geblitzt und ortsangabe stimmt nicht

  • Ersteller Ersteller Clyde Shelton
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ich muss dauernd überlegen wie ich es am besten rüber bringe was ich mir denke....

was würdest du sagen wenn folgender Fall eintritt:

- Jemand fährt dein kind über den haufen (18.8.2012), da er gerade mit seinem Bäcker über die Bestellung der sonntagsbrötchen diskutieren muss (per Handy AM ohr).
- Beim Gerichtstermin (egal ob jetzt der Privatrechtliche oder Strafrechtliche) spricht nun der Richter "....aaaaalso Herr XXX, ihnen wird zur Last gelegt.... blablablubb.... am 19.08.2012 ein Kind mit einem KFz erfasst zu haben.... tödlich....... blubb"
- Jetzt wird der angeklagte hellhörig..... "am 19.08.??? -> das war doch am 18.08.!!!!"
- Klage abgewiesen -> Angeklagter wird frei gesprochen wegen Formfehler....

würde mich interessieren, wie dein Gerechtigkeitssinn da entscheiden würde....
 
Metaxa1987 schrieb:
ich muss dauernd überlegen wie ich es am besten rüber bringe was ich mir denke....

was würdest du sagen wenn folgender Fall eintritt:

- Jemand fährt dein kind über den haufen (18.8.2012), da er gerade mit seinem Bäcker über die Bestellung der sonntagsbrötchen diskutieren muss (per Handy AM ohr).
- Beim Gerichtstermin (egal ob jetzt der Privatrechtliche oder Strafrechtliche) spricht nun der Richter "....aaaaalso Herr XXX, ihnen wird zur Last gelegt.... blablablubb.... am 19.08.2012 ein Kind mit einem KFz erfasst zu haben.... tödlich....... blubb"
- Jetzt wird der angeklagte hellhörig..... "am 19.08.??? -> das war doch am 18.08.!!!!"
- Klage abgewiesen -> Angeklagter wird frei gesprochen wegen Formfehler....

würde mich interessieren, wie dein Gerechtigkeitssinn da entscheiden würde....

...das ist doch völliger Bullshit, und dazu noch etwas komplett anderes. Was soll es, mal davon ab, bei dem Sachverhalt überhaupt zivilrechtlich zu verhandeln geben? Und 'nen Angeklagten gibt's im Zivilrecht auch nicht. Vom Ergebnis her ist das beim geschilderten Fall (zu recht) völliger Nonsens und ein vollkommen untaugliches Beispiel für das, was du auszudrücken wollen scheinst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ernsthaft? In einem Zivilprozess kann zb über das Schmerzensgeld (Schadensersatz) verhandelt werden.

Anfechten würde ich den Bescheid nicht. Einfach zahlen und gut is. Wenn man sich ein Auto leisten kann, dann sollte das eigentlich kein Problem sein (vor allem wenn der Betrag nicht 100 Euro übersteigt oder so).
 
mein Bruder hatte letztes Jahr einen Schweren Motorradunfall...

der Unfallgegner hat sich jetzt privat- und strafrechtlich zu verantworten....

im Todesfall wäre dies nicht anders! bei einem unfall muss der schuldige die Tat weitestgehend "ungeschehen" machen.... wäre mein Bruder damals gestorben, hätten doch wohl meine Eltern mindestens einen schadenersatz/schmerzensgeld einfordern können....
 

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