DANKE an Ribery88, Deliberation, Kossem für Eure letzten, interessanten Beiträge.
Ich würde Euch gerne nochmal fragen, wie Ihr jetzt ganz konkret das Risiko meines geplanten Kaufs einschätzt:
* Ich bestelle den Audioplayer (300Eur) bei einem deutschen Online-Shop, mit dem ich den Kaufvertrag abschließe.
* Der Hersteller sitzt in Südkorea und hat keine Service- oder Reparaturstätten in Deutschland.
Er bietet generell eine 2-jährige Garantie, reduziert diese aber u.a. für defekte Akkus auf 1 Jahr.
Der Player funktioniert anfangs tadellos u. ist nach 22 Monaten plötzlich "tot", keine Reaktion mehr, gar nichts.
Wie ich von anderen Geräten weiß, kann sowas an einem defekten Akku liegen, muß aber nicht, was ich auch nicht feststellen kann (Diagnose & Öffnen des Players kann nur eine Fachwerkstatt durchführen).
Als erstes würde ich den Verkäufer (Shop) kontaktieren mit Hinweis auf das defekte Gerät, wobei zu erwarten ist, daß dieser die Rücknahme abblockt: "wenden Sie sich an den Hersteller, der gibt Ihnen ja noch Garantie".
Nun möchte ich ungern auf "gut Glück" das Gerät nach Asien schicken, mit nicht absehbarem Ausgang....
Daher geht's mir darum, welche Ansprüche ich gegenüber dem Verkäufer habe u. diese auch durchsetzen kann.
Wir hatten ja oben schon geklärt, daß ich mich zwar auf unsere gesetzliche 2-jährige Gewährleistung berufen kann, allerdings mit der Einschränkung, daß ich nach 6 Monaten notfalls "beweisen" muß, daß der Defekt bereits am Kauftag bestand.
Salopp gesagt, weigert sich der Verkäufer, das nach 22 Monaten kaputt gegangene Gerät zurückzunehmen, habe ich ganz schlechte Karten. Mein Anspruch auf Gewährleistung bringt mir in diesem Fall nichts, wenn ich ihn nur durch kostspielige Sachgutachten und Rechtsanwalt durchsetzen kann.
Seht Ihr das auch so ?? oder habe ich evtl. einen "Denkfehler" gemacht ?
Ich würde Euch gerne nochmal fragen, wie Ihr jetzt ganz konkret das Risiko meines geplanten Kaufs einschätzt:
* Ich bestelle den Audioplayer (300Eur) bei einem deutschen Online-Shop, mit dem ich den Kaufvertrag abschließe.
* Der Hersteller sitzt in Südkorea und hat keine Service- oder Reparaturstätten in Deutschland.
Er bietet generell eine 2-jährige Garantie, reduziert diese aber u.a. für defekte Akkus auf 1 Jahr.
Der Player funktioniert anfangs tadellos u. ist nach 22 Monaten plötzlich "tot", keine Reaktion mehr, gar nichts.
Wie ich von anderen Geräten weiß, kann sowas an einem defekten Akku liegen, muß aber nicht, was ich auch nicht feststellen kann (Diagnose & Öffnen des Players kann nur eine Fachwerkstatt durchführen).
Als erstes würde ich den Verkäufer (Shop) kontaktieren mit Hinweis auf das defekte Gerät, wobei zu erwarten ist, daß dieser die Rücknahme abblockt: "wenden Sie sich an den Hersteller, der gibt Ihnen ja noch Garantie".
Nun möchte ich ungern auf "gut Glück" das Gerät nach Asien schicken, mit nicht absehbarem Ausgang....
Daher geht's mir darum, welche Ansprüche ich gegenüber dem Verkäufer habe u. diese auch durchsetzen kann.
Wir hatten ja oben schon geklärt, daß ich mich zwar auf unsere gesetzliche 2-jährige Gewährleistung berufen kann, allerdings mit der Einschränkung, daß ich nach 6 Monaten notfalls "beweisen" muß, daß der Defekt bereits am Kauftag bestand.
Salopp gesagt, weigert sich der Verkäufer, das nach 22 Monaten kaputt gegangene Gerät zurückzunehmen, habe ich ganz schlechte Karten. Mein Anspruch auf Gewährleistung bringt mir in diesem Fall nichts, wenn ich ihn nur durch kostspielige Sachgutachten und Rechtsanwalt durchsetzen kann.
Seht Ihr das auch so ?? oder habe ich evtl. einen "Denkfehler" gemacht ?