News GeForce GTX 970: Nvidia bestätigt Limitierungen am Speicher

Da scheint Nvidia ja mal wieder ganz still und heimlich davon zu kommen. Ich kann nicht 256Bit Anbindung mit 4GB Speicher in den Spezis schreiben wenn es effektiv nur 224Bit für 3,5GB sind.

Aber wehe man schreibt aus "Fehlkommunikativen gründen" bei der Steuererklärung 1,5km mehr beim Arbeitsweg rein, dann mach dich auf was gefasst.
 
atlas77 schrieb:
Ja,

das ist sicher auch so, die 970 war von nvidia genauso beabsichtigt, da liegt auch kein (Hardware)Fehler vor, sie ist eine sehr gute Karte
und bringt genau diese Leistung wie in den anfänglichen Benchmarks kommuniziert,

da hat nvidia Recht, es liegt kein Mangel vor..

das einzige was unkorrekt ist, das nvidia es nicht genauso kommuniziert hat,

im übrigen wäre es für mich völlig egal, wieviel ROPs oder L2 Cache eine Karte hat, Hauptsache die Leistung stimmt so wie ich sie für meine Bedürnisse brauche, da spielt das also keine Rolle in meiner Kaufentscheidung,

Dann kann man dir ja auch ein Handy verticken für 700 € wo der Arbeitspeicher beschnitten ist von 2 GB nur noch 512 MB und nur Single Core verbaut ist anstatt Quad und der Speicher von 32 gb runter auf 4 gb beschnitten Hauptsache die Leistung stimmt also was für Dumme Menschen es gibt tz tz was soll das für Argument sein ?????????????????????????????
 
Jan schrieb:
Dass Nvidia an einem Treiber arbeitet, der die von Anwendern und ComputerBase aufgezeigten Probleme beim Zugriff auf die letzten 512 Megabyte VRAM gezielt angeht, hat Peter Sierant, verantwortlich für den Kundendienst in den USA, inzwischen dementiert. Sein erster Beitrag sei irreführend gewesen. „Wir arbeiten immer daran, unsere Treiber für alle unsere Grafikkarten zu verbessern, inklusive der GeForce GTX 970,“ formuliert Sierant in einem neuen Beitrag deutlich weniger spezifisch.

Das muss er auch, denn sonst sähe es nach einem Schuldeingeständnis aus.

Was nahezu alle Hardware-Händler immer angeben sind die Speicherbandbreite und den Speicherdurchsatz, bei der GTX970 also 256bit und (bis zu) 224 GB/s. Diese beiden Angaben sind nach deutschem Sachmängelrecht falsch, denn insoweit kommt es nicht auf einen technischen Standpunkt an (irgendwie kommen technisch schon 256bit zusammen), sondern auf den objektiven Empfängerhorizont des Durchschnittskäufers. Die "bis zu 224GB/s" sind in jeder Hinsicht falsch, mehr als 196 GB/s schafft die Karte bereits technisch nicht, diese Angabe ist unter keinem erdenklichen Gesichtspunkt oder Betrachtungswinkel im Ansatz richtig. Hinsichtlich der angegebenen Speicherbandbreite gilt das oben Gesagte, was ich insbesondere in den Ausführungen des PCGH-Rechtsexperten vermisst habe, ebenso wie Ausführungen zur Beschaffenheitsvereinbarung durch die übliche Angabe der o.g. Daten.

Dadurch, dass sich die großen IT-Medien sehr flott - nach klärenden Gesprächen mit einem Nvidia-Mitarbeiter und dort bereits zugegebenermaßen unter dessen "freundlichem" Hinweis auf die journalistischen Recherchepflichten, vor allem die negativen Folgen bei einer etwaigen Verletzung - von Nvidia ins Boot haben ziehen lassen, "die 4GB und 256bit seien nicht falsch", wurde allen Käufern einer GTX970 die Rückabwicklung erschwert, weil den Händlern Argumentationsmaterial geliefert wurde, die Rückabwicklung abzulehnen.

Die GTX970 arbeitet nicht mit einer Speicherbandbreite von 256bit, mehr als 224bit kann sie nicht nutzen. Sie hat auch ebenso wenig 56ROPs, wie sie keine 2048 Shadereinheiten hat. Denn maßgeblich ist wie gesagt der objektive Empfängerhorizont, der die entsprechenden Angaben als Leistungsangaben versteht, verstehen muss und auch verstehen soll. Die Karte nutzt 1664 Shader (obwohl die GPU auch bei der GTX970 technisch 2048 hat), sie nutzt auch höchstens 52 ROPs, auch wenn sie 56 oder 64 technisch hat, sie nutzt "bis zu 224bit" bzw "32/224bit" und keine 256bit, auch wenn sie in der Summe - nie gleichzeitig nutzbar - über 256 Datenleitungen verfügt.

Ich erspare mir insoweit immer hinkende Autovergleiche, finde es allerdings traurig und unjournalistisch, sich zu Lasten der Allgemeinheit für die man ja angeblich schreibt, parteiisch zugunsten von Nvidia zu verhalten und deren Falschangaben zwar nicht zu decken, aber auch nicht den Mut zu haben klar zu benennen, dass es FALSCHangaben sind. Nur einige wenige Medien sind hiervon auszunehmen, die von Anfang an die GTX970 als 224bit-GPU (nicht mal das ist sie im üblichen Sinne) ein- bzw. abgestuft haben.
 
PiPaPa schrieb:
In allen 3 Fällen geht das Ding zurück, denn die Effizienz ist dann eben nicht gegeben.

dann mess deinen Staubsauger mal nach, wäre interessant. Gut, rechtlich könnte ich mir wie gesagt vorstellen dass eine gewisse Unschärfe erlaubt ist.

Zudem gilt glaub auch eine Frist vom Zeitpunkt als dieser Mangel aufgetreten ist bis zur Rückgabe. Man wird seine GTX 970 nicht rechtlich in einem Jahr zurückgeben können (sofern überhaupt ein Sachmangel festgestellt wird)

@RIPchen

ich stimm dir zu - nur braucht es dafür wohl eine Feststellung nicht anhand eines Forenmembers sonder höherer Instanzen. Ens auf das man sich im Zweifelfall berufen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bisher war ich Nvidia und AMD nicht abgeneigt, wobei meistens AMD durch P/L überzeugen konnte. Nach diesem Verhalten jedoch werden die nächsten mit SICHERHEIT wieder AMD-Karten.... da hatte ich nie Probleme und hab immer das bekommen was kommuniziert wurde.

Es wird sicher noch Jemanden geben der auf Sachmangel klagt. Wenn das dann bestätigt wurde geht die Karte dann zurück wenn AMD wieder was schönes draußen hat :-)..... (z. B. 380X mit HBM)
 
Pride comes before a fall steht schon in der Bibel, FU Nvidia!!! Unglaublich mit welcher Arroganz hier agiert wird. Einfach den Rechtsweg gehen, die werden schon noch sehen was sie davon haben. In den USA wetzten die Anwälte sicher schon die Messer.

In Deutschland würde ich zur Not den Händler vor den Richter ziehen, da ich aber bei guten Händlern kaufe, hätte ich meine GTX970 problemlos zurück geben können. Wer billig kauft, kauft eben zweimal.
 
joa dann muss nur noch jemand feststellen dass diese 256Bit von Nvidia in jedem Fall als falsche Spezifikation zu werten sind. Und da wär ich als Richter bei dir denn einfache Addition kann man hier wohl kaum anwenden - anderen Falls könnt ich zb auch mal eben den Speicher + GPU Takt addieren oder den VRam und Arbeitsspeicher zusammenzählen ^^
 
bu.llet schrieb:
Auf der einen Seite "internes Kommunikationsproblem" auf der anderen Seite habe sie die Karte "aus gutem Grund so entwickelt".

Und wo ist da der Widerspruch?

Die GTX970 ist genau die Karte, die sie sein soll. Die deaktivierten Teile im SI bzw. der Crossbar sind kein Deffekt, sondern gehören zum üblichen "Abspeckprogramm", dass aus der GTX970 eine wesentlich günstigere (aber auch etwas weniger leistungsfähige) Karte als die GTX980 macht.

Das Kommunikationsproblem liegt einzig in Teilen der erweiterten technischen Daten, die die PR-Abteilung von Nvidia an Reviewer rausgegeben hat. Die PR-Leute haben in gutem Glauben aus dem insgesamt 256Bit breiten SI gefolgert, dass auch die ROPs und der L2-Cache nicht beschnitten wurden und auf den ganzen VRAM einheitlich schnell zugegriffen werden kann, weil das bis Maxwell schlicht gar nicht anders möglich gewesen wäre.
Es ist ein einigermaßen verständliches Missverständnis. Die falschen Angaben sind letztlich ja auch den Reviewern und sonstigen Experten nicht aufgefallen oder auch nur komisch vorgekommen, eben weil sie nach bisherigem Stand der Technik völlig plausibel waren.

Das einzige, was ich an der Sache, sagen wir mal "unbefriedigend" finde ist, wie Nvidia damit umgegangen ist, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die veröffentlichten falschen Angaben müssen irgendwann in den letzten Wochen irgendeinem damit vertrauten Nvidia-Entwickler aufgefallen sein. Trotzdem hat Nvidia sich offensichtlich dazu entschlossen, damit nicht an die Öffentlichkeit zu gehen, sondern rückte erst mit den Tatsachen raus, als es auch externen Tüftlern aufgefallen war.

Einerseits kann ich sogar etwas verstehen, dass man erstmal zögert, von sich aus den unweigerlichen Shitstorm auf sich zu ziehen. Wer sticht schon gerne in ein Wespennest? Aber andererseits war es halt nur eine Frage der Zeit, bis es doch raus kommt und jetzt ist durch Nvidias Schweigen alles nur noch schlimmer. Für einige scheint das das Beweis zu sein, dass das Ganze von Anfang an ein vorsätzlicher Betrug war, auch wenn das sachlich betrachtet wenig Sinn ergibt.

Der Shitstorm hat jetzt epische Ausmaße angenommen und ein eigentlich eher kleiner Kommunikationsfehler, der letztlich nichts daran ändert, was die GTX970 ist und was sie leistet, ist plötzlich für viele(?) sogar ein Grund, die Karte wieder zurückgeben zu wollen.
 
Natürlich sind falsche Daten im Datenblatt ein Sachmangel, dafür reicht alleine schon die falsche ANzahl der ROPs - aber das spielt doch gar keine Rolle mehr. Nach deutschem Recht ist der Sachmangel unstrittig, da er schon zugegeben wurde von Nvidia. Da kann Mindfactory das noch so oft abstreiten als Händler.
Nvidia's Senior VP of GPU Engineering Jonah Alben spoke to PC Perspective about the issue, with the publication noting that "despite initial reviews and information from NVIDIA, the GTX 970 actually has fewer ROPs and less L2 cache than the GTX 980. NVIDIA says this was an error in the reviewer's guide and a misunderstanding between the engineering team and the technical PR team on how the architecture itself functioned. That means the GTX 970 has 56 ROPs and 1792 KB of L2 cache compared to 64 ROPs and 2048 KB of L2 cache for the GTX 980."
Falsche Produktangaben sind ein Sachmangel, unabhängig ob das nun ein Kommunationsfehler war oder nicht. Damit kann man den Sachmangel nicht mehr abstreiten.
Siehe: http://www.juraforum.de/forum/t/irr...tenblatt-eines-tvs-sachmangel-434-bgb.378871/
Wenn also zwischen Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart gewesen war, daß das verkaufte TV-Gerät eine Auflösung von x*y Bildpunkten darstellen / verarbeiten / empfangen kann, dann läge bei einer Bezeichnung mit "Ultra Auflösung" kein Mangel vor. Erst wenn nichts zur Auflösung vereinbart wäre, könnte ein Sachmangel gemäß § 434 Absatz 1 Satz 2 BGB ( Fehlen öffentlich beworbener Eigenschaften ) zu prüfen sein.
Siehe Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Nun stellt sich die Frage ob die Beschaffenheit oder Anzahl der ROPs den üblichen GPUs entspricht wenn 64 angegeben werden. Nein
Damit ist das ohne über den RAM zu sprechen erledigt. Kein Wunder enthalten auch alle Stellungnahmen von Nvidia ausser diese erste ausschließlich die VRAM Problematik. Da hat ein Jurist Fallstricke entdeckt.

Aber selbst die 4GB VRAM können als "nicht üblich" für ein solches Produkt leicht bewiesen werden, durch Nvidias Beteuerung wie toll und einzigartig diese Lösung ist. Auch hier hat es schon einen Wandel gegeben durch mehrere Verweise auf verschiedene ältere GPUs, wo dies ja auch gemacht wurde....

Die ROPS sind aber eindeutig und der Sachmangel auch dadurch.
 
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meckswell schrieb:
Größe und Anbindung wurde bei MF korrigiert.

Speicher:
Grösse des Grafikspeichers: 4096MB (3584MB + 512MB)
Grafikspeichertyp: GDDR5
Grafikspeicher Taktfrequenz: 1750MHz (7000MHz GDDR5)
Grafikspeicher Anbindung: 256Bit (224Bit + 32Bit)

Und genau hier liegt das Problem, der Kunde wird erneut getäuscht!

Bei SLI und Crossfire ist es dasselbe, zwei Grafikkarten ergeben nicht den doppelten Speicher geschweige denn die doppelte Anbindung des Grafikspeichers. Entweder kann bei der GTX 970 der 3,5 GB große Speicherbereich angesprochen werden ODER
der 0,5 GB kleine Teil, beide Speicherbereiche können nicht Gleichzeitig angesprochen werden, dass heißt rein vom Funktionsumfang hat man entweder 3,5 GB oder 0,5 GB und man hat eine Speicheranbindung von 224 Bit oder 32 Bit.

Dh. in keinem Fall können die erneut versprochenen Specs eingehalten werden...


BTW: Selbst bei der R9 295 X2 wird mit 2x 4096 MB geworben..

SPEICHER:
Grösse des Grafikspeichers: 2x 4096MB
Grafikspeichertyp: GDDR5
Grafikspeicher Taktfrequenz: 2x 1250MHz (5000MHz GDDR5)
Grafikspeicher Anbindung: 2x 512Bit

Warum also nicht sofort die richtigen Specs bei der GTX 970 andeuten, aktuell ist sind die Eigenschaften noch irreführend ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Mh, wenn die Graka jetzt spottbillig wird könnte ich mir die ja glatt zulegen. Besser als meine HD5870 ist sie wohl auch mit 3,5gb Ram. :D
 
@Krautmaster
Das ist doch wie bei den CPUs. 4 Kerne x 3,5Ghz = 14GHz, ist doch wohl offensichtlich.
 
Die 970er schneidet in den Benchmarks gut ab, mit wie viel RAM genau kann einem da doch egal sein...
Alle Leute die ich persönlich kenne, welche im Besitz der Grafikkarte sind interessieren sich für das ganze Thema hier gar nicht :-D

Jeder, der die GTX 970 jetzt doof findet, darf sie bei mir gerne gegen 150€ tauschen ;-)
 
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DrToxic schrieb:
Doch, wenn du im Zweifel vor Gericht glaubhaft darlegen kannst, dass du nicht früher Kenntnis von dieser Thematik erlangt hast.

jup dann schon aber letzteres wird eher schwer sein außer du kannst darlegen dass du 1 Jahr ohne Internet im Keller gehaust hast. Ich denke dadurch dass jede Reviewseite davon berichtet hat und davon ausgegangen werden kann dass ein GTX 970 Käufer sich auch im Internet und auf solchen Seiten aufhält... gut, aber ich weiß nicht wie das ein Gericht entscheiden würde. Eine Einzelfall Entscheidung.

Auch die Tatsache dass man dann 1 Jahr nichts vom Mangel bemerkt haben will...

Muss man dann eigentlich den Kaufpreis erstatten oder auch Wertminderung verrechnen? Im Prinzip müsste der Händler nach einem Jahr vielleicht nur noch den Ist Preis gegenrechnen oder?
Ergänzung ()

deathscythemk2 schrieb:
@Krautmaster
Das ist doch wie bei den CPUs. 4 Kerne x 3,5Ghz = 14GHz, ist doch wohl offensichtlich.

stimmt :D
Ergänzung ()

aivazi schrieb:
Und genau hier liegt das Problem, der Kunde wird erneut getäuscht!

Bei SLI und Crossfire ist es dasselbe, zwei Grafikkarten ergeben nicht den doppelten Speicher geschweige denn die doppelte Anbindung des Grafikspeichers.

stimmt. Ergo dürfte man die DualKarten auch nur mit Netto-Speicher bewerben.

artImg940x540_20481.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Daedal schrieb:
...
Falsche Produktangaben sind ein Sachmangel, unabhängig ob das nun ein Kommunationsfehler war oder nicht. Damit kann man den Sachmangel nicht mehr abstreiten.
EBEN! Es spielt rechtlich überhaupt keine rolle, dass im NVIDIA-Konzern einer Mistgebaut hat und die falschen Werte kommuniziert bzw. veröffentlicht hat. NVIDIA ist dafür verantwortlich. Rechtlich interessiert es nicht, wie es zu dieser internen Fehlkommunikation kam. NVIDIA hat falsche Angaben gemacht und Ende.

Ich finde es erschreckend, wie wehement man diese einfache Tatsache versucht zu unterschlagen und verdrehen.
 
Krautmaster schrieb:
Muss man dann eigentlich den Kaufpreis erstatten oder auch Wertminderung verrechnen? Im Prinzip müsste der Händler nach einem Jahr vielleicht nur noch den Ist Preis gegenrechnen oder?

Hatte ich oben schon gesagt. Generell bei Sachmangel: Wenn Nacherfüllung nicht möglich (wie hier) --> Recht auf Minderung. Bei "nicht unerheblichen" Mängeln Recht auf Rücktausch gegen Zeitwert.

Selbstverständlich können im Einvernehmen zwischen Händler und Kunde auch alle möglichen anderen Dinge vereinbart werden, wenn beide zustimmen.
 
x-ares-x schrieb:
Die 970er schneidet in den Benchmarks gut ab, mit wie viel RAM genau kann einem da doch egal sein...
Ja,in Benchmarks mit teils 3 Jahre alten Spielen. An Dying Light sieht man doch schon das die Karte ins V-Ram Limit läuft mit ihren 3,5 GB. Und das wird in Zukunft warscheinlich kaum besser.
Aber dann könnt ihr euch ja einfach eine GTX 1070 mit richtigen 4 GB kaufen,Nvidia wirds freuen. ;)
 
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