Gebühren bei Rückständen

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Gast
Hallo,
Ich brauche Eure Hilfe bei Gesetzgebungen und hoffe das sich im Forum einer damit auskennt. Bei 10.000 dürfte mir ja einer helfen können.

Mein Exvermieter hat mich angeschrieben weil noch Mietrückstände offen sind.
In diesen Brief zählt er alle auf und weiter unten steht:

Für meine Bemühungen erlaube ich mir, folgende Kosten zu berechnen:
... 105,05 €.

Darf der das?
Gibt es keine Gesetze das man nicht erst Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und dann 2. Mahnung schreiben muss?
Am Telefon behaubtete er, nachdem wir zum wiederholten mal gesagt haben er solle es mit der Kaution verrechnen, das die Kaution bereits anderweilig verwendet wurde.
Als wir aber die Sparkasse angerufen hatten wurde uns dies widerlegt und gesagt der Vermieter dürfe nicht einfach so auf die Kaution zugreifen.

BITTE HELFT MIR!
 
Er kann für seine Mühen Kosten berechnen, er braucht keine 1. und 2. Mahnung mehr schreiben, er kann auch sofort den Gerichtsvollzieher bemühen. Die Zeiten sind Gott sei Dank vorbei. Wenn das vereinbarte Zahlungsziel überschritten wird, kann man sofort ohne irgendwelche Mahnungen zu schreiben, die Zwangsvollstreckung anstrengen. Dann sieh mal schnell zu, das Dein Pc aus der Wohnung kommt, sonst macht der demnächst andere Geräusche , Kuckuck hört sich nicht gut an aus dem PC. :daumen:
 
Im Mietvertrag steht bei §4 - Zahlung der Miete und der Nebenkosten
3. Bei verspäteter Zahlung kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von DM 10,- je Mahnung, unbeschadet von Verzugszinsen, erheben.

Sind wir jetzt nicht im Recht?
Wir wollen ja den Rest jetzt im Februar zahlen.
(Der Brief kam heute.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, nach dem Vertrag hat Dein Vermieter mehr oder weniger verschissen. Die Frage ist nur, ob so eine Regelung heute noch gültig ist. Da habe ich aber keine Ahnung von und verweise somit auf das von werkam Gesagte. Wobei ich 105,05€ ganz schön happig finde, mit dem Taschenrechner kann doch jeder umgehen und das dauert auch nicht lang :D.
Mein Empfehlung lautet daher: Anwalt konsultieren. Es gibt tatsächlich noch welche, die machen so eine Rechtsberatung erstmal kostenlos, meistens sind das die ganz neuen oder die altgedienten. Das Büro sieht nicht aus wie von Colani persönlich eingerichtet sondern ganz normal. Da hast Du die größten Chancen. Achja, er sollte doch ein Spezialist für Mietrecht sein.
Eine weitere Empfehlung: such Dir demnächst einen Platz, wo Du schlafen kannst (und wo Du Strom- und Telefonanschluss hast, wir vermissen Dich nur ungern).

Gruß
Morgoth
 
Morgoth schrieb:
Eine weitere Empfehlung: such Dir demnächst einen Platz, wo Du schlafen kannst (und wo Du Strom- und Telefonanschluss hast, wir vermissen Dich nur ungern).

Keine Angst ich bleib euch erhalten, da wir aus der betreffenden Wohnung schon vor über 1,5 Jahre ausgezogen sind.
 
Und dann wunderst Du Dich über die Kosten? Das sind ja wahrscheinlich alleine schon die Zinsen. Im Recht ist wohl der Vermieter, kann man aber erst dann beurteilen, wenn man den ganzen Vorgang kennt. Da Du sagst Ihr wohnt bereits 1,5 Jahre nicht mehr dort, mußt Du doch wohl selbst sagen, das er schon ganz schön lange aufs Geld wartet. Wenn Du meinst im Recht zu sein, geh Rückwirkend zum 1. Juli letzen Jahres in den Mieterschutzbund (60€ Jahresbeitrag) und lass die es für Dich ausfechten. Rückdatiert deshalb, weil die sonst die älteren Verträge nicht bearbeiten und Du schon Post bekommen hast.
http://www.mieterverein-dresden.de/fr_home.htm
 
Werkam wir haben von Anfang an bei der Wohnungsübergabe gesagt wie wir die Mietrückstände zahlen wollen und es wurde auch vermerkt.
 
Habe eben mal Rücksprache gehalten. Er darf es nicht. Wenn, dann nur über einen Rechtsanwalt, und der würde Dir dann die Rechnung stellen. Und ein Gerichtsvollzieher ist auch nicht drin, sondern nur ein Inkassounternehmen, und auch das würde Dir die Rechnung direkt zukommen lassen. Allerdings ist diese Quelle auch kein Anwalt, hat aber vor kurzem ebenfalls einen Mietstreit ausfechten müssen. Also keine Garantie. Nimm Dir einen Anwalt. Wenn Du im Recht bist, werden die Kosten Deinem Exvermieter in Rechnung gestellt.

Gruß
Morgoth
 
Da es sich nicht mehr um Mietrecht handelt, sondern um Schulden aus einem nicht mehr bestehenden Mietvertrag, kann er bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ohne vorherige Ankündigung beim Amtsgericht in Hagen oder Euskirchen (wenn in NRW) einen Mahnbescheid beantragen, das meinte ich mit dem Gerichtsvollzieher, den muß er dann beauftragen um das Geld abzuholen.
Und jeder, der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann für seine Mühen Kosten in Rechnung stellen, da wir nicht wissen wie die Kosten sich zusammensetzen, habe ich auf Zinsen getippt, 1 oder 2 Monatsmieten a 500 € = 1000 €, Zinsen/Jahr ca. 7% bin ich bei ca. 105 €.
Warum soll man einem Inkassounternehmen Geld bezahlen, wenn man den ganzen Vorgang selbst abwickeln kann.

http://php.buergercenter.nrw.de/lettershop/download/78/Mahnbescheid.pdf

Den Mahnbescheid kann jeder stellen, wenn er Geld zu erwarten hat und nicht bekommt. Da brauchst Du keinen Anwalt für und erst recht kein Inkassobüro.

PS: Wenn Du im Unrecht bist, zahlst Du den Anwalt vom Vermieter auch noch. Habe tagtäglich mit solchen Mietern zu schaffen, als Vermieter ist es ganz schön schwer, nicht zahlende Mieter aus dem Haus zu bekommen oder an ihr Geld zu kommen. Einen Titel (Mahnbescheid) geht schneller, dauert 14 Tage, Gerichtsvollzieher und Möbelwagen bestellen, Zwangsräumung nach der Kündigung und Vorkasse durch den Vermieter und schon sind sie draussen. Kosten belaufen sich schnell auf ca 5000 €, die der Vermieter vorstrecken muß, kann er dann ja vom Mieter einfordern.
Aber so schlimm wird es ja bei @Herrmann nicht sein. Er will ja nur wissen ob die 105 € gerechtfertigt sind. Wie gesagt muß man dann die ganzen Zusammenhänge wissen und die wird er hier wohl nicht erörtern wollen. :daumen:
 
#8
Er ist selbst Anwalt, und vertritt sich selber.
Wir wollen seid der Wohnungsübergabe zahlen, doch er will anscheinend nicht die Kaution verrechnen so das wir nur noch 212,70 € offen haben welche ich auch jetzt im Februar ausgleichen will.
Ich stehe nicht auf Schulden!!!!!!!!

Er kommt gleich mit seinen 105,05 € Gebühren auch wo mal die Bank getrötelt hat und die Miete zu spät überwiesen wurde.

@Werkam
Ich bin kein Schuldner der nicht zahlen will.
 
Wollte ich damit auch nicht gesagt haben. :daumen:
 
Ich habe den besagten Vermieter heute die 212,70 € ,die neben der Kaution, den gesamten Betrag abdecken überwiesen.
Am Telefon hab ich Ihm das auch gesagt und Ihn auf den, siehe #3 geschriebenen § hingewiesen.
Vielleicht können wir uns ja auch am Ende außergerichtlich einigen.
 
@ Hermann,

wenn Du noch nen bischen mehr wissen möchtest, dann schau mal bei

www.123recht.de vorbei die haben viele Tipps, und geben auch guten Rat.....


mfg

Gyrd ;)
 
Es gibt für Gebühren ein gesetzliches Maximum von 30 Euro das man OHNE Nachweis in Rechnung stellen darf. Alle Gebühren oberhalb dieser Grenze müßen nachgewiesen werden!
 
Inzwischen ist folgender Brief angekommen:

Sehr geehrte ...
zwischenzeitlich ist die Kaution auf unserem Konto eingegangen. Deshalb erteilen wir folgende Abrechnung:
...
Restschuld € 1,68
Wir betrachten Sie Sache damit als erledigt und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute

mit freundlichen Grüßen
...

Ich weiß nicht ob er jetzt auf die 105 € verzichtet oder wegen den Mietvertrags § 4.
Hauptsache ist jedoch das er es nach einen Telefonat wo ich den § erwähnte, es eingesehen hat und die Angelegenheit aus der Welt geschafft ist.
 
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