter anderem, um das stark unterschiedliche Gewicht der Vertragsparteien (Unternehmer-Verbraucher) auszugleichen. Tatsächlich hat das jedoch die von dir angedeuteten Nachteile.

Und es ist nicht nur so, dass die Leute böswillig etwa das Widerrufsrecht ausnutzen; es entwickelt sich im Bereich der Gewährleistung eben sogar redlich die Auffassung, auch versehentliches Eigenverschulden/Fahrlässigkeit würde von Garantie bzw - soweit das aufgrund derselben Tendenz (wachsendes Anspruchsdenken) verwechselt wird - Gewährleistung getragen sein.

Deine Vermutung, Verkäufer täten sich mit der Gewährleistung leichter, wenn der Hersteller im Inland sitzt, erscheint mir nicht abwegig. Insbesondere tritt hinzu, dass sich die Verkäufer bei den Herstellern im Rahmen der Gewährleistung schadlos halten - die Kosten erhalten sie also grundsätzlich ersetzt, der Aufwand steigt aber wohl dennoch, und ebenso prinzipiell das Risiko, dass der Hersteller nicht mehr greifbar ist.
 
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