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Garantie Rückgabe

MonsterEnergy90

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Hallöchen an alle, ich hoffe ich bin in dieser Abteilung richtig. Folgendes Problem, ich habe im Mai 23 eine RTX 4080 über einen offiziellen eBay Webshop bei dem Hersteller gekauft. Ist jetzt auch kein no Name… Anfang des Jahres hatte ich Temperatur Probleme. Also habe ich in Absprache mit dem Verkäufer die wlp getauscht. Aber noch kurzer Zeit das das selbe Problem wieder… also die Karte eingeschickt. Das ist jetzt 10 Wochen her. Und der Verkäufer antwortet mir auch nicht mehr auf eine Frage wenn ich sie stelle. Paypal kann nicht mehr helfen, da der Kauf über 180 Tage her ist. EBay hilft nur in den ersten 30 Tagen. Ich weiß gerade nicht was ich noch machen soll, geht immerhin um 1500€ die ich dato gezahlt habe..
 
Link zum webshop?
HAst du mal die Verbraucherzentrale angerufen? Die haben die ersten kleinen Hebel und können dir bei so etwas raten wie du vorgehen solltest. Im Zweifelsfall auch juristisch
 
Hallo,

wichtige Informationen fehlen leider:

  • Um welches Modell der RTX4080 handelt es sich?
  • Wie heißt der Ebay-Shop/Link?


Darüber hinaus musst du (wie oft falsch gelebt und falsch benannt/gemeint) Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Garantie gibt der Hersteller freiwillig und das zu seinen Bedingungen und für die von ihm benannten Bauteile und Vorkommnisse. Zur Gewährleistung sind deutsche Händler gesetzlich für 24 Monate verpflichtet. Wo aber noch einige andere Punkte wie u.a. die Beweislastumkehr mit einspielen.

Und: Das ein (seriöser) Händler einen Kunden anweist, die WLP selbst zu erneuern finde ich höchst fragwürdig, dass sowohl der Händler und später ggfs. auch der Hersteller sich somit darauf berufen können, dass etwaige Schäden durch diese "Selbstrepartur" eingetreten sein können.
Ich persönlich hätte da (selbst wenn ich das bereits mehrfach schon gemacht habe) die Hände hochgerissen und gesagt, dass ich das nich mache.
 
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MonsterEnergy90 schrieb:
Also habe ich in Absprache mit dem Verkäufer die wlp getauscht.
Damit hast du dir ins eigene Bein geschossen. Je nach Hersteller, werden die dir eine direkte RMA verweigern, da du die Karte zerlegt hast.
Wohin hast du die Karte eingeschickt? Zum Verkäufer? Falls ja, direkt Anzeige erstatten, wenn er sich nicht meldet. Da musst du aber vorher eine schriftliche Fristsetzung für eine Rückmeldung schreiben.
 
Ich wollte keine Namen nennen. Aber es handelt sich um die Asus rtx 4080. wurde auch über den offiziellen Asus Webshop gekauft, habe auch eine original Asus Rechnung bekommen. Also das haut alles hin soweit. Ja selbst wenn sie die Garantie am Ende verweigern, müssten sie mir ja wenigstens die Karte zurück schicken oder nicht? Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht… Zurück gesendet wurde sie zum Webshop von Asus, von dort dann direkt zum Hersteller zur Kulanzprüfung… Aber wie gesagt, das ist jetzt fast 2 Monate her, wo ich schon seit mehreren Wochen keine Antwort mehr bekomme
 
MonsterEnergy90 schrieb:
Ja selbst wenn sie die Garantie am Ende verweigern, müssten sie mir ja wenigstens die Karte zurück schicken oder nicht? Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht…
Ja, müssen sie. Es ist ja dein Eigentum.
Verbraucherschutz ist deine Anlaufstelle. Aber die Fristsetzung musst du dennoch machen. Damit man Juristisch etwas in der Hand hat. Üblicherweise, so kenne ich das zumindest, musst du 2 Wochen einräumen. Im übrigen, wenn du im Recht bist, muss die Gegenseite den Anwalt zahlen. (aber da würde ich einfach mal nachfragen, bin mir nicht sicher)
 
Rechtsschutz deckt normalerweise keine Vertragsangelegenheiten ab (weshalb das meistens eh Quatsch ist). Kannst aber schonmal anfangen alles was dokumentierbar ist zusammenzustellen um im Zweifel einen Anwalt einzuschalten.

... dass du das seit 10 Wochen aushälst :pcangry:
 
Hatte mal solch einen ähnlichen Fall, aber mit einem Onlinehändler und nicht über Ebay. Meine Grafikkarte ging nach einem Jahr defekt und ich meldete Online eine RMA an. Der Händler brauchte zum Zurückantworten jedes Mal eine ganze Woche. Denn ein Rückschein, womit die RMA bearbeitet wurde, kam einfach nicht an.

Innerhalb dieser drei Wochen, wo meine Grafikkarte versandfertig neben mir stand, rief ich dort sogar an und der Support war recht unfreundlich. Dann drohte ich mit dem Anwalt und dann kam auch am nächsten Tag die E-Mail worin auch der Rückschein enthalten war.

In diesen drei Wochen hatte ich sogar ASUS angeschrieben und gebeten, ob sie direkt die RMA mit mir bearbeiten. Das lehnten sie aber ab, weil sie nicht mit dem Endkunden die RMA abwickeln und sie das nur dann machen würden, wenn ich schriftlich hätte, dass der Händler hierzu sich weigern würde.

Die Grafikkarte ging dann raus und 14 Tage später bekam ich eine Rückmeldung, dass bei ihnen die Grafikkarte eingegangen wäre. Laut DHL Sendestatus war dieses aber bereits 2-3 Tage nachdem ich das Paket versendet hatte, der Fall.

Es verstrichen ganze drei Monate und ich hörte nichts mehr. Auf meine Anschreiben, wie lange die RMA noch dauern würde, antworteten sie nicht. Es verstrichen noch 2 Wochen und dann setze ich ein Schreiben per Fax auf und darin setze ich eine Frist und drohe mit dem Anwalt.

Selbst hier kam dann keine Rückantwort, aber am Tag des Ultimatums kam eine E-Mail rein. Hierin wurde eine komplette Rückerstattung des Kaufpreises angekündigt und wenige Tage später kam auch die Rückzahlung.

Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich auch, daher hätte ich auch einen Anwalt beauftragt, wäre es am Ende nicht so ausgegangen. Normalerweise zahlt auch dieser Händler nur einen Restwert zurück, aber in diesem Fall haben sie den vollen Kaufpreis zurückerstattet.

Seitdem kaufe ich nichts mehr bei diesem Händler. Wobei ich sagen muss, dass der Support jetzt erst so schlecht geworden ist und früher ich oft und gerne dort was gekauft habe.

PS: Wie der Händler hieß?
Es gab früher mal ein Kinderlied, wo der Bruder morgens die Glocken nicht hörte... :D
 
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Du kannst und musst dem Händler eine Frist setzten, auch greift hier meines Erachtens nicht die Garantie, sondern die gesetzliche Gewährleistung.

Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine Sachmängelhaftung, das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.

Zwölf Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss die Verkäuferin oder der Verkäufer den Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass die gesetzliche Vermutung nicht zutrifft. Und wenn ich es richtig sehe, warst du noch innerhalb dieser zwölf Monate, wenn du im Mai 23 gekauft hast und Anfang des Jahres 24 die Karte kaputtging.
 
Goldsmith schrieb:
das heißt, der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine mängelfreie Ware oder Sache zu liefern. Bei Lieferung einer mangelhaften Ware oder Sache haftet der Verkäufer für alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden.
Goldsmith schrieb:
wenn du im Mai 23 gekauft hast und Anfang des Jahres 24 die Karte kaputtging.
Diese zwei Inhalte widersprechen sich, denn wenn ein Defekt erst im Nachhinein entsteht, ist es kein Gewährleistungsfall mehr. Die Frage ist nur, ob ggf. solch ein Defekt mit Lieferung bereits bestanden hat und erst fast ein Jahr später sich erkenntlich gezeigt hat.

Im Allgemeinen sollte uns das aber egal sein, denn in beiden Fällen wird der Händler immer die Grafikkarte einschicken müssen, da er sie selbst nicht reparieren wird. Ein Anrecht auf einen direkten Austausch hat man selbst im Gewährleistungsfall nicht.
 
LiniXXus schrieb:
Diese zwei Inhalte widersprechen sich, denn wenn ein Defekt erst im Nachhinein entsteht, ist es kein Gewährleistungsfall mehr. Die Frage ist nur, ob ggf. solch ein Defekt mit Lieferung bereits bestanden hat und erst fast ein Jahr später sich erkenntlich gezeigt hat.
Das widerspricht sich nicht, denn ein Fehler, kann sich auch später zeigen und bei der Gewährleistung ist es eben so, dass in den ersten zwölf Monaten der Verkäufer beweisen müsste, dass für diesen Fehler der Kunde ursächlich ist, was nahezu unmöglich ist.
Ergänzung ()

Und es ist ja auch so, die Karte hat einen Sachmangel, sie wird ja zu heiß, da muss der Verkäufer dann über die Gewährleistung regulieren.
 
Der Asus Support hat dir ernsthaft geraten die Karte zu öffnen das garantie siegel zu brechen und die wltp selbst zu tauschen? Ich hoffe du hast das schriftlich von denen. Ich kann mir das nur schwer vorstellen.
Sammeln schonmal alles falls du zum Anwalt musst.
Ich würde denen nochmal schreiben und über ebay und direkt Asus Support Mail eine freundliche aber direkte Frist setzten denke 2 bis 3 Wochen Frist zur Reaktion sollte hier angebracht sein.
Haben die auch einen Telefon Support zum nachfragen? Da musst du nur aufpassen das das Gespräch dann auch ja aufgezeichnet wird
 
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Goldsmith schrieb:
Das widerspricht sich nicht,
Doch, aber du beziehst dich auf diesen Umkehrschluss, wo innerhalb eines Jahres der Händler beweisen muss, eine Ware frei von Fehlern geliefert zu haben und er dieses normalerweise nicht beweisen kann.

Ist aber auch gar nicht so relevant, denn in beiden Fällen wird die Grafikkarte zum Hersteller gehen müssen. Selbst wenn es unter der Gewährleistung läuft, muss der Händler keinen Voraustausch machen und der Kunde wartet trotzdem ab, bis die Grafikkarte beim Hersteller bearbeitet wird.
 
LiniXXus schrieb:
Doch, aber du beziehst dich auf diesen Umkehrschluss, wo innerhalb eines Jahres der Händler beweisen muss, eine Ware frei von Fehlern geliefert zu haben und er dieses normalerweise nicht beweisen kann.
Genau, deshalb ist hier die Gewährleistung der bessere Weg, innerhalb dieser 12 Monate sowieso. Denn da ist der Verkäufer mit im Boot.
 
Es kann auch sein, dass wegen dem Tausch der WLP nun ein Techniker die Karte zerlegen muss um zu prüfen ob es ggf. die Schuld des Kunden war. In diesem Fall dürfe die Sache evtl. etwas länger dauern.

Ruf vielleicht mal dort an oder hast du das schon gemacht?
 
Kann es sein dass die Karte gebraucht gekauft wurde? Und du gar nicht der Käufer auf der Originalrechnung bist. Irgendwie fehlt hier was.
 
acty schrieb:

Ist das wirklich ein offizieller ASUS-Shop?

Standort: DeutschlandAngemeldet seit: 11. Sep 2018Verkäufer: asus-eshopAntwortzeit: innerhalb 48 Stunden

Angaben zum Unternehmen​

Unternehmensname: ninepoint GmbHVorname: NicoleNachname: HänelAdresse: Im Mediapark 8, 50670 Köln, Deutschland
Ich hätte jetzt gedacht, nur der hier sei der offizielle: https://webshop.asus.com/de
 
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