Gebrauchte Grafikkarte oder lieber doch neue ?

Also, zur Garantie haben ja schon einige Leute völlig korrekt geschrieben: Garantiebedingungen des Graka- Herstellers lesen. Viele Hersteller lehnen Garantieleistungen für Gebrauchtware ab.

Davon abgesehen wird es für den Hersteller schwierig, nachzuvollziehen, ob man im Garantiefall Neu- oder Gebrauchtkäufer ist, wenn eine nicht personalisierte Rechnung vorliegt. Wobei auch das wieder wackeln kann, wenn zum Beispiel die Garantie grundsätzlich über den Händler abgewickelt wird (gab es früher häufiger, ist wohl wieder aus der Mode gekommen).

Beim genannten Preisniveau von 700 - 800 € für eine gebrauchte Karte würde ich mir sehr gut überlegen, ob ich nicht gleich eine neue Karte nehme. Aktuell steht die XTX für 950 Tacken im Preisvergleich, kürzlich gab es schon ein Angebot für 900. Und eine gebrauchte Karte würde ich auf jeden Fall per Abholung kaufen, damit ich meinen Rechner mitschleppen und vor Bezahlung die Karte auf Funktion prüfen kann.
 
Bei so einer Summe würde ich auch nicht mehr gebraucht kaufen! Ich habe allerdings letztes Jahr auch ein ausrangiertes Mining Rig mit 6 3060Ti gekauft, hier gab es im Nachhinein keine Probleme.
 
Sahit schrieb:
Nen ordentlicher Kaufvertrag und dann ne Abtretungserklärung. Notebooksbilliger bietet sowas z.B. direkt an:
NBB bietet keine Garantie. Die Abtretungserklärung gilt hier für die Gewährleistung. Die steht nämlich auch nur dem Erstkäufer zu. Zwischen dem und dem Händler wurde ja auch der Vertrag und damit die entsprechende Verpflichtung zur Gewährleistung geschlossen.
Mit GARANTIE hat das erst einmal nichts zutun. Und eine Abtretungserklärung muss der Händler auch gar nicht zwingend akzeptieren.

In Bezug auf die Garantie gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Die sind ebenso unterschiedlich. Es gibt durchaus einige Hersteller, die die Garantie nur dem Erstkäufer zugestehen. Hängt häufig auch damit zusammen, dass die Garantieabwicklung über den Händler erfolgen soll.

@TE: Wegen 100-200 Euro Ersparnis würde ich jetzt auch nicht gebraucht kaufen.
 
Es ist völlig irrelevant wer die Karte kauft, ich als Händler benötige nur einen Nachweis, dass genau diese Karte bei mir gekauft wurde, deshalb gebe ich die entsprechende Seriennummer der Karte mit an, beim Kauf im Laden steht ja i.d.R. nie der Name des Käufers auf der Rechnung!

Auch wenn ein Händler so etwas behauptet, wage ich zu bezweifeln, dass dies rechtens ist, lediglich ein Kaufnachweis muss seitens des Besitzers erbracht werden (ich bitte um Korrektur, wenn sich jemand juristisch besser auskennt).

Um Garantie geht es hier sowieso nicht, dies ist die Leistung des Herstellers!
 
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Natürlich ist das Rechtens. Die Gewährleistung ergibt sich als Recht des Käufers ggü. dem Händler. Nicht als Recht des späteren Eigentümers. Es geht bei einer Abwicklung über die Gewährleistung ja auch immer darum, was ursächlich für den Defekt ist. Der Zustand zum Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs beim Händler nämlich. Wenn nun jemand mit 2nd oder 3rd Hand Ware ankommt, kann der Händler das doch gar nicht mehr garantieren und die Person ja gleich sowieso nicht.

NUR der Erstkäufer hat ggü. dem Händler Gewährleistung. Alle folgenden Käufer maximal ggü. den jeweiligen Verkäufer. Steht super dolle im BGB beschrieben.

vgl. auch hier
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ue...gsansprueche-auf-neuen-Erwerber--f245316.html

Und i.d.R. steht ja doch ein Name des Käufers auf der Rechnung, weil die meisten Online bestellen. Wenn ich vor Ort bezahle, dann häufig ja nicht mehr Bar. Und selbst wenn ich Bar zahle, kann ich mir auch vor Ort eine entsprechende Rechnung mit Namen ausstellen lassen. Das ist eine billige Ausrede.
 
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goped schrieb:
Bei einer gebrauchten weiss man nie, vielleicht würde die Karte übertaktet
Übertakten ist ersteinmal nicht schlimm. Also alle meine Grafikkarten sind auf dem Gebrauchtmarkt gelandet.
Ich habe mir nie eine gebrauchte gekauft, weil die noch nicht auf dem Gebrauchtmarkt waren zu dem Zeitpunkt.

Ansonsten kaufe ich auch PC Teile, Smartphone, Soundzeug, SAT-Receiver usw. gebraucht... mein Foto Eqipment ist auch alles gebraucht, teils mehrere Jahre alt gewesen und funktioniert.
Dabei verlasse ich mich rein auf mein Bauchgefühl... ist die Anzeige ordentlich geschrieben, sind die Bilder aussagekräftig und wenn ich es persönlich abhole, wie ist die Person drauf (anschauen, bringt Zeit mit zum testen Fragen beantworten usw.)

Ansonsten kauf einfach neu und mit den ganzen tollen Versicherungen die Saturn, Cyberport und Co. dir anbieten... sei einfach entscheidungsfreudig und nicht sooo unsicher

Will ich Geld sparen... geht auch Gebraucht
Will ich maximale Sicherheit... kauf dir neue Ware

was ist den daran so schwer?
 
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Grafikkarten ab 300 Euro würde ich mir immer neu holen, man kann einfach zu viel herum pfuschen damit. Lieber die 7900XT -neu- für um 800 Euro mit Durchschlaf-Garantie.
 
@kachiri: Ich rede von mir selbst als Händler, ich verlange dies von den Kunden nicht, lediglich eine Rechnung und ja, ich stelle nur auf Anfrage des Kunden eine Rechnung mit Namen aus, da hast Du etwas falsch verstanden. Zudem es mir doch egal ist, bei wem der Schaden entstanden ist, solange der Artikel in Gewährleistung seitens meines Distributors/Großhändlers ist, warum sollte mich da der aktuelle Eigentümer interessieren?
 
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