Blutschlumpf
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2001
- Beiträge
- 20.318
@Willard:
Das war nicht meine Frage wie Valve das handelt, sondern wie das rechtlich ausschaut.
@Winter:
Was ich meine ist eher welches Recht gilt.
Wenn ich in nem Online-Shop in USA was kaufe, dann gilt für mich da auch kein Umtauschrecht nach EU-Gesetzen und ich zahle in US-Währung.
Wenn ich mir in den USA aber ne M4 kaufe, dann bleibt die spätestens am Zoll hängen, auch wenn ich die nach US-Recht kaufen könnte.
Sprich darf mir wenn ich 17 bin der US-Händler ein Spiel verkaufen was er nach US-Recht nem 16 jährigen verkaufen kann, nach deutschem Recht aber nicht ?
Ist der Download über Steam und co. wie ne Einfuhr zu betrachten ?
Mache ich mich dann als 17jähriger evtl. schlichtweg strafbar wegen illegaler Einfuhr oder ähnlichem ?
btw, ich bin 24, mich interessierts nur.
Das war nicht meine Frage wie Valve das handelt, sondern wie das rechtlich ausschaut.
@Winter:
Was ich meine ist eher welches Recht gilt.
Wenn ich in nem Online-Shop in USA was kaufe, dann gilt für mich da auch kein Umtauschrecht nach EU-Gesetzen und ich zahle in US-Währung.
Wenn ich mir in den USA aber ne M4 kaufe, dann bleibt die spätestens am Zoll hängen, auch wenn ich die nach US-Recht kaufen könnte.
Sprich darf mir wenn ich 17 bin der US-Händler ein Spiel verkaufen was er nach US-Recht nem 16 jährigen verkaufen kann, nach deutschem Recht aber nicht ?
Ist der Download über Steam und co. wie ne Einfuhr zu betrachten ?
Mache ich mich dann als 17jähriger evtl. schlichtweg strafbar wegen illegaler Einfuhr oder ähnlichem ?
btw, ich bin 24, mich interessierts nur.