Furi
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 392
Guten Tag,
zugegeben, das Thema gibt's ja öfter im Netz, aber das Problem ist, dass jeder Hersteller seine eigenen Garantiebedingungen definiert.
Wie würdet ihr also den Garantieanspruch sehen, wenn man keinen Kaufnachweis für ein elektronisches Produkt hat, aber der Hersteller als einzigen relevanten Punkt in den sehr kurz gehaltenen Garantiebedingungen nur schreibt:
Ich lese daher nicht, dass explizit ein Kaufnachweis gefordert wird, auch wenn die Garantie erst ab dem Kaufdatum zu laufen beginnen soll.
Jetzt handelt es sich um ein Produkt, dessen Kaufdatum weniger als zwei Jahre zurückliegen müsste, da
Grund meiner Nachfrage ist:
Scheinbar agiert der Hersteller, bzw. der deutsche Vertrieb davon, rein auf Kulanzbasis, bzw. eher nach Ansprechpartner. Dem einen Käufer verweigert er deswegen die Garantie, dem Anderen nicht (jeweils nach Forenberichten).
Interessant ist ebenfalls, dass auf dem Verpackungskarton ein Hinweis zur zweijährigen Garantie aufgedruckt wird, dem Produkt aber keine Garantiebedingungen beiliegen, sowie kein Verweis direkter auf die Herstellerseite mit den Garantiebedingungen erfolgt, sodass diese immer wieder (heimlich) angepasst werden könnten. Wie ist das zu bewerten (in diesem Zusammenhang)?
PS: Nein, ich kenne den Händler zwecks Rechnung oder ggf. Gewährleistung nicht. Gebrauchtkauf, dazu aber keinerlei Vermerkung in den Garantiebedingungen, also meiner Meinung nach ok, Garantie zu fordern.
PPS: Natürlich wäre der Weg über Kulanz wohl der Sinnvollste, der Vertrieb wird das aber kaum machen, da das Produkt ja auch geklaut sein könnte. Außerdem interessiert mich eure Einschätzung.
Grüße,
Furi
zugegeben, das Thema gibt's ja öfter im Netz, aber das Problem ist, dass jeder Hersteller seine eigenen Garantiebedingungen definiert.
Wie würdet ihr also den Garantieanspruch sehen, wenn man keinen Kaufnachweis für ein elektronisches Produkt hat, aber der Hersteller als einzigen relevanten Punkt in den sehr kurz gehaltenen Garantiebedingungen nur schreibt:
2 Jahre Garantie (ab Kaufdatum)
Ich lese daher nicht, dass explizit ein Kaufnachweis gefordert wird, auch wenn die Garantie erst ab dem Kaufdatum zu laufen beginnen soll.
Jetzt handelt es sich um ein Produkt, dessen Kaufdatum weniger als zwei Jahre zurückliegen müsste, da
- die Erstveröffentlichung des Produkts weniger als 2 Jahre zurückliegt.
- die Stempelungen in den einzelnen Kunststoffteilen den Produktionsmonat (deutlich weniger als zwei Jahre) benennen.
- der Hersteller - laut Forenberichten / Erfahrungen mit dem Hersteller - bei diesem Produkt anhand der Seriennummer das Produktionsdatum erkennen könnte, wenn er wollte.
Grund meiner Nachfrage ist:
Scheinbar agiert der Hersteller, bzw. der deutsche Vertrieb davon, rein auf Kulanzbasis, bzw. eher nach Ansprechpartner. Dem einen Käufer verweigert er deswegen die Garantie, dem Anderen nicht (jeweils nach Forenberichten).
Interessant ist ebenfalls, dass auf dem Verpackungskarton ein Hinweis zur zweijährigen Garantie aufgedruckt wird, dem Produkt aber keine Garantiebedingungen beiliegen, sowie kein Verweis direkter auf die Herstellerseite mit den Garantiebedingungen erfolgt, sodass diese immer wieder (heimlich) angepasst werden könnten. Wie ist das zu bewerten (in diesem Zusammenhang)?
PS: Nein, ich kenne den Händler zwecks Rechnung oder ggf. Gewährleistung nicht. Gebrauchtkauf, dazu aber keinerlei Vermerkung in den Garantiebedingungen, also meiner Meinung nach ok, Garantie zu fordern.
PPS: Natürlich wäre der Weg über Kulanz wohl der Sinnvollste, der Vertrieb wird das aber kaum machen, da das Produkt ja auch geklaut sein könnte. Außerdem interessiert mich eure Einschätzung.
Grüße,
Furi