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Gast
Hallo,
Ich brauche Eure Hilfe bei Gesetzgebungen und hoffe das sich im Forum einer damit auskennt. Bei 10.000 dürfte mir ja einer helfen können.
Mein Exvermieter hat mich angeschrieben weil noch Mietrückstände offen sind.
In diesen Brief zählt er alle auf und weiter unten steht:
Für meine Bemühungen erlaube ich mir, folgende Kosten zu berechnen:
... 105,05 €.
Darf der das?
Gibt es keine Gesetze das man nicht erst Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und dann 2. Mahnung schreiben muss?
Am Telefon behaubtete er, nachdem wir zum wiederholten mal gesagt haben er solle es mit der Kaution verrechnen, das die Kaution bereits anderweilig verwendet wurde.
Als wir aber die Sparkasse angerufen hatten wurde uns dies widerlegt und gesagt der Vermieter dürfe nicht einfach so auf die Kaution zugreifen.
BITTE HELFT MIR!
Ich brauche Eure Hilfe bei Gesetzgebungen und hoffe das sich im Forum einer damit auskennt. Bei 10.000 dürfte mir ja einer helfen können.
Mein Exvermieter hat mich angeschrieben weil noch Mietrückstände offen sind.
In diesen Brief zählt er alle auf und weiter unten steht:
Für meine Bemühungen erlaube ich mir, folgende Kosten zu berechnen:
... 105,05 €.
Darf der das?
Gibt es keine Gesetze das man nicht erst Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und dann 2. Mahnung schreiben muss?
Am Telefon behaubtete er, nachdem wir zum wiederholten mal gesagt haben er solle es mit der Kaution verrechnen, das die Kaution bereits anderweilig verwendet wurde.
Als wir aber die Sparkasse angerufen hatten wurde uns dies widerlegt und gesagt der Vermieter dürfe nicht einfach so auf die Kaution zugreifen.
BITTE HELFT MIR!